Standpunkt: Kein Rückzug aufs Kleingedruckte bei der Riester-Rente!

23.11.2022
Britta Langenberg

Britta Langenberg ist Versicherungsexpertin bei Finanzwende und betreut den Bereich Verbraucherschutz sowie Versicherungs- und Vorsorgethemen. Sie ist gelernte Wirtschaftsjournalistin und hat lange für renommierte Magazine gearbeitet, etwa für Finanztest (Stiftung Warentest) und Capital. 

Versicherer müssen ihre Produkte transparent gestalten, anstatt sich wohlfeil aufs Kleingedruckte zurückzuziehen. Das gilt erst recht bei staatlich geförderten Riester-Produkten.

Vor dem Landgericht Köln beginnt heute die Verhandlung um nachträgliche Rentenkürzungen bei der Riester-Rente. Ein Sparer wehrt sich mit seiner Klage gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung. Der Kölner will klären, ob der Versicherer den späteren Rentenanspruch aus einer fondsgebundenen Riester-Rente wirklich einseitig um 25 Prozent senken durfte. 

Der Riester-Kunde fühlt sich unfair behandelt. Und er weiß auch nicht, ob noch weitere Kürzungen seiner künftigen Rente drohen. Tatsächlich steht der Rechtsstreit für die Probleme vieler, Finanzwende unterstützt ihn wegen dieser grundlegenden Bedeutung. Obwohl ein Urteil in diesem Fall formal nur den Kölner selbst und die Zurich betrifft, könnte die Klage bei Erfolg wohl den Weg für tausende andere Riester-Sparende mit demselben Problem freimachen.

Im Kern geht es um eine Grundsatzfrage: Dürfen Versicherer nachträglich und einseitig die monatliche Rente stutzen – zum Beispiel, weil es am Kapitalmarkt schlechter läuft als gedacht?

Dürfen Versicherer nachträglich und einseitig die monatliche Rente stutzen – zum Beispiel, weil es am Kapitalmarkt schlechter läuft als gedacht?

Die Zurich zieht sich in dieser Frage auf das Kleingedruckte ihres Riester-Vertrages aus dem Jahr 2006 zurück. Dort sei schließlich alles geregelt. Das ist wohlfeil, denn aus Verbrauchersicht hat die Zurich als verantwortlicher Produktgeber herzlich wenig dafür getan, damit Verbraucher*innen diese Regeln auch verstehen.

Um nur mal ein Beispiel herauszugreifen: Im Versicherungsschein weist die Zurich aus, dass sie je 10.000 Euro Sparkapitel später eine Monatsrente von gut 37 Euro zahlt. Darauf hatte sich der Kunde verlassen. Erst nach einer Art Schnitzeljagd durch das Kleingedruckte des Tarifs Förder Renteinvest hätte er (vielleicht) erkennen können, dass die Zurich sich vorbehält, die vereinbarten 37 Euro später noch zu kürzen – und zwar bis zum Rentenbeginn. 

Hat ein normaler Versicherungskunde wie der Kölner wirklich eine Chance, das zu erkennen oder musste er die Zahl missverstehen? Schließlich hat der Versicherer gegenüber Kund*innen einen enormen Informationsvorsprung – und damit auch eine Verpflichtung, sein Angebot schon vor der Vertragsunterschrift verständlich zu beschreiben. 

Schließlich hat der Versicherer gegenüber Kund*innen einen enormen Informationsvorsprung – und damit auch eine Verpflichtung, sein Angebot schon vor der Vertragsunterschrift verständlich zu beschreiben. 

Schließlich geht es für Vorsorgesparer*innen bei der künftigen Rente nicht nur um irgendeine vertragliche Nebenabrede, sondern um das zentrale Leistungsversprechen. Sie wollen ihre Vorsorgelücke schließen und stellen mitunter erst viel zu spät fest, dass der Versicherer die erwartete Rente zurechtstutzt. 

Aus Verbrauchersicht ist dies das Gegenteil der Planbarkeit, die Vorsorgende von einem staatlich geförderten Produkt erwarten dürfen.

Riester: Rentenkürzung

Riester-Rente: Kürzung per Klausel gekippt

Das Landgericht Köln hat im Fall eines Kölner Angestellten die einseitige Kürzung einer Riester-Rente für unwirksam erklärt. Das Urteil stärkt die Position von zahlreichen Versicherten und könnte bundesweit zehntausende Menschen betreffen.
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