Doppel-Wumms für Dividenden gestoppt!

Keine Staatshilfen an Aktionäre

19.12.2022
Petition: Doppel-Wumms für Dividenden stoppen: Keine Staatshilfen an Aktionäre!
  • Wir haben uns mit Erfolg dafür eingesetzt, dass umfassende Staatshilfen zur Bewältigung der Energiekrise nicht an Aktionär*innen weitergeleitet werden dürfen.
  • Doch die jetzige Regelung bei der Gas- und Strompreisbremse geht nicht weit genug. Ein komplettes Dividendenverbot bei Erhalt von Staatshilfen muss in Zukunft Standard werden, damit Steuergelder nicht wirkungslos verheizt werden.
  • Über 17.000 Menschen haben sich unserem Appell „Doppel-Wumms für Dividenden stoppen“ angeschlossen.

Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung im Herbst 2022 Maßnahmen beschlossen, um unter anderem Unternehmen vor Pleiten zu schützen und Arbeitsplätze zu sichern. Damit dieses Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, haben wir uns dafür stark gemacht, dass Staatshilfen nicht in die Taschen von Aktionär*innen fließen können. Denn noch immer ist ein Dividendenverbot bei Staatshilfen keine Selbstverständlichkeit.


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Mit einer Petition an Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, öffentlichen Aktionen sowie einem offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden der Ampelparteien haben wir uns deshalb dafür eingesetzt, dass Unternehmen, die von der Gas- und Strompreisbremse profitieren, keine Gewinne ausschütten dürfen.

Allerdings setzte sich die Lobby des großen Geldes für das Gegenteil ein. Trotz einem Bekenntnis zum Dividendenverbot des Haushaltsausschusses des Bundestags sowie der Vorsitzenden der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, drohte das Dividendenverbot unterzugehen. Im Kabinettsentwurf war es nicht mehr zu finden. Der öffentliche Druck seit Beginn der Debatte war deswegen umso wichtiger. Den Abgeordneten wurde der klare Auftrag mitgegeben, hier nachzubessern.

Und das mit Erfolg: Die zuständigen Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition sorgten in letzter Minute dafür, dass die Milliardensummen aus dem Entlastungspaket nicht direkt an Aktionär*innen  weitergeleitet werden dürfen – zumindest dann, wenn ein Unternehmen mehr als 50 Millionen Euro an Hilfen bezieht. Das ist ein positives Signal, aber diese Grenze fällt immer noch zu hoch aus.

Die Parlamentarier*innen müssen nun darauf aufbauen und für die Zukunft sicherstellen, dass ein generelles Dividenden- und Boniverbot bei Staatshilfen greift. Dafür müssen jetzt die Vorkehrungen getroffen werden, damit zukünftig nicht wieder Staatshilfen die Ausschüttungen an Aktionär*innen sponsern.

Schon während der Corona-Krise haben wir uns im Rahmen unserer Kampagne „Lockdown für Dividenden“ dafür eingesetzt. Und wir bleiben dabei: Keine Staatshilfen an Aktionäre!


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