Anhörung zu virtuellen Hauptversammlungen

Finanzwende Fellow als Sachverständiger in Bundestagsanhörung

23.06.2022

Mit einem Gesetz will die Bundesregierung die virtuelle Hauptversammlung von Aktiengesellschaften längerfristig etablieren. Diese wurden im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt. Am 22. Juni 2022 fand zu dem Gesetzentwurf der Regierung eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Finanzwende war in Person unseres Fellows Heribert Hirte als Sachverständige geladen und konnte so nochmals wichtige Punkte anbringen.

Die virtuelle Hauptversammlung ist eine Möglichkeit, die Kontrolle durch die Aktionär*innen zu stärken. Sie sollte daher nicht als minderwertig oder nachrangig eingestuft werden, sondern gleichberechtigt mit der Präsenzveranstaltung.

Wir wollen sicherstellen, dass das Fragerecht der Aktionär*innen auch dazu führt, dass diese alle erforderlichen Informationen erhalten. Die virtuelle Hauptversammlung darf nicht dazu führen, dass Fragen leichter umgangen werden können. Auch Rückfragen, wie sie in den Fragestunden des Deutschen Bundestags möglich sind, sind dafür wichtig.

Im Rahmen seiner Stellungnahme machte unser Fellow Heribert Hirte zudem deutlich, dass sich der Bundestag auch mit der Machtkonzentration der großen Vermögensverwalter wie BlackRock auseinandersetzen soll. Diese halten bei vielen Unternehmen einen wachsenden Aktienanteil, da sie für Anleger*innen immer mehr Geld verwalten.