Standpunkt: CumEx – Peter Tschentscher muss zurücktreten

06.05.2022
Dr. Gerhard Schick

Gerhard Schick ist promovierter Volkswirt und Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende. Für die Arbeit im Verein legte er sein Bundestagsmandat nieder.

Der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher muss für sein verwerfliches Agieren im CumEx-Skandal zurücktreten.

Peter Tschentscher beeinflusste die Entscheidung der Finanzbehörden zugunsten der Warburg Bank, sodass diese knapp 50 Millionen Euro an CumEx-Geldern behalten konnte. Die Ereignisse markieren einen Tiefpunkt im Umgang mit Finanzkriminalität, der nicht ohne Folgen bleiben darf. Peter Tschentscher kannte die Illegalität der zugrunde liegenden Geschäfte und wusste, dass Warburg-Banker Christian Olearius um politischen Beistand bat, den er dann lieferte.

Lesen Sie hier die genauen Hintergründe zu den Vorgängen.

Damit trägt Peter Tschentscher Verantwortung für einen Vorgang, wie er in einem Rechtsstaat nicht vorkommen darf. Reiche Menschen, die von kriminellen Geschäften profitiert haben, wurden politisch geschützt.

Reiche Menschen, die von kriminellen Geschäften profitiert haben, wurden politisch geschützt.

Die Argumente, die zur Verteidigung von Tschentscher und der damaligen Fehlentscheidung vorgebracht werden, können nicht überzeugen: So wird auf die Gefahr des Zusammenbruchs der Bank und mögliche Folgen für die Hamburger Wirtschaft verwiesen. Zum Zeitpunkt der Fehlentscheidung war aber bereits klar, dass keine Gefahr für den Erhalt der Bank bestand. Denn die Eigentümer*innen hatten sich bereits gegenüber der Finanzaufsicht BaFin verpflichtet, Eigenkapital aus ihrem Vermögen nachzuschießen, wenn die Bank aufgrund der Steuerrückzahlung nicht mehr genug Eigenkapital haben würde. Es ging bei der Entscheidung um das Privatvermögen von Bankern, die illegale Geschäfte gemacht hatten.

Genauso wenig überzeugt das Argument, damals hätte es noch eine unklare Rechtslage gegeben. Der Bundesfinanzhof hatte bereits 2014 CumEx-Geschäfte enttarnt, indem er urteilte, dass es keine Vervielfältigung des wirtschaftlichen Eigentums einer Aktie geben könne. Übrigens ein Urteil, das eine vorherige Entscheidung des Finanzgericht Hamburgs (!) bestätigte.

Es kann auch keine Ausrede sein, dass der Bundestag später durch eine Gesetzesänderung dafür sorgte, dass die Gelder doch noch zurückgeholt werden konnten, und das Bonner Landgericht eine entsprechende Entscheidung traf. Tschentscher konnte diese spätere Entwicklung nicht vorhersehen, sondern musste davon ausgehen, dass die Banker die illegalen Gewinne behalten können.

Sonderbehandlung bei der Verwaltung oder vor Gericht für reiche Menschen mit guten politischen Kontakten – das kennen wir aus Ländern mit mafiösen Strukturen oder von einflussreichen Oligarch*innen. Wenn wir zulassen, dass Politiker*innen, die solche Entscheidungen treffen, im Amt bleiben, geraten auch bei uns Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Gefahr. Peter Tschentscher muss deswegen sofort zurücktreten.