Fragen und Antworten zur Kampagne

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kampagne „CumCum-Milliarden: Schredderpläne stoppen!“

20.09.2024
CumCum-Milliarden: Schredderpläne stoppen!

Leider mehr, als der Name des Gesetzes erahnen lässt. Denn mit dem Bürokratie-Entlastungsgesetz IV sollen unter anderem die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Solche Buchungsbelege und Rechnungen sind extrem wichtig für Ermittlungen zu zum Beispiel CumCum-Geschäften, die gerade erst anlaufen. Straf- und steuerrechtliche Ermittlungen zu CumCum-Geschäften benötigen diese Belege als Beweismittel. Im Strafrecht gilt für solche Fälle eine Verjährungsfrist von 15 Jahren. Es ist daher wichtig, die Aufbewahrungsfristen von 10 auf 15 Jahre zu erhöhen, anstatt sie weiter abzusenken. Eine einheitliche Dauer der Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen sollte sichergestellt werden, damit Prüfer und Ermittelnde überhaupt ihre Arbeit machen können. Die Aufbewahrungsfristen haben damit auch eine direkte Auswirkung darauf, ob die illegal generierten Profite von Finanzinstituten zurückgefordert werden können. Wenn die Geschäftsunterlagen vernichtet sind, ist auch keine Prüfung und Rückforderung von illegal erlangten Geldern mehr möglich.

Viele Interessenvertretungen aus der Privatwirtschaft haben sich grundsätzlich für eine Verkürzung ausgesprochen, da Kosten für die Aufbewahrung eingespart werden können. Dabei wurde offenbar übersehen, dass dadurch die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden massiv behindert wird. Der Gesetzentwurf kommt vom FDP-geführten Bundesjustizministerium, der problematische Abschnitt stammt nach Finanzwende-Informationen aus dem ebenfalls FDP-geführten Bundesfinanzministerium. Die Vorlage wird aber nach ein paar Änderungen auch von den Fraktionen der SPD und der Grünen akzeptiert. Kritisch zu der Verkürzung der Fristen äußerten sich der Gewerkschaftsbund DGB und teilweise der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der darauf hinweist, dass Steuerhinterziehung nach acht Jahren nicht mehr nachgewiesen werden kann. 

Da die Datenaufbewahrung inzwischen digital stattfindet, wohl eher weniger. Wirkliche Bürokratie-Entlastung passiert über die Verkürzung nicht. Abgesehen davon, dass es nach wie vor keinen Gleichlauf zwischen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gibt, gelten auch im Hinblick auf die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen immer noch mehrere verschiedene Fristen. Zudem kann es auch für redliche Unternehmen problematisch sein, wenn sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist Unterlagen vernichtet haben und dann zu einem späteren Zeitpunkt ins Visier der Steuerfahndung geraten. Mangels Unterlagen können sie sich dann eventuell nicht mehr rechtfertigen. Daher empfehlen viele Berater jetzt schon, die Unterlagen trotz Verkürzung der Aufbewahrungsfristen einfach länger aufzubewahren. Damit werden die redlichen Unternehmen nicht wirklich entlastet –kriminellen Unternehmen bietet das geplante Gesetz jedoch die Möglichkeit, frühzeitig und legal Beweismittel zu vernichten.

Es wurde bisher lediglich ein Bruchteil des Gesamtschadens erkannt und zurückgefordert. Der weit überwiegende Teil der CumCum-Fälle wurde offensichtlich noch gar nicht erkannt. Daher fordert Finanzwende seit Längerem, die CumCum-Fälle endlich zu untersuchen. Wenn nun legal Beweismittel vernichtet werden können, wird es nie zu einer Aufklärung des CumCum-Skandals kommen. Ohne Unterlagen sind weder steuerliche Prüfungen noch eine strafrechtliche Verfolgung möglich. 

Die Regierungsfraktionen der SPD, Grünen und FDP haben sich bereits auf den Gesetzestext geeinigt. In der nächsten Sitzungswoche, zwischen dem 23. und 27. September, soll das Gesetz final vom Bundestag angenommen werden. Danach muss noch der Bundesrat entscheiden, denn das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Diese Abstimmung soll am 18. Oktober erfolgen.  

Ja, bei den Verhandlungen des Gesetzes wurde festgelegt, dass die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Finanzinstitute erst ein Jahr später greifen soll. Dann allerdings können auch sie Beweismittel vernichten und die eigentlich noch möglichen steuerstrafrechtlichen Ermittlungen würden ins Leere laufen. Bei der derzeitigen Ausstattung der Behörden ist es völlig unrealistisch, dass innerhalb eines Jahres alle bisherigen Versäumnisse nachgeholt und alle bisher unentdeckt gebliebenen CumCum-Fälle aufgegriffen werden können. Die CumEx-Ermittlungen haben nämlich gezeigt, dass viele Institute ihre Taten systematisch verschleiert haben, indem sie beispielsweise ihre Geschäftsunterlagen und Daten ins Ausland verlagert und die Behörden auf den langwierigen Rechtshilfeweg verwiesen haben. Das Problem bleibt daher bestehen.

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