Chronik von CumCum Zeitliche Darstellung der Ereignisse 16.08.2022 Was bisher geschah (von 2015 bis heute) 10.10.2022 Finanzwende reicht Beschwerde bei der EU-Kommission ein Die ausbleibende Rückholung der CumCum-Gelder verzerrt den Markt und entspricht einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe. Teilt die EU-Kommission diese Auffassung, steigt der Druck auf den Staat, endlich möglichst viele Gelder zurückzuholen. Mehr Informationen dazu. 07.07.2022 In Hessen über eine Milliarde Euro an CumCum-Geldern zurückgezahlt Die hessischen Finanzämter haben inzwischen über eine Milliarde Euro an CumCum-Geldern zurückerhalten. Das gibt die Oberfinanzdirektion Frankfurt an. Experten schätzen den Schaden auf über 28 Milliarden Euro. Quelle: Wirtschaftswoche Juli 2021 3. Akt: Finanzministerium erleichtert endlich Aufklärung Das Bundesfinanzministerium versendet zwei Neufassungen der Schreiben von 2016 und 2017. Darin werden die Fehler der Schreiben aus 2016 und 2017 korrigiert, welche Aufklärung behinderten. Quellen: BMF-Schreiben vom 11.11.2016 & BMF-Schreiben vom 17.07.2017 05.08.2019 Zahlen zu Rückstellungen wegen CumCum Auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi (DIE LINKE) antwortet die Bundesregierung, dass es bisher 104 identifizierte CumCum-Verdachtsfälle gibt. Finanzinstitute haben rund 270 Millionen Euro an Rückstellungen gebildet. Quelle: Parlamentarische Anfrage zur Aufarbeitung von CumCum Juni 2019 BaFin-Umfrage zu CumCum Eine Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei allen 1.800 deutschen Banken zeigt, viele Institute sind nicht adäquat vorbereitet, falls die CumCum-Gelder systematisch zurückgefordert werden. Die BaFin rechnet mit möglichen Rückforderungen von über 600 Millionen Euro. Erschreckend ist, dass viele kleinere Institute wie Volksbanken und Sparkassen involviert sind. Quelle: Handelsblatt am 24.06.2019 17.07.2017 2. Akt: Finanzministerium erschwert Aufklärung Als Reaktion auf die vor allem aus NRW kommende Kritik an dem BMF-Schreiben vom November 2016, sendet das Finanzministerium eine weitere Verordnung an die Bundesländer. Erneut gibt es starke Kritik, da das Schreiben die Aufarbeitung der CumCum-Fälle zeitlich bis 2013 begrenzt. Zusätzlich ist die rechtliche Lage des BMF-Schreibens aus 2016 nicht geklärt. Die zeitliche Begrenzung tritt also zusätzlich zu den in 2016 festgelegten Ausnahmen für die Aufarbeitung in Kraft. Quellen: BMF-Schreiben vom 11.11.2016 & Stellungnahme vom 19.07.2017 von Prof. Dr. Christoph Spengel, Universität Mannheim 21.06.2017 CumEx-Untersuchungsausschuss: Abschlussbericht Der 4. Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu CumEx legt seinen Abschlussbericht vor. Darin werden in manchen Abschnitten auch die CumCum-Geschäfte umfänglich behandelt und beschrieben. Quelle: Mitteilung des Deutschen Bundestags 18.11.2016 Hessen setzt Schreiben sofort um Mit der Rundverfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 18.11.2016 setzt die Hessische Landesregierung das BMF-Schreiben schnell um. Es weist die Finanzverwaltungen an, Prüfungen von CumCum-Fällen weitestgehend einzustellen. Quellen: Rundverfügung der OFD Frankfurt & Stellungnahme vom 05.12.2016 von Prof. Dr. Christoph Spengel, Universität Mannheim 11.11.2016 1. Akt: Finanzministerium erschwert Aufklärung Das Bundesfinanzministerium reagiert auf das Urteil des Bundesfinanzhofs von 2015 mit einem sogenannten BMF-Schreiben. Das Schreiben wird umgehend vehement kritisiert, da es den Großteil der Geschäfte von der Aufarbeitung ausklammert. Quellen: BMF-Schreiben vom 18.08.2015 & Stellungnahme vom 05.12.2016 von Prof. Dr. Christoph Spengel, Universität Mannheim Juli 2016 CumCum-Geschäfte werden deutlich erschwert Mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung sollen CumCum-Geschäfte rückwirkend ab Anfang 2016 zumindest deutlich erschwert werden. Quelle: Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) Mai 2016 Commerzbank verzichtet auf CumCum-Geschäfte Der Vorstand der Commerzbank beschließt, keine CumCum-Geschäfte mehr anzubieten. Sie seien „gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert“. Quelle: Tagesschau am 11.05.2016 August 2015 CumCum-Geschäfte für illegal erklärt Der Bundesfinanzhof erklärt CumCum-Geschäfte für illegal. Das Urteil bezieht sich zwar auf einen Einzelfall, hat aber darüber hinaus Konsequenzen für die rechtliche Einordnung. Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.2015 Finanzwende kämpft für Aufklärung bei CumEx und CumCum! Jetzt Newsletter abonnieren und auf dem Laufenden bleiben: E-Mail Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier. Anmelden