Protestaktion zum Weltspartag: „Zahlt Sparern endlich ihre Zinsen!“

29.10.2021

Bürgerbewegung Finanzwende, Finanztip und Verbraucherzentrale Sachsen appellieren an Sparkassen

Leipzig. Die Sparkasse Leipzig zeigt sich im Streit um Zinsnachzahlungen weiter unnachgiebig. Für die beliebten Prämiensparverträge haben Sparkassen über lange Jahre sehr oft weniger Zinsen gezahlt als den Sparer*innen zustehen. Das hat Anfang dieses Monats der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Auf diese Verweigerungshaltung reagierte heute das Aktionsbündnis aus Bürgerbewegung Finanzwende, Geldratgeber Finanztip und Verbraucherzentrale Sachsen laut und deutlich mit dem Appell: „Zahlt endlich die Zinsen!“ Eine gemeinsame Protestaktion in Leipzigs Innenstadt fand am Vormittag des Weltspartages 2021 mit Betroffenen und Passanten statt. Im Mittelpunkt stand insbesondere die Forderung an die Sparkassen, endlich auf ihre Kundschaft zuzugehen.

Der Bundesgerichtshof hatte am 6. Oktober 2021 geurteilt, dass die Sparkasse Leipzig bei vielen Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss, wenn Verbraucher*innen dies einfordern. Die Sparkasse Leipzig hält jedoch wie viele andere Sparkassen weiterhin an der Verschleppungstaktik fest. Enttäuschte und frustrierte ältere Prämiensparende werden dadurch gezwungen, ihr Recht zeitaufwendig selbst durchzusetzen. Bei Verträgen zahlreicher Sparkassen, die 2018 beendet wurden, droht zudem schon Ende 2021 die Verjährung der Ansprüche.

„Dabei ist nicht erst seit dem aktuellen BGH-Urteil klar, dass die Sparkassen mehr Zinsen zahlen müssen. Schon seit 2004 gibt es dazu eine deutliche Rechtsprechung, die Zinsfestsetzung nach Gutsherrenart untersagt. Es ist einfach unglaublich, dass die Sparkassen seit 17 Jahren die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs inhaltlich ignorieren“, meint Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur vom Geldratgeber Finanztip. „Es kann doch nicht angehen, dass berechtigte Forderungen vieler Tausend älterer Kunden deshalb einfach verjähren. Das muss mit allen Mitteln verhindert werden!“, ergänzt Tenhagen und verweist auf die verschiedenen Möglichkeiten, diese Verjährung zu verhindern.

„Wir sind vor zwei Jahren angetreten, um sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher im Streit um ihr Geld und ihre Rechte zu unterstützen. Wir waren vor dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof erfolgreich. Im Schlussspurt heißt es für Betroffene, nicht die Zuversicht zu verlieren! Deshalb schalten wir einen Gang hoch und mobilisieren weitere Unterstützer und auch nach der heutigen Protestaktion weitere Maßnahmen. Die Sparkasse Leipzig wird zahlen“, zeigt sich Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, entschlossen.

Dass das Geld fließen muss, ist aus Sicht von Julian Merzbacher, Sprecher der Bürgerbewegung Finanzwende, klar. „Gerade die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute stehen in der Pflicht, nicht weiteres Vertrauen zu verspielen. Die Sparkassen müssen Verantwortung für ihre falschen Zinsberechnungen übernehmen. Das sind sie ihren Kunden schuldig. Das Spiel auf Zeit muss ein Ende haben. Deshalb lautet unsere Forderung ganz klar: Sparkasse Leipzig und Co.: Zahlt Euren Kunden endlich die Zinsen“, fordert Merzbacher.

In einem offenen Brief an die Sparkasse Leipzig betonen Finanzwende, Finanztip und Verbraucherzentrale Sachsen, dass es dem Institut als einer der größten Sparkassen der Bundesrepublik gelingen kann, vom Bremser zum Vorreiter zu werden. Sie muss dazu selbst aktiv werden und kann auf andere Institute einwirken und so dem Anspruch der Sparkassen als zuverlässiger und starker Partner gerecht werden.

Hintergrund

In dem seit über zwei Jahren laufenden Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Sparkasse Leipzig hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XI ZR 234/20) am 6. Oktober 2021 entschieden, dass die in den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ verwendeten Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam sind. Außerdem hat der BGH entschieden, dass bei der ergänzenden Vertragsauslegung ein langfristiger, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Zinssatz bei Wahrung des relativen Zinsabstands anzuwenden ist und die Verjährungsfrist frühestens mit Vertragsende beginnt. Die Entscheidung, welcher konkrete Referenzzins anzuwenden ist, muss das Oberlandesgericht Dresden noch treffen.

Da jedoch alle Referenzzinssätze die gleiche Zinsentwicklung abbilden, sind diesbezüglich keine großen Unterschiede zu erwarten. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen wurde im Durchschnitt ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 3.600 Euro pro Vertrag ermittelt – mit einem der in Frage kommenden langfristigen Referenzzinssätze.

Nach Auskunft der Finanzaufsichtsbehörde BaFin geht es deutschlandweit um rund eine Million Prämiensparverträge mit strittigen Zinsanpassungsklauseln.

Den offenen Brief der drei Organisationen an die Sparkasse Leipzig finden Sie unter dem folgenden Link: 

https://www.finanzwende.de/themen/verbraucherschutz/praemiensparen/offener-brief-an-die-kreissparkasse-leipzig/

Bilder von der Aktion finden Sie im Lauf des Tages hier: 

https://www.finanzwende.de/themen/verbraucherschutz/praemiensparen/potestaktion-praemiensparen/

Für Interviews und Fragen können Sie gerne auf mich zukommen.