Fragen und Antworten zur VBL

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

14.07.2025
Frage und Antwortsymbole und in der Mitte der Kampagnenslogan "Versorgungsanstalt des Bunds und der Länder for Future?"

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine vom Bund und den Ländern – mit Ausnahme von Hamburg und dem Saarland – getragene Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie verwaltet die betriebliche Altersvorsorge der Angestellten des Öffentlichen Dienstes, wie etwa Erzieher*innen, Pfleger*innen, Fluglots*innen oder Müllwerker*innen.

Mit über 5 Millionen Versicherten, circa 1,5 Millionen Rentner*innen und einem Anlagevermögen von etwa 65 Milliarden Euro ist die VBL in Deutschland die größte Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Die Anlagestrategie der VBL ist intransparent und nicht nachhaltig. Versicherte, die in der Regel pflichtversichert sind, haben derzeit keine Möglichkeit herauszufinden, in welche Unternehmen und Branchen die VBL ihre Altersvorsorge investiert. Damit ist die VBL weniger transparent als viele private Vermögensverwalter – und schneidet auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Pensionskassen schlecht ab.

Außerdem ist die VBL in Sachen Nachhaltigkeit schwach aufgestellt. Während andere Pensionskassen Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie seit Jahren aus dem Portfolio ausschließen – und das ohne finanzielle Einbußen – sind bei der VBL weiterhin Investitionen in die größten Öl- und Gasmultis, in die meisten Kohleunternehmen und selbst in extrem klimaschädliche Förderung wie Fracking erlaubt. Auch soziale Aspekte wie die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten, Steuerzahlung nach geltendem Recht oder die Vermeidung von Korruption werden bisher nur unzureichend berücksichtigt. Und selbst über die Einhaltung solcher Mindeststandards fehlt es an Transparenz.

Damit konterkariert die vom Bundesfinanzministerium beaufsichtige Anstalt die Verpflichtung Bundesregierung aus dem Pariser Klimaabkommen.

Die VBL muss ihre Kapitalanlagen endlich transparent zu machen und mit den von der Bundesregierung unterzeichneten Pariser Klimazielen und den allgemeinen Menschenrechten in Einklang zu bringen.

Konkret bedeutet das:

  • Transparenz auf Wertpapierebene: Versicherte müssen für das jeweils vergangene Jahr nachvollziehen können, wie die VBL ihr Geld anlegt – und zwar bis auf die Ebene einzelner Wertpapiere.
  • Kein Geld für fossile Konzerne: Das Geld für die Rentenvorsorge darf nicht in der fossilen Brennstoffindustrie investiert sein. Zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens hat die EU die sogenannten Paris-Aligned Benchmarks (PAB) eingeführt, die klare Kriterien für unternehmensspezifische Ausschlüsse im Bereich der fossilen Industrie vorgeben. Diese müssen zum Mindeststandard werden. Die VBL muss außerdem Atomkraft aus dem Portfolio ausschließen.

Die VBL ist einer der bedeutendsten deutschen Akteur*innen im Bereich Altersvorsorge. Sie ist die größte Zusatzversorgungskasse von Angestellten des Öffentlichen Dienstes und verwaltet die betriebliche Altersvorsorge von mehr als fünf Millionen Angestellten, was ein Gesamtvermögen von circa 65 Milliarden Euro (nach Zeitwert) ergibt. Die Angestellten sind pflichtversichert. Sie können also nicht frei entscheiden, wem sie ihre Altersvorsorge überlassen.

Die VBL ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und steht unter der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums – sie sollte eigentlich eine Vorbildfunktion erfüllen. Umso gravierender ist es, dass ihre Investmentstrategie den Zielen des Pariser Klimaabkommens, zu denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat, so offensichtlich zuwiderläuft.

Am 5. Januar 2022 veröffentlichte die VBL Grundsätze zur Anlagepolitik. Unsere Kampagne konnte hier erste Erfolge verzeichnen: Die VBL erkennt nun die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Kapitalanlage als „Teil der treuhändischen Verantwortung im Sinne der Versicherten und Arbeitgeber“ an. Zudem erklärte sie, bis 2025 aus Unternehmen auszusteigen, die mehr als 40 Prozent ihres Umsatzes mit Kohle machen. Kurz darauf hat die VBL angekündigt, diesen Grenzwert auf 25 Prozent abzusenken und ihre entsprechenden Kohleinvestments bis Ende 2022 und nicht erst bis 2025 zu beenden. Damit bewegt sich die VBL in die richtige Richtung und der Fall zeigt, dass unsere Arbeit zu realen Veränderungen beiträgt.

Allerdings ist die Grenze bei 25 Prozent immer noch deutlich zu hoch angesetzt. Denn damit kann die VBL weiterhin in die größten Klimazerstörer investieren. RWE – einer der größten CO2-Emittenten Europas – liegt mit über 21 Prozent kohlebasiertem Umsatz zum Beispiel knapp unter der neuen Grenze. Investitionen in Unternehmen der Öl- und Gasindustrie bleiben ohnehin weiter möglich. Die Erklärungen der Anlagestrategie zur Integration von ESG-Faktoren und weiteren Aspekten bleiben so vage, dass nicht nachvollziehbar ist, was die VBL tatsächlich konkret ändert und welche Auswirkungen dies aufs Portfolio hat. Beispielsweise ist völlig unklar, wer über Ausschlüsse entscheidet, welche Unternehmen bereits ausgeschlossen sind und welche Gründe hierfür vorgebracht wurden.

Hier finden Sie eine ausführlichere Einschätzung zu den Grundsätzen zur Anlagepolitik der VBL von 2022.

Um die vereinbarten Klimaschutzziele überhaupt noch erreichen zu können, ist es entscheidend, dass jetzt etwas passiert. In aller Munde ist die Transformation der Wirtschaft, wie etwa der Ausstieg aus der Kohleindustrie oder die Abkehr von stark motorisiertem Straßenverkehr. Worüber zunehmend auch gesprochen wird, ist die Rolle der Finanzmärkte für die erfolgreiche Umstellung hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Tatsächlich sind Pensionsfonds riesige Kapitalsammelstellen. Ob diese ihre Gelder in Kohle, Gas und Öl oder in regenerative Energiequellen und nachhaltige Mobilität investieren, ist entscheidend für die Frage, ob die Umstellung der Wirtschaft tatsächlich gelingt oder nicht.

Dass es auch anders geht, zeigt zum Beispiel der norwegische Pensionsfonds. Das Parlament in Oslo hat im Juni 2019 beschlossen, im Fonds befindliche Gelder in Milliardenhöhe aus Öl- und Kohleunternehmen abzuziehen und gleichzeitig 18 Milliarden Euro in erneuerbare Energien zu investieren. Auch der größte Pensionsfonds der Niederlande, ABP, hat im ersten Quartal 2024 seine liquiden Anlagen in fossile Brennstoffe verkauft. Der dänische Pensionsfonds AkademikerPension hat ebenfalls seit 2019 alle fossilen Investments veräußert. Auch das Land Berlin schließt bei der Anlage von landeseigenen Pensionsgeldern Unternehmen aus, deren Geschäftsmodell den Kampf gegen die Klimakrise untergräbt.

Nein – eine jährliche Offenlegung der Kapitalanlagen, wie wir sie fordern, stellt keine Gefährdung von Geschäftsgeheimnissen dar.

Natürlich kann es aus marktstrategischen Gründen problematisch sein, vorab anzukündigen, dass man größere Positionen verkaufen wird – insbesondere für institutionelle Anleger mit erheblichem Kapitalvolumen. Doch genau das fordern wir nicht.

Wir fordern lediglich, dass die VBL einmal jährlich – rückblickend zum Jahresende – offenlegt, in welche Wertpapiere sie investiert ist. Diese Form der Transparenz ist unproblematisch und für eine öffentliche Pflichtversicherung mit einem Vermögen von rund 65 Milliarden Euro mehr als angemessen – auch im Sinne demokratischer Rechenschaft über den Umgang mit den Betriebsrenten öffentlich Beschäftigter.

Andere Pensionskassen zeigen, dass es geht: Der norwegische Pensionsfonds veröffentlicht sämtliche Investments auf Wertpapierebene transparent auf seiner Website – und das als einer der größten Fonds der Welt. Wenn dort Transparenz möglich ist, sollte sie bei der VBL selbstverständlich sein.

Das Bundesministerium der Finanzen führt die Aufsicht über die VBL. Laut Satzung der VBL erstreckt sich die Aufsicht insbesondere darauf, „dass die Tätigkeit der Anstaltsorgane nicht gegen Gesetz oder Satzung oder die Belange der VBL verstößt“. 

Doch der Einfluss der Bundesregierung geht über die bloße Kontrolle deutlich hinaus: Der Bund entsendet zwei Personen in den Vorstand der Versorgungsanstalt – eine in den hauptamtlichen dreiköpfigen Vorstand und eine in den ehrenamtlichen Vorstand. Der hauptamtliche Vorstand entscheidet über die konkrete Anlagestrategie. Die Hälfte der Mitglieder des 38-köpfigen Verwaltungsrates wird vom Bundesfinanzministerium berufen. Der Verwaltungsrat hat laut Satzung unter anderem die Aufgabe, Richtlinien für die Vermögensanlage zu beschließen. 

Mit einer konkreten Richtlinie haben also Vertreter*innen von Bund und Ländern die Möglichkeit, verbindliche und wirksame Nachhaltigkeitsstandards einzufordern. Gäbe es einen politischen Willen, Gelder nachhaltiger anzulegen, wäre dies zweifelsohne umsetzbar.

Hier geht es zu unserer Kampagne

Der deutsche Wappenadler pickt in die Erdkugel. Darunter der Slogan "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder for Future?"

VBL for Future?

Schreiben Sie Ihre Protestmail an den Hauptamtlichen Vorstand der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und fordern Sie mit uns eine transparente und nachhaltige Aufstellung der verwalteten Gelder!
Jetzt Protestmail schreiben