Erbschaftsteuer erneut beim Bundesverfassungsgericht!

Stellungnahme

02.06.2023
Erbschaftsteuer Stiftung Familienunternehmer
  • Privat- und Betriebsvermögen werden bei der Erbschaftsteuer ungleich behandelt: Insbesondere die Reichsten der Gesellschaft zahlen so weniger Steuern.
  • Dagegen liegt jetzt eine neue Klage beim Bundesverfassungsgericht.
  • Das Netzwerk Steuergerechtigkeit, taxmenow und Finanzwende erklären in einer Stellungnahme dazu: Die Reform von 2016 hat die Gerechtigkeitslücke nicht geschlossen. 

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird es nächstes Jahr spannend. Denn auf der Agenda für 2023 steht auch ein Fall zur Erbschaftsteuer. Der Kläger wehrt sich dagegen, dass er auf ein Erbe in Höhe von 67.000 Euro mehr Steuern zahlen soll als viele millionenschwere Firmenerben. Mit einem Urteil könnte das Gericht die Privilegien nun erneut für verfassungswidrig erklären - damit einen noch klareren Auftrag an die Politik geben.

Die aktuelle Regelung ist ungerecht und verfassungswidrig

Die Steuersätze bei der Erbschaftsteuer sind nach wie vor regressiv. Das bedeutet, dass anteilig weniger Steuern gezahlt werden, je höher das Erbe ist – genau andersherum als beispielsweise bei der Lohnsteuer. Das liegt an vielen Begünstigungen, gerade für Firmenerben. Die sorgen dafür, dass auf Erbschaften und Schenkungen von Unternehmensvermögen oft kaum oder gar keine Steuern fällig werden – selbst wenn es um Millionen geht und anders als bei Privatvermögen.

Das finden wir nicht nur ungerecht. Wir sagen klar: Das ist verfassungswidrig! Denn die Erbschaftsteuer widerspricht in dieser Form dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Wenn eine Person von einer staatlichen Institution anders beziehungsweise bevorzugt behandelt wird – so wie in diesem Fall Firmenerb*innen - dann muss dies in besonderem Maße gerechtfertigt sein. Doch als einzige Begründung für Steuerprivilegien von Unternehmenserb*innen muss oft die Sicherung von Arbeitsplätzen herhalten. Doch mehrere wissenschaftliche Studien sagen: Höhere Erbschaftsteuern gefährden keine Arbeitsplätze – im Gegenteil.


Finanzwende kämpft gegen verfassungswidrige Steuerprivilegien für Superreiche! Jetzt Newsletter abonnieren und auf dem Laufenden bleiben:


Das Bundesverfassungsgericht sollte handeln

In der Vergangenheit sah das auch das Bundesverfassungsgericht so. Es hat Ausnahmen für superreiche Firmenerben bereits mehrmals beanstandet und für verfassungswidrig erklärt, zuletzt 2014. Daraufhin wurde die Regelung zwar 2016 reformiert. Doch diese Neuerung schuf weitere Privilegien, die wir in einer Stellungnahme zusammen mit dem Netzwerk Steuergerechtigkeit und taxmenow detailliert aufzeigen. 

So bleiben die Verschonungsregeln im Kern erhalten – und die Gerechtigkeitslücke wächst weiter. Die Bundesregierung hat ihren Auftrag, das Erbschaftsteuerrecht gerecht zu gestalten, nicht erfüllt! Das Bundesverfassungsgericht sollte nun erneut handeln – und die Regierung auffordern, ihre Hausaufgaben endlich ordentlich zu machen.

Aktuelle Kampagne

Eine gemeinsame Kampagne von

Logos Netzwerk Steuergerechtigkeit, taxmenow und Bürgerbewegung Finanzwende