Geht der Steuerraub mit CumEx weiter?

Darstellung im Auftrag von Finanzwende

07.09.2020
Links ein Stoppschild und die Justitia, rechts ein Geldstapel und eine Silhouette mit Aktenkoffer, die wegläuft
  • Das Bundesfinanzministerium hat keine Kenntnisse über neue Formen dieser illegalen Steuergeschäfte - das muss allerdings nichts heißen.
  • Eine von Finanzwende in Auftrag gegebene Darstellung kommt nämlich zu dem Ergebnis, dass steuergetriebene Geschäfte über den Dividendenstichtag nach den bekannten CumEx- und CumCum-Muster weiterhin möglich scheinen.
  • Wichtig ist es zu verstehen, dass es sich bei CumEx- und CumCum-Geschäften nicht um klar definierte und abgegrenzte Begriffe handelt.
  • Die letzten Jahre haben gezeigt: Während manche Konstrukte unmöglich gemacht werden, entstehen gleichzeitig neue Muster, mit denen der Steuerraub weitergehen kann - durchaus auch bis heute

Allgemein wurde angenommen, dass es dem Staat 2011 gelungen sei, die CumEx-Geschäfte zu beenden, indem das Besteuerungsverfahren geändert wurde. Ähnlich wurde allerdings schon 2007 davon ausgegangen, dass die CumEx-Geschäfte durch eine gesetzliche Regelung verhindert würden. Danach kam die Ausplünderung der Staatskasse jedoch noch einmal richtig in Schwung.

CumEx und CumCum: keine klar definierten und abgrenzbaren Geschäftsmodelle

Übersehen wird bis heute, dass wir es letztlich seit mindestens 40 Jahren mit sich ständig verändernden Strategien von Finanzfachleuten zu tun haben, die versuchen, gesetzeswidrig Steuerzahlungen zu umgehen und Steuererstattungen zu erschleichen. Die Begrifflichkeiten CumEx und CumCum erzeugen fälschlicherweise die Vorstellung, es handele sich jeweils um separate und eindeutig definierte Geschäftsmodelle. Diese Vorstellung ist falsch.

Erstens gehören CumEx und CumCum sachlogisch zusammen. CumEx-Geschäfte bauen auf CumCum-Geschäften auf, weil durch letztere erst die Aktien bereitgestellt werden, die für CumEx gebraucht werden.[1] CumEx-Geschäfte wurden von den Beteiligten mit dem vorgeschobenen Argument verteidigt, es seien doch nur fehlerhaft (nämlich verspätet) ausgeführte CumCum-Geschäfte. Andere Geschäfte wiederum sind weder CumEx noch CumCum, sondern irgendetwas dazwischen. Es handelt sich letztlich um eine große Familie steuergetriebener Finanzmarktgeschäfte, deren Zweck und deren Rendite ausschließlich in einem Steuervorteil besteht. Um diese Geschäfte einzudämmen, muss man sie in ihrer Gesamtheit betrachten und darf nicht nur auf einzelne Modelle schauen.

Zweitens haben sich die Geschäfte in ihrer konkreten Methodik kontinuierlich geändert, getrieben von zwei Faktoren:

  • Gesetzliche Neuregelungen machten alte Formen der Geschäfte unmöglich und öffneten Türen für neue Formen
  • Finanzmarktentwicklungen - etwa im Derivatebereich oder in der Art der Abwicklung von Börsengeschäften - führten zu Anpassungen, weil sie bisheriger Formen der Steuertricks erschwerten oder neue Möglichkeiten eröffneten.

So sind die CumEx-Geschäfte der 90er-Jahre andere als die CumEx-Geschäfte in 2010 und 2011. Die CumCum-Geschäfte enthalten unzählige Varianten und haben sich ebenfalls über die Jahre kontinuierlich verändert. Wie ein Virus haben wir es bei den Steuertricks am Finanzmarkt mit ständigen Mutationen zu tun.

Wer nicht hinschaut, sieht auch nichts

Und noch eine Parallele gibt es: Wenn man nicht testet, sieht man keine Viren. Wenn man am Finanzmarkt nicht genau hinschaut, sieht man die Geschäfte natürlich nicht. Notwendig wäre, die Wirkung der Gesetze zu überprüfen, um neuen Mutationen dieser Geschäfte endlich auf die Spur zu kommen. Doch weder nach der Gesetzgebung 2007 noch nach der Gesetzgebung von 2011 wurde überprüft, ob die jeweiligen gesetzlichen Regelungen die Geschäfte wirklich beendeten. Man ging halt davon aus.

Das Bundesfinanzministerium hat deshalb nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse über neue Formen dieser Steuergeschäfte am Finanzmarkt. Das ist erstaunlich, weil gleichzeitig die Staatsanwaltschaft bei einer Bank in Deutschland eine Razzia durchführen kann, bei der es offenbar um Geschäfte nach 2012 geht.[2]

Das von Finanzwende in Auftrag gegebene Darstellung „Mögliche steuergetriebene Transaktionsstrukturen nach OGAW IV“ legt dar, welche neuen Modelle dieser Geschäfte es geben könnte und was dagegen getan werden muss.


Finanzwende kämpft für Aufklärung bei CumEx und CumCum! Jetzt Newsletter abonnieren und auf dem Laufenden bleiben:


Beweislastumkehr und Strafverfolgung: Was helfen könnte

Letztlich wird es wohl keine technisch saubere Lösung geben, die alle Geschäfte verhindert. Helfen könnte eine Beweislastumkehr, so dass bei jeder Steuererstattung die tatsächliche Steuerzahlung nachgewiesen werden muss. Dringend notwendig ist auch die strafrechtliche Aufarbeitung der verschiedenen Geschäfte zur Abschreckung für die Zukunft. Das geschieht derzeit bei CumCum-Geschäften noch fast gar nicht. Umso wichtiger ist eine angemessene Ausstattung der Ermittlungsbehörden, damit diese angesichts der komplexen Thematik und der großen Zahl der Beschuldigten eine Chance haben, die Täter*innen auch wirklich zur Verantwortung zu ziehen und das unrechtmäßig erlangte Steuergeld zurückzuholen.


[1] Die meisten Aktien deutscher Unternehmen werden von ausländischen Investor*innen gehalten. Deswegen ist CumEx-Geschäften in der Regel ein Geschäft vorgeschaltet, mit dem diese kurzfristig über den entscheidenden Dividendenstichtag ins Inland ausgeliehen werden – dadurch entsteht die Möglichkeit zum Steuerabzug im Inland, die ausländischen Aktionär*innen nicht möglich gewesen wäre. Und genau das ist ein CumCum-Geschäft.

[2] Iwersen/Votsmeier, Dauerbesuch der Staatsanwaltschaft: Cum-Ex-Affäre erreicht Führungsetage von Hauck & Aufhäuser, Handelsblatt vom 20.8.2020 (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/durchsuchungen-bei-privatbank-dauerbesuch-der-staatsanwaltschaft-cum-ex-affaere-erreicht-fuehrungsetage-von-hauck-und-aufhaeuser/26113282.html?ticket=ST-9435154-UCcAqlcQBP42V7wu4gOc-ap6).