Chronik von CumCum

Zeitliche Darstellung der Ereignisse

10.10.2022
28,5 Mrd. € Schaden durch CumCum und erst 0,135 Mrd. € (0,5 %) zurückgeholt

Was bisher geschah (von 2015 bis heute)

10.10.2022

Finanzwende reicht Beschwerde bei der EU-Kommission ein

Die ausbleibende Rückholung der CumCum-Gelder verzerrt den Markt und entspricht einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe. Teilt die EU-Kommission diese Auffassung, steigt der Druck auf den Staat, endlich möglichst viele Gelder zurückzuholen.

Mehr Informationen dazu.

06.10.2022

Neue Zahlen zu Rückforderungen von CumCum-Geldern

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht aktuelle Zahlen zu Rückforderungen von CumCum-Geldern. Demnach seien 179 Fälle in Bearbeitung oder abgeschlossen, mit einem Volumen von rund 5 Milliarden Euro. Bisher wurden rund 278 Millionen Euro in 42 Fallkomplexen bestandskräftig zurückgefordert.

07.07.2022

In Hessen wurden über eine Milliarde Euro an CumCum-Geldern zurückgezahlt

Die hessischen Finanzämter haben inzwischen über eine Milliarde Euro an CumCum-Geldern zurückerhalten. Das gibt die Oberfinanzdirektion Frankfurt an. Expert*innen schätzen den Schaden auf über 28 Milliarden Euro.

Quelle: Wirtschaftswoche

Juli 2021

3. Akt: Finanzministerium erleichtert endlich Aufklärung

Das Bundesfinanzministerium versendet zwei Neufassungen der Schreiben von 2016 und 2017. Darin werden die Fehler der Schreiben aus 2016 und 2017 korrigiert, welche die Aufklärung behinderten.

Quellen: BMF-Schreiben vom 11.11.2016 & BMF-Schreiben vom 17.07.2017

05.08.2019

Zahlen zu Rückstellungen wegen CumCum

Auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi (DIE LINKE) antwortet die Bundesregierung, dass es bisher 104 identifizierte CumCum-Verdachtsfälle gibt. Finanzinstitute haben rund 270 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet.

Quelle: Parlamentarische Anfrage zur Aufarbeitung von CumCum

Juni 2019

BaFin-Umfrage zu CumCum

Eine Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei allen 1.800 deutschen Banken zeigt, viele Institute sind nicht adäquat vorbereitet, falls die CumCum-Gelder systematisch zurückgefordert werden. Die BaFin rechnet mit möglichen Rückforderungen von über 600 Millionen Euro. Erschreckend ist, dass viele kleinere Institute wie Volksbanken und Sparkassen involviert sind.

Quelle: Handelsblatt am 24.06.2019

17.07.2017

2. Akt: Finanzministerium erschwert Aufklärung

Als Reaktion auf die vor allem aus NRW kommende Kritik an dem BMF-Schreiben vom November 2016, sendet das Finanzministerium eine weitere Verordnung an die Bundesländer. Erneut gibt es starke Kritik, da das Schreiben die Aufarbeitung der CumCum-Fälle zeitlich bis 2013 begrenzt. Zusätzlich ist die rechtliche Lage des BMF-Schreibens aus 2016 nicht geklärt. Die zeitliche Begrenzung tritt also zusätzlich zu den in 2016 festgelegten Ausnahmen für die Aufarbeitung in Kraft.

Quellen: BMF-Schreiben vom 11.11.2016 & Stellungnahme vom 19.07.2017 von Prof. Dr. Christoph Spengel, Universität Mannheim

21.06.2017

CumEx-Untersuchungsausschuss: Abschlussbericht

Der 4. Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu CumEx legt seinen Abschlussbericht vor. Darin werden in manchen Abschnitten auch die CumCum-Geschäfte umfänglich behandelt und beschrieben.

Quelle: Mitteilung des Deutschen Bundestags

18.11.2016

Hessen setzt Schreiben sofort um

Mit der Rundverfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 18.11.2016 setzt die Hessische Landesregierung das BMF-Schreiben schnell um. Es weist die Finanzverwaltungen an, Prüfungen von CumCum-Fällen weitestgehend einzustellen.

Quellen: Rundverfügung der OFD Frankfurt & Stellungnahme vom 05.12.2016 von Prof. Dr. Christoph Spengel, Universität Mannheim

11.11.2016

1. Akt: Finanzministerium erschwert Aufklärung

Das Bundesfinanzministerium reagiert auf das Urteil des Bundesfinanzhofs von 2015 mit einem sogenannten BMF-Schreiben. Das Schreiben wird umgehend vehement kritisiert, da es den Großteil der Geschäfte von der Aufarbeitung ausklammert.

Quellen: BMF-Schreiben vom 18.08.2015 & Stellungnahme vom 05.12.2016 von Prof. Dr. Christoph Spengel, Universität Mannheim

Juli 2016

CumCum-Geschäfte werden deutlich erschwert

Mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung sollen CumCum-Geschäfte rückwirkend ab Anfang 2016 zumindest deutlich erschwert werden.

Quelle: Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG)

Mai 2016

Commerzbank verzichtet auf CumCum-Geschäfte

Der Vorstand der Commerzbank beschließt, keine CumCum-Geschäfte mehr anzubieten. Sie seien „gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert“.

Quelle: Tagesschau am 11.05.2016

August 2015

CumCum-Geschäfte für illegal erklärt

Der Bundesfinanzhof erklärt CumCum-Geschäfte für illegal. Das Urteil bezieht sich zwar auf einen Einzelfall, hat aber darüber hinaus Konsequenzen für die rechtliche Einordnung.

Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.2015


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