BaFin: Lückenhafte Geldwäscheaufsicht

Finanzwende regt Vertragsverletzungsverfahren bei EU-Kommission gegen Deutschland an

04.03.2022
2 Bankentürme zwischen denen an einer Leine Geld zum Trocknen aufgehängt ist.
  • Rund 300 Finanzinstitute sind von jeder geldwäscherechtlichen Überwachung durch die Finanzaufsicht BaFin ausgenommen.
  • Dies widerspricht in der Form europarechtlichen Vorgaben.
  • Um für eine bessere Geldwäscheaufsicht zu sorgen, regt Finanzwende ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an.

Finanzwende regt ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland bei der EU-Kommission an. Dabei geht es um die unvollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie. Denn ein EU-Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung von 2015 wird nicht sauber umgesetzt. Bereits im Juli 2021 machte eine parlamentarische Anfrage darauf aufmerksam, dass rund 300 Finanzinstitute pro Jahr de facto von jeder geldwäscherechtlichen Überwachung durch die Finanzaufsicht BaFin ausgenommen sind. Dies widerspricht in der Form europarechtlichen Vorgaben.

Während die BaFin Finanzinstitute zwar in bestimmten Fällen von der regulären Aufsicht befreien kann, muss sie dennoch die geldwäscherechtliche Aufsicht fortführen. Die Freistellung der rund 300 Unternehmen kommt so einem Verstoß gegen EU-Geldwäschevorgaben gleich.

Es handelt sich bei den in Frage stehenden Firmen in der Regel um Spezialinstitute und Tochtergesellschaften von Vollbanken. Unser Finanzwende-Fellow Michael Findeisen kommentierte bereits letzten Sommer die Gefahr einer Freistellung:

Für Geldwäsche und Betrug sind diese Bereiche sehr anfällig. Weil diese Institute aber solvenzrechtlich oft seit Jahrzehnten freigestellt sind, hat die BaFin keinerlei Übersicht, was die so treiben.

Der BaFin liegen nicht einmal Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang die entsprechenden Institute ihre geldwäscherechtlichen Pflichten erfüllen. Die Finanzaufsicht prüft auch nicht, ob die Institute angemessene Sicherungssysteme gegen sonstige strafbare Handlungen aufweisen. Viele der freigestellten Institute weisen jedoch unter Gesichtspunkten der Untreue und der Unterschlagung ein hohes Schadensrisiko auf. Hier bietet das Wegschauen der BaFin eine offene Flanke. Deshalb fordern wir eine europarechtskonforme Umsetzung ein.

Die EU-Kommission soll jetzt ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstoßen, damit die BaFin ihren geldwäscherechtlichen Aufsichtspflichten nachkommt.

Den Brief von Finanzwende-Vorstand Gerhard Schick an die EU-Kommission finden Sie hier: