Bürgerbewegung Finanzwende setzt auf Schlagkraft statt auf Status als gemeinnützige Organisation

02.02.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bürgerbewegung Finanzwende hat bekannt gegeben, dass sie nicht mehr als gemeinnützige Organisation geführt werden möchte. Damit wird der Verein in Zukunft mehr Möglichkeiten haben aktiv zu werden. Ohne die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts kann Finanzwende volle Schlagkraft entfalten. Ob für Steuerzahlende bei unsinnigen Bankenrettungen oder für Firmen, deren Versicherer Schäden nicht begleichen wollen – Finanzwende kann nun für alle Verlierer des Finanzmarkts eintreten.

Gerhard Schick, Vorstand Finanzwende, kommentierte den Schritt folgendermaßen: “Vor gut zwei Jahren bin ich aus dem Bundestag ausgetreten, um Finanzwende als Gegengewicht zur Finanzlobby mit vielen anderen aufzubauen. Nun satteln wir nochmal einige Kilos auf. Finanzwende wird in Zukunft stärker und thematisch breiter agieren können. Die Finanzlobby sollte sich warm anziehen.“    

Der Verein hat sich über die kurze Zeit bereits als fester Akteur etabliert. Über 4.300 Menschen unterstützen die Organisation als Fördermitglied und Zehntausende beziehen den Newsletter. Dank Finanzwende veränderten Finanzunternehmen ihr Verhalten und die Politik ergriff geforderte Maßnahmen. Nun will der Verein sich noch stärker für die Zukunft aufstellen. Gerhard Schick stellt klar: „Wir entscheiden uns bewusst gegen den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit und für Schlagkraft und Souveränität! So können wir uns den über 1.500 Lobbyisten der Finanzindustrie mit voller Kraft entgegenstellen. Wir müssen die Finanzmärkte schnell im Sinn der Bürgerinnen und Bürger ändern, da bleibt keine Zeit auf eine mögliche Reform des Gemeinnützigkeitsrechts zu warten.“  

Hintergrund:

Banken, Fonds und Versicherer können die Kosten ihrer Lobbyarbeit als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dies ist bei der Lobbyarbeit für Bürgerinnen und Bürger im Finanzbereich dagegen nicht immer der Fall, da hier das Gemeinnützigkeitsrecht Grenzen setzt. Es ist beispielsweise trotz milliardenschwerer Bankenrettungen weiterhin in keiner Weise absehbar, dass der Zweck „Finanzmarktstabilität“ als gemeinnütziger Zweck aufgenommen wird. Ebenso konnte sich Finanzwende aufgrund der Vorgaben des Gesetzes nur für private Verbraucherinnen und Verbraucher stark machen, nicht aber für Firmen und Selbstständige, beispielsweise als diese in der Corona-Krise nicht die erwartete Leistung aus Betriebsschließungsversicherungen erhielten. Auch die letzten wichtigen Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht im Dezember 2020 änderten daran nichts.

Finanzwende wird auch in Zukunft gemeinnützige Bildungsarbeit und Verbraucherschutz betreiben, und zwar über eine gemeinnützige Gesellschaft, die zu diesem Zweck gegründet wurde. Der Verein ist nun noch mehr auf die Unterstützung durch Fördermitglieder angewiesen, zumal er eine breitere Themenpalette mit Kampagnen bearbeiten wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bürgerbewegung Finanzwende: https://www.finanzwende.de/ueber-uns/aktuelles/finanzwende-verschafft-sich-mehr-politische-schlagkraft/ Zur Vereinbarung von Interviews oder bei Fragen können Sie gerne auf mich zukommen.

Freundliche Grüße