Corona-Hilfen müssen Unternehmen retten, nicht deren Eigentümer

Unternehmen und Arbeitsplätze sichern, nicht das Vermögen der Eigentümer

10.07.2020
Prof. Dr. Moritz Schularick

Prof. Dr. Moritz Schularick lehrt Volkswirtschaftslehre an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Seine Forschungsschwerpunkte umfassen  die Bereiche Makrofinanzen, Banken und Finanzstabilität sowie internationale Finanzen, Geldpolitik und politische Ökonomie.

Ärzten, Familien und Alten werden 20 Cent gereicht. Bänkern mit Yachten ein 100€-Schein.

So viel steht fest: Deutschland wird riesige Mengen an Steuergelder benötigen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Mit dem Corona-Schutzschild hat die Bundesregierung gerade erst das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands auf den Weg gebracht. Umso wichtiger ist es daher eine Debatte zu führen, wie diese Gelder gerecht und zielführend eingesetzt werden können.

Es ist richtig, dass der Staat eingreift

Es herrscht weitgehende Einigkeit, dass der Staat eingreifen muss, um schwankende Unternehmen zu retten. Und das tut er auch, z.B. mit Direkthilfen, Bürgschaften, und dem Kurzarbeitergeld. In der Tat gibt es eine Vielzahl von Gründen, wieso der Staat eine Pleitewelle von Unternehmen vermeiden sollte. Auf der einen Seite würde dies zu einer gefährlichen Abwärtsspirale der Wirtschaft führen. Menschen würden ihre Jobs verlieren, wodurch die Nachfrage weiter einbrechen würde. Unternehmen müssten kontinuierlich an der Kostenschraube drehen, um der sinkenden Nachfrage entgegenzuwirken. Immer mehr Jobs wären bedroht. Neben Massenarbeitslosigkeit würde Deutschland auch der Verlust von wichtigem Know-how drohen. Aber auch die Finanzstabilität wäre durch eine Pleitewelle gefährdet. Immer mehr Unternehmen bekämen Schwierigkeiten ihre Kredite zu bedienen. Banken würden ihre Kreditvergabe drosseln, Unternehmen könnten wichtige Investitionen nicht mehr tätigen.

Der Staat tut also gut daran, diese toxischen Kettenreaktionen zu verhindern. Aber: Unternehmen zu retten ist das eine. Die Eigentümer finanziell schadlos zu lassen, das andere.

Unternehmen und Arbeitsplätze sichern, nicht das Vermögen der Eigentümer

Wie würde der Staat zum Beispiel in einer normalen Rezession auf Unternehmen reagieren, die in finanzielle Schieflage geraten? Wahrscheinlich mit ordnungspolitischem Achselzucken. Unternehmen, die ihre Rechnungen nicht mehr begleichen könnten und keine Kredite mehr bekommen, müssten in die Insolvenz. Eigentümer würden ihr eingesetztes Kapital verlieren und die Gläubiger würden sich holen, was übrigbleibt.

Wenn der Staat jetzt allerdings mit Krediten und anderen Hilfen Unternehmen vor der Insolvenz schützt, profitieren in erster Linie die Eigentümer. In anderen Worten: Milliarden an Steuergeldern werden gerade zugunsten von Aktionären und Gesellschaftern verwendet. Ist das gerecht?

Die Eigenkapitalprämie entschädigt bereits für Desaster-Risiken

Es wird oft argumentiert, dass Unternehmer keine Schuld für die Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen tragen. Daraus wird dann eine Verantwortung des Staats abgeleitet, die Eigentümer für die entstandenen Verluste zu entschädigen. In der Tat sind Unternehmen schuldlos am Virus. Aber den Eigentümer deswegen unter die Arme greifen zu müssen, ist aus finanzökonomischer Sicht unsinnig. Anteilseigner werden in guten Zeiten mit einer Eigenkapitalprämie entschädigt. Diese Prämie ist eine Extra-Rendite für zusätzlich getragenes Risiko. Darunter fallen auch Desaster-Risiken, wie z.B. Kriege und Naturkatastrophen. Dies ist in der Forschung gut dokumentiert.

Der Grundgedanke ist einfach. Zu jedem Zeitpunkt herrscht das kleine Risiko eines Desasters. Diese Ereignisse sind unwahrscheinlich, aber möglich. In den meisten Jahren passiert nichts und die Anteilseigner streichen für das Extra-Risiko eine Extra-Rendite ein. Daraus folgt jedoch im Umkehrschluss, dass die Anteilseigner für die Verluste bei Desastern einspringen müssen.

Eigentümer müssen die Pandemie-Folgen abfedern

Seit der Finanzkrise waren deutsche Unternehmen besonders profitabel. Die Eigenkapitalquoten haben sich erhöht und Unternehmensbewertungen sind gestiegen. Die Betriebsvermögen haben sich in der Dekade von 2008 bis 2018 von 2 auf 4 Billionen Euro sogar verdoppelt. Eigentümer wurden für das Risiko entschädigt, dass sie auf sich genommen haben – auch für das Risiko eines Desasters.

Aus finanzökonomischer Sicht resultiert daraus nun, dass der Staat keine Verantwortung für aus der Corona-Krise entstandenen Schäden übernehmen muss. Stattdessen sollten zuerst die Finanzpolster der Kapitalgesellschaften verwendet werden, um die Folgen der Pandemie abzufedern.

Der Staat sollte nur dann eingreifen, wenn dies die Eigentümer nicht mehr tun können.

Um sicherzustellen, dass nur solche Unternehmen Hilfen erhalten, die sich selbst nicht mehr helfen können, müssten die Staatshilfen strikte Konsequenzen nach sich ziehen. Wie könnte dies in der Praxis aussehen? Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, dass Unternehmen zu einer Veränderung in der Kapitalstruktur verpflichtet wären, sobald sie Staatshilfen in Anspruch nehmen – etwa indem der Staat Anteile am Unternehmen übernimmt.

Auch aus verteilungspolitischer Perspektive schwierig

Finanzhilfen für Eigentümer sind auch deshalb problematisch, da das Unternehmensvermögen in Deutschland relativ ungleich verteilt ist. Die reichsten 10% der deutschen Haushalte halten rund 90% des Aktien- und Betriebsvermögens. Wir erinnern uns: Das Betriebsvermögen hat sich von 2008 bis 2018 verdoppelt. Das Vermögen dieser Haushalte beträgt im Durchschnitt 2 Millionen Euro. Es überrascht also nicht, dass auch der IWF Deutschland jüngst eine ungleiche Verteilung der Wachstumsgewinne diagnostiziert hat. Eigentümer von Kapitalgesellschaften könnten es sich somit durchaus leisten einen Teil der Pandemie-Kosten zu übernehmen.

Unternehmen am Leben zu halten muss nicht direkt die Umverteilung hin zu Eigentümern von Kapitalgesellschaften bedeuten. Klassische Staatshilfen führen jedoch genau zu dieser Dynamik.  Eines steht fest: Die Thematik wird mit fortlaufender Krise immer wichtiger. Dabei sollte das Ziel der Staatshilfen in Corona-Zeiten nicht aus den Augen verloren werden - es müssen die Unternehmen gerettet werden, nicht deren Eigentümer. 

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastbeitrag im Finanzwende-Blog. Die jeweiligen Autoren geben nicht zwangsläufig Finanzwende Positionen wieder.

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