BaFin, aufwachen!

Die Finanzaufsicht muss endlich ihren Verbraucherschutzauftrag ernst nehmen

16.10.2018
Stefan Loipfinger

Stefan Loipfinger ist Journalist und Autor und einer der engagiertesten Verbraucherschützer Deutschlands, sein Schwerpunkt sind Steuern und Finanzen. Zuletzt erschien von ihm das Buch "Achtung, Anlegerfallen!", in dem er unter anderem vor P&R warnte. Er betreibt außerdem den Blog www.investmentcheck.de.

Eingang der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin
  • Im März 2018 beantragte mit P&R ein renommierter Finanzdienstleister Insolvenz.
  • 3,5 Milliarden Euro hatten Anleger dem Unternehmen anvertraut – den Großteil werden sie nie wieder sehen.
  • Trotz eklatanter Mängel in der Geschäftsberichtserstattung und einem offensichtlich nicht tragfähigem Geschäftsmodell griff die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nicht ein.
  • Damit verletzte die BaFin ihr gesetzliches Mandat zum kollektiven Verbraucherschutz und trug dazu bei, das Kapital, vieler tausend Anlegerinnen und Anleger zu vernichten.

Anfang 2014 stellte die Prokon Regenerative Energien GmbH einen Insolvenzantrag. Mehr als 75.000 Anleger bangten um 1,4 Milliarden Euro, die sie in Form von Genussrechten investierten. Das Beben dieses Anlageskandals erreichte sogar die Politik in Berlin. Als Reaktion trat im Juli 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft.1 Die Rolle der Aufsichtsbehörde BaFin wurde massiv gestärkt, um solche Skandalfälle für die Zukunft zu verhindern. Denn auch schon vorher wurden beispielsweise dreistellige Millionenbeträge bei S&K, Infinus und der Göttinger Gruppe vernichtet.

Neben dem Schließen einzelner Regulierungslücken hat der Gesetzgeber damals außerdem eine vielfach unbeachtete Änderung mit enormer Tragweite verabschiedet. Denn der bisher vor allem auf die Finanzmarktstabilität abzielende Aufgabenbereich der BaFin wurde um den kollektiven Verbraucherschutz erweitert.2 Kollektiv bedeutet, „dass die BaFin ausschließlich dem Schutz der Verbraucher in ihrer Gesamtheit verpflichtet ist.“3 Der Aufsichtsbehörde geht es also nicht um die Beschwerden einzelner Anleger, sondern immer nur um generelle Geschäftspraktiken, die Anleger insgesamt betreffen.

Soweit die Theorie. Leider verinnerlichten die Beamten in Frankfurt und Bonn diese sehr sinnvolle und weitreichende Gesetzesänderung noch nicht. Das zeigt am besten der aktuelle Anlageskandal um den Containeranbieter P&R. Hier haben 54.000 Anleger rund 3,5 Milliarden Euro in Seefrachtcontainer investiert. Eigentlich sollten dafür 1,6 Millionen Container gekauft worden sein. Tatsächlich vorhanden sind nur gut 600.000 Stahlboxen. Seit mindestens zehn Jahren hat sich die Lücke aufgebaut. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt mit einer eigens eingerichteten Sondereinheit wegen Betrugsverdacht gegen aktuelle und frühere Geschäftsführer. Aufgrund von dringendem Tatverdacht hat sie sogar den Gründer und zentralen Kopf Heinz R. in Untersuchungshaft genommen. Für den Leitenden Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst „dürfte es sich um den größten Anlagerbetrug in Deutschland handeln“.4

Bleibt die Frage, wie so etwas drei Jahre nach Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes passieren konnte? Mit den seit damals möglichen Produktinterventionsmöglichkeiten hätte die BaFin einiges verhindern können.5 Seit 2017 musste der Anbieter für seine Direktinvestments sogar ausführliche Verkaufsprospekte bei der Aufsichtsbehörde einreichen. Sie wusste also im Detail Bescheid und hat nichts getan.6 Das Handelsblatt hat deshalb zurecht getitelt: „Hilflos vor der Milliardenpleite – Wie die Behörden bei P&R wegsahen“.7 Das Manager Magazin hat die Untätigkeit der BaFin ebenfalls massiv kritisiert: „Die fragwürdige Rolle der Finanzaufsicht im Fall P&R“.8 Und auch die Frankfurter Allgemeine stellte die Arbeit der BaFin in Frage: „P&R-Skandal bringt Finanzaufsicht in Erklärungsnot“.9

Der Grund für den Unmut, der weit über die bei P&R betroffene Anlegerschar hinausgeht, ist sehr verständlich. Wie kann eine Finanzaufsicht Verkaufsunterlagen freigeben, in denen nicht einmal das Alter der angebotenen Container angegeben ist? Wohl niemand würde einen Gebrauchtwagen kaufen, bei dem nicht der Kilometerstand und das Baujahr benannt sind. Die Frankfurter Beamten störte die fehlende Information nicht, obwohl sie prüfen, dass ein Verkaufsprospekt „alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten“ muss, um eine „zutreffende Beurteilung“ der Vermögensanlage zu ermöglichen.10 Ein ähnliches Versäumnis sind die fehlenden Informationen zum Containermarkt. Wer kauft eine Wohnung in einer fremden Stadt ohne die ortsüblichen Verkaufspreise und Mieten zu hinterfragen? Übertragen auf Container findet die Aufsicht allerdings solche Angaben nicht notwendig: „Die Angabe von Marktpreisen ist keine Mindestangabe der VermVerkProspV. Sie fehlt daher nicht.“11

Ein ganz anderer Vorwurf geht in die Richtung, dass der Anbieter in den späteren Verkaufsprospekten sogar beschrieb, noch keinen Cent zum Kauf von Container überwiesen zu haben, obwohl er das längst tun musste.12 Dieser klare Widerspruch zum beschriebenen Geschäftsmodell hätte im Rahmen der vorgeschriebenen Kohärenzprüfung unbedingt auffallen müssen.

Auch eine Warnung der Stiftung Warentest in Finanztest 7/2017 unter der Überschrift „Rätselhafte Lücke“13 hat die BaFin zwar gelesen, aber nicht als „allgemeine Warnung“ verstanden.14 Sie sah trotz der massiven Kritik von Mietunterdeckungen in dreistelliger Millionenhöhe keinen Grund, weitere Auskünfte einzuholen. Eine mögliche Untersagung wurde nicht einmal geprüft, weil ihr angeblich „konkrete Anhaltspunkte, insbesondere für erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz, nicht vorlagen“.15 Diese Auslegung des von Kritik und berechtigten Fragen durchzogenen Artikels der Warentester aus Berlin ist höchst fragwürdig.

Bleibt die Frage nach dem Grund: Wollen die Beamten ihren Auftrag nicht erfüllen oder können sie es nicht? Wohl teils, teils. Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin bei der BaFin hat Ende 2017 am Rande des 5. Verbraucherschutzforums auf Nachfrage erklärt, dass bis dahin zur Erfüllung des kollektiven Verbraucherschutzes rund 30 neue Stellen geschaffen wurden.16 Bei einer Behörde mit 2.500 Mitarbeiter(innen) reicht das keinesfalls, um bei Grundsatzfragen und Produktgenehmigungen immer Vertreter aus dem Bereich des Verbraucherschutzes an den Tisch zu bringen. Deshalb sollte BaFin-Präsident Felix Hufeld endlich Betrügern den Kampf ansagen und den Verbraucherschutz bis in das letzte Referat als ernst gemeinten Auftrag vermitteln. Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist als oberster Dienstherr aufgefordert, Hufeld an die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages zu erinnern und ihm notfalls die dafür notwendigen Stellen mit betriebswirtschaftlichen und ökonomischen Sachverstand zu gewähren. Aufwachen, BaFin! Stopp endlich Betrügereien wie bei P&R!

Mit Sachverstand und Ihrer Unterstützung können wir die dafür nötigen Änderungen erzwingen. Tragen Sie sich in unseren Newsletter ein, um über unseren weiteren Aktivitäten im P&R-Skandal informiert zu bleiben.


[1] Bundesgesetzblatt Teil I, 2015, Nr. 28 vom 9. Juli 2015, http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s1114.pdf

[2] §4(1a) Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/findag/__4.html

[3] Bundesministerium der Finanzen, 20. August 2015, Kleinanlegerschutzgesetz sorgt für mehr Transparenz, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/08/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-kleinanlegerschutzgesetz.html

[4] Nagel Lars-Marten, Handelsblatt, 13. September 2018, Gründer von Container-Vermieter P&R sitzt in U-Haft, https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/containerinvestments-gruender-von-container-vermieter-pundr-sitzt-in-u-haft/23062582.html?ticket=ST-4132565-rI3NvefIDn3l1FRJTiek-ap4

[5] BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 5. Januar 2015, Kleinanlegerschutzgesetz: Mehr Transparenz auf dem Grauen Kapitalmarkt, Zusätzliche Befugnisse der BaFin, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2015/fa_bj_1501_kleinanlegerschutzgesetz.html

[6] Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 6. Juni 2018, Drucksache 19/2551, Frage 37, Welche Maßnahmen hat die BaFin bezüglich der öffentlichen Angebote von Vermögensanlagen durch die P&R-Gruppe zu welchem konkreten Zeitpunkt ergriffen?

[7] Hussla Gertrud und Nagel Lars-Marten, Handelsblatt, 8. Juni 2018, Hilflos vor der Milliardenpleite – Wie die Behörden bei P&R wegsahen https://www.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/insolventer-containerriese-hilflos-vor-der-milliardenpleite-wie-die-behoerden-bei-pundr-wegsahen/22663994.html

[8] Rottwilm Christoph, 18. Juni 2018, Manager Magazin, Die fragwürdige Rolle der Finanzaufsicht im Fall P&R, http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/p-r-die-fragwuerdige-rolle-der-bafin-im-fall-p-r-a-1213561-amp.html

[9] Frühauf Markus, 12. September 2018, Frankfurter Allgemeine, Finanzen, P&R-Skandal bringt Finanzaufsicht in Erklärungsnot, http://www.faz.net/aktuell/finanzen/nach-gruenen-anfrage-p-r-skandal-bringt-bafin-in-erklaerungsnot-15782957.html

[10] §7(1) Vermögensanlagengesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/vermanlg/__7.html

[11] Lambrecht Christine, 6. September 2018, Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rolle der Finanzaufsicht im Rahmen der Insolvenz von P&R, Frage 4, Drucksache 19/3942, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/039/1903942.pdf

[12] Verkaufsprospekt P&R-Angebot 5004, 21. September 2017, Erläuterungen zur Zwischenübersicht, Seite 128

[13] Stiftung Warentest, Finanztest, Juli 2017, Rätselhafte Lücke

[14] Lambrecht Christine, 6. September 2018, Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rolle der Finanzaufsicht im Rahmen der Insolvenz von P&R, Frage0 17 - 20, Drucksache 19/3942, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/039/1903942.pdf

[15] ebd.

[16] Investmentcheck.de, 1. Dezember 2017, Informationsflut hilft keinem Verbraucher, http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3528