Standpunkt: Keine Staatshilfen an Mercedes-Benz-Aktionär*innen

29.04.2022
Lena Blanken

Lena Blanken ist studierte Volkswirtin und leitet die Kampagnenarbeit von Finanzwende. Zuvor organisierte sie bei Foodwatch Kampagnen zu den Themen Handelspolitik und Agrarspekulation.

Mercedes-Benz sollte keine Dividenden ausschütten dürfen, solange der Konzern seine Staatshilfen nicht zurückzahlt

Daimler heißt jetzt Mercedes-Benz und sonst ändert sich nicht viel. Bereits im vergangenen Jahr stand der Autohersteller in der Kritik, weil er trotz Staatshilfen 1,4 Milliarden Euro an die Aktionär*innen ausgeschüttet hat. In diesem Jahr plant Firmenchef Ola Källenius die Dividende noch mal deutlich zu steigern. Über fünf Milliarden Euro soll es geben. Eine Rekorddividende, die die Aktionär*innen am 29. April bei der Hauptversammlung beschließen sollen.  

Möglich ist das deswegen, weil der Konzern 2021 Rekordgewinne eingefahren hat. Die Luxussparte mit den Oberklasse-Modellen läuft besonders gut. Was auch gut läuft, ist der stetige Bezug von Staatshilfen. Subventionen zum Beispiel für E-Mobilität und der Erhalt von Kurzarbeitergeld. Immer wieder musste Mercedes Produktionsstätten schließen und Hilfsgelder beantragen. Zunächst aufgrund der Corona-Krise, dann Chipmangel und nun kommt auch noch der Krieg in der Ukraine und damit verbundene Lieferengpässe aus dem Land hinzu.

Im Ergebnis werden Steuergelder, die Beschäftigung sichern und Pleiten verhindern sollten, an Aktionär*innen weitergeleitet.

Um es klar zu sagen: Es ist gut, dass Unternehmen in schwierigen Zeiten Kurzarbeitergeld beantragen können, aber dann sollten sie nicht gleichzeitig Milliarden an ihre Aktionär*innen auszahlen dürfen. Denn im Ergebnis werden so Steuergelder, die Beschäftigung sichern und Pleiten verhindern sollten, an Aktionär*innen weitergeleitet. Mercedes-Benz könnte die Staatshilfen zurückzahlen und hätte trotzdem hinreichend Gewinne übrig, um die Aktionär*innen im großzügigen Maße zu beteiligen. Das gleiche Bild ergibt sich übrigens bei BMW und VW, die ebenfalls trotz Staatshilfen wieder großzügige Dividenden planen.

Kurzarbeitergeld ist derzeit de facto steuerfinanziert und nicht mehr eine klassische Versicherungsleistung von der Bundesagentur für Arbeit. Kurzarbeitergeld ist also eine Staatshilfe, auch wenn das mancher gerne anders darstellt. Es liegt an der Bundesregierung, hier endlich einzugreifen.

Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung derart unmoralische Praktiken unterbindet

In den vergangenen Monaten mussten viele Kleinbetriebe Corona-Hilfen zurückzahlen oder erhielten erst gar keine Unterstützung. Was für ein Bild entsteht jedoch, wenn parallel Großkonzerne trotz Milliardengewinne Staatshilfen erhalten und behalten dürfen? Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung derart unmoralische Praktiken unterbindet. Staatshilfen wie Kurzarbeitergeld müssen an Bedingungen geknüpft werden. Nur wer die Hilfsgelder zurückgezahlt hat, sollte eine Dividende ausschütten dürfen.   

Schriftzug "Lockdown für Dividenden - Keine Staatshilfen an Aktionäre!" neben Geldsäcken, davor Absperrband

Hilfen für die Falschen

Immer wieder unterstützt Deutschland Unternehmen in der Krise – so auch in der Corona-Pandemie. Doch aufgrund mangelnder Auflagen flossen Staatshilfen jahrelang an Firmen, die Milliardengewinne einfahren und Gewinne an ihre Aktionäre ausschütten.
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