Stellungnahmen von KPMG, EY und dem IDW zu CumEx

Die Wirtschaftsprüfergesellschaften KPMG und EY und das Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) haben auf unsere offenen Briefe reagiert

17.12.2020
  • Finanzwende bat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften KPMG, EY und das Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) um Antworten auf Fragen bezüglich deren Rolle als Wirtschaftsprüfer*innen bei CumEx-Geschäften.
  • KPMG prüfte während der entscheidenden CumEx-Jahre die in CumEx-Geschäfte verwickelte Hypo Vereinsbank, Valovis-Bank, HSH Nordbank, LBBW und die Deutsche Bank.
  • Das IDW veröffentlichte im November 2006 einen Entwurf einer Bilanzregelung, die CumEx-Geschäfte wohl unterbunden hätte. Es kam allerdings nie zu einer Schlussfassung.
  • EY prüfte die WestLB und bestätigte, es wurden keine CumEx-Geschäfte getätigt. Allerdings wird gegen deren Rechtsnachfolgerin wegen CumEx ermittelt. Gleichzeitig wird von EY Schadensersatz verlangt, da sie die Maple Bank zu CumEx falsch beraten habe.
  • Hier finden Sie den offenen Brief an die KPMG, den offenen Brief an EY und den offenen Brief an das IDW. Zudem finden Sie hier eine Übersicht über die Rolle der Wirtschaftsprüfergesellschaften bei CumEx-Geschäften.

KPMG

Die KPMG prüfte in den entscheidenden CumEx-Jahren verschiedene CumEx-Banken. Die illegalen Geschäfte wurden weder gestoppt noch die rechtlichen Risiken öffentlich gemacht. Wir wissen auch, dass KPMG spätestens seit 2010 von den CumEx-Geschäften wusste. Einer ihrer Steuerberater warnte laut Presseberichten bei einer Beratung der Varengold-Bank vor den Geschäften, weil sie möglicherweise rechtswidrig seien. Allerdings wurden diese Risiken nicht in den Abschlussbericht aufgenommen, da die Bank sich dagegen wehrte.

Dazu stellte Finanzwende Fragen an KPMG. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sandte uns am 08.12.2020 dazu ein Antwortschreiben. Doch leider können wir aus dem Schreiben keine wirklichen Antworten auf unsere Fragen entnehmen. Weder, ob die Presseberichterstattung zu den Vorgängen bei der Varengold-Bank zutreffend waren; ob es eine einheitliche Rechtsauffassung zu CumEx gab; ob auch in weiteren Fällen die Prüfer*innen auf Druck der Banken CumEx-Rechtsrisiken nicht in die Abschlussberichte aufnahmen; noch welche Schlussfolgerungen aus den Vorgängen gezogen wurden.

In dem Antwortschreiben schreibt KPMG: „Integrität ist für uns oberste Maxime“. Inwieweit das mit KPMG’s vermeintlicher Rolle bei den CumEx-Geschäften zusammenpassen soll, bleibt zumindest fraglich. Weiter wird ausgeführt, dass KPMG das Mandatsverhältnis mit der Varengold-Bank nach der Prüfung für das Jahr 2010 beendete. Hier stellt sich konsequenterweise die Frage, ob das Mandatsverhältnis mit der Varengold-Bank wegen der CumEx-Risiken beendet wurde? Und daraus würde dann wiederum die entscheidende Frage resultieren, wie es KPMG dann erklärt, dass diese Risiken in dem Abschlussbericht nicht öffentlich gemacht wurden.

KPMG erklärt weiter, dass alle Aufträge, bei denen es um eine Verteidigung von CumEx-Sachverhalten ging, abgelehnt worden wären. Es scheint, KPMG wollte ab einem bestimmten Zeitpunkt nichts mehr mit CumEx-Geschäften zu tun haben. Wieso aber wurden die CumEx-Risiken dann nicht in den Abschlussberichten aufgelistet?

Wir bleiben mit mehr Fragen zurück, als wir sie zuerst gestellt haben.

IDW

Das Institut der Wirtschaftsprüfer kann verbindliche Verlautbarungen erlassen, denen die Mitglieder zu folgen haben. Wie Finanzwende nun gezeigt hat, gab es im November 2006, also noch vor dem Eintreten des Jahressteuergesetzes 2007, welches die CumEx-Geschäfte stark anwachsen ließ, einen Entwurf des IDW zu für CumEx-Geschäfte relevante Bilanzregeln. Spezifisch ging es dabei um Einzelfragen beim Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Eine Kernfrage bei CumEx-Geschäften.

Hätte das IDW diese Bilanzregelungen bindend festgeschrieben, hätte dies die CumEx-Geschäfte sowie die CumCum-Geschäfte wohl verhindert. Es wäre somit nicht zu dem größten Steuerraub der Bundesrepublik gekommen. Doch es blieb bei einem Entwurf. Auf unsere Fragen dazu, unter anderem wieso es nicht zu einer Beschlussfassung kam, wer an den Diskussionen damals beteiligt war und ob diese Thematik intern aufgearbeitet wurde, erhielten wir leider keine Antworten.

Prof. Dr. Naumann, der Vorstandssprecher des IDW, erklärt uns in seinem Antwortschreiben, dass IDW antworte generell nicht auf offene Briefe. Allerdings stehe er für einen „sachgerechten Dialog“ zur Verfügung. Diese beiden Aussagen passen für uns nicht zusammen. Denn wir haben dem IDW versichert, deren Antwort transparent auf unserer Website zu veröffentlichen. Es hat den Anschein, der sachliche Austausch ist für das IDW nur hinter verschlossenen Türen möglich. Unsere offenen Briefe und alle Antworten, die wir auf solche erhalten, veröffentlichen wir transparent auf unserer Website. Anstatt auf unsere Fragen einzugehen, die alle Bürger*innen betreffen, scheut das IDW beim Thema CumEx das Licht der Öffentlichkeit.

Unsere Fragen bleiben auch hier weiterhin offen.

EY

EY hält es am kürzesten mit einer Antwort. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weist die Vorwürfe zurück, Mandanten zu CumEx-Geschäften beraten zu haben. Allerdings fordert der Insolvenzverwalter der Maple Bank nun Schadensersatz von EY, wegen dessen Beratung zu CumEx-Geschäften.

Zusätzlich erklärt EY, sie habe sich bei allen Abschlussprüfungen sowie bei der Ausstellung von Berufsträgerbescheinigungen immer an die rechtlichen Vorgaben gehalten. Weiter könne man sich nicht äußern, da sie, einerseits, zu Verschwiegenheit verpflichtet sind und, andererseits, wegen dem laufenden Verfahren im Fall Maple Bank.

Unsere Fragen an EY bleiben ebenfalls offen.