Geldwäsche-Immobilien in Bürgerhand!

Rund 100 Milliarden Euro werden pro Jahr aus illegalen Quellen in den legalen Wirtschaftskreislauf gebracht. Ein großer Teil der Geldwäsche findet im Immobilienbereich statt. Hier muss endlich für Transparenz gesorgt und durchgegriffen werden.

10.10.2019
2 Bankentürme zwischen denen an einer Leine Geld zum Trocknen aufgehängt ist.
  • Rund 100 Milliarden Euro werden pro Jahr aus illegalen Quellen in den legalen Wirtschaftskreislauf gebracht.
  • Ein großer Teil der Geldwäsche findet im Immobilienbereich statt. Hier muss endlich für Transparenz gesorgt und durchgegriffen werden.
  • Finanzwende macht in einer Stellungnahme konkrete Vorschläge. So sollen beispielsweise mit illegalen Geldern erworbene Immobilien in Bürgerhand überführt werden.

Geldwäsche ist in Deutschland ein florierendes Geschäft. Pro Jahr sollen in Deutschland über 100 Milliarden Euro gewaschen werden. Unter Geldwäsche versteht man alle Aktivitäten, die dazu dienen, Gelder aus illegalen Quellen (wie etwa Handel mit Drogen, verbotenen Waffen, Menschen, geschützten Tierarten oder auch Korruption, Steuerhinterziehung, Betrug) in den legalen Wirtschaftskreislauf zu bringen. 

Es ist wichtig, dass dieses Thema endlich die politische Aufmerksamkeit erhält, die es verdient. Denn Geldwäsche ist zentraler Bestandteil der organisierten Kriminalität und des Terrorismus. Denn wenn Geld aus illegalen Aktivitäten nachher nicht richtig genutzt werden kann, bleibt es weitgehend wertlos. Es muss erst gewaschen werden beispielsweise durch den Kauf einer Immobilie, damit es wieder genutzt werden kann. Geldwäsche-Bekämpfung ist daher ein sehr wichtiger Ansatz, um bestimmte Formen der Kriminalität zu bekämpfen und  ist auch eine Frage der Sicherheit. Bisher hechelte Deutschland bei diesem Thema leider so deutlich hinterher, sodass es sogar zu einer Rüge durch die Europäische Kommission kam.

Mit einem vorgelegten Gesetzentwurf versucht das Bundesministerium für Finanzen nun neuen Entwicklungen im Bereich Geldwäsche und Anforderungen der Europäischen Kommission gerecht zu werden. Zudem sollen an einigen Stellen „Reparaturen“ an früheren Gesetzen vorgenommen werden. Dies ist anzuerkennen, dennoch bleibt das Fazit ernüchternd. Denn zentrale Geldwäscherisiken, werden nicht entschieden genug angegangen.

In unserer Stellungnahme machen wir konkrete Vorschläge, was aus unserer Sicht darüber hinaus passieren sollte. Der Fokus darin liegt auf Geldwäsche im Immobilienbereich, gerne auch betrieben von kriminellen Clans. Allein die italienische Mafia soll in Deutschland rund 300 Restaurants besitzen. Es gibt beispielsweise auch Spekulationen über Geldwäsche bei einem Großprojekt am Berliner Kudamm. Allein in diesem Bereich werden die gewaschenen Summen auf zweistellige Milliardensummen pro Jahr geschätzt, was zugleich einen relevanten Anteil am kompletten Immobilienmarkt darstellt.

Dadurch könnten effiziente Maßnahmen erstens zu einer gewissen Entspannung am Immobilienmarkt beitragen und zweitens kriminelle Geschäfte unterbinden bzw. unrentabel machen. Unser zentraler Vorschlag dafür ist: Wenn der wirtschaftlich Berechtigte einer Immobilie nicht feststellbar ist oder die eigentlichen Eigentümer*innen nicht offen gelegt wird, geht die Immobilie nach einer Übergangszeit in Bürgerhand über. Die Gemeinde kann dann über die Immobilie im Sinne des Gemeinwohls verfügen.

Die Stellungnahme enthält darüber hinaus weitere wichtige Aspekte, die hier nachgelesen werden können. Wir hoffen sehr, dass unsere Stellungnahme noch zur Behebung einiger Schwachstellen des Gesetzentwurfs beiträgt, damit Deutschland nicht ein Paradies für Finanzkriminelle bleibt.