Mangelnde Aufklärung von CumCum – staatliche Beihilfe beteiligter Banken

Das Ausbleiben der staatlichen Rückforderung von CumCum-Profiten ist eine milliardenschwere Subvention für einzelne Bankinstitute

10.10.2022
CumCum CumEx Steuerbetrug
  • Während die Aufarbeitung der CumEx-Geschäfte etwas vorankommt, kann davon bei den CumCum-Geschäften keine Rede sein. 
  • Finanzwende hat nun Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die ausbleibende Rückholung der CumCum-Gelder verzerrt den Markt und entspricht einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe.
  • Teilt die EU-Kommission diese Auffassung, steigt der Druck auf den Staat endlich möglichst viele Gelder zurückzuholen.

Bei CumEx treiben zumindest einzelne Akteur*innen wie die Staatsanwaltschaft Köln die Aufarbeitung voran. Es bewegt sich also etwas. Bei den CumCum-Geschäften kann davon keine Rede sein, obwohl der Schaden auf über 28 Milliarden Euro geschätzt wird. Erst ein Bruchteil der Gelder ist wieder beim Staat gelandet (wohl erst gut eine Milliarde Euro und damit unter fünf Prozent der Schadenssumme. Es gibt keine aktuellen bundesweiten Zahlen).

Video: Wie funktioniert CumCum?

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Wie funktioniert CumCum?

Lesen Sie hier, wie CumCum-Geschäfte funktioneren.

Gegen CumCum-Geschäfte wurde 2016 gesetzlich vorgegangen. Wiederholt wurde von Gerichten bestätigt, dass die Geschäfte illegal waren. Insofern sollten die rechtswidrig erlangten Gelder eigentlich längst zurückgefordert werden. Doch es gab und gibt kaum dahingehende Bemühungen. Das ist vor allem die Schuld des Bundesfinanzministeriums, dass 2016 und 2017 die Geschäfte nachträglich quasi legalisierte. Der damalige Finanzminister aus NRW, Norbert Walter-Borjans, warf dem Bundesfinanzministerium „Kumpanei mit den Banken“ vor und sprach von einer „Nacht und Nebel Aktion“, um den Banken Milliarden an Steuergeldern zu überlassen. Der Fehler wurde zwar im Sommer 2021 korrigiert, dennoch bleiben die Erfolgsmeldungen der Länder aus. Denn es gibt kaum Bewegung auf Landesebene, die Milliarden zurückzufordern.

Lesen Sie mehr zum Hintergrund der CumCum-Geschäfte, wie sie funktionieren und inwieweit das Bundesfinanzministerium die Aufklärung verhindert hat.

Dieses zögerliche Verhalten kommt uns teuer zu stehen. Die steuerrechtliche Verjährung für solche Fälle setzt nach zehn Jahren ein. Viele der Geschäfte sind bereits verjährt und jedes Jahr treten weitere Verjährungen ein, sodass Finanzämter die Gelder nicht mehr zurückfordern können. Es sollte also schnellstmöglich noch versucht werden, zu retten, was noch zu retten ist.

Das Ausbleiben einer staatlichen Reaktion sendet ein vollkommen falsches Signal an die beteiligten Banken und Sparkassen bezüglich des staatlichen Umgangs mit illegalen Geschäften. Dieser Umgang ist ein Anreiz für zukünftige Gesetzesbrüche. Das Nichthandeln entspricht aus unserer Sicht aber auch einer rechtswidrigen staatlichen Beihilfe für beteiligte Finanzinstitute in Milliardenhöhe.


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Warum? Bei CumCum dürfen Banken und Sparkassen Gelder aus Geschäften behalten, obwohl Gerichte diese mehrmals als illegal einstuften. Der Staat hätte die Milliarden längst zurückholen müssen. Das Ganze kommt damit einer Subvention von Finanzinstituten gleich, obwohl diese den Staat bestohlen haben. Doch nicht alle Banken und Sparkassen beteiligten sich an CumCum-Geschäften und sind damit im Wettbewerb schlechter gestellt.

Von der Verzerrung des Marktes profitieren jedoch eine Vielzahl in Deutschland tätiger Banken, wie Abfragen der Aufsichtsbehörde zeigen. Selbst relativ kleine Institute wie die Sparkasse Bodensee oder die Volksbank Heilbronn waren in die Geschäfte verwickelt. Es gibt ausreichend Belege zu der Dimension des Schadens und den beteiligten Bankinstituten. Was es aber nicht gibt, ist ein umfassendes staatliches Handeln.

Finanzwende hat nun bei der EU-Kommission Beschwerde wegen rechtswidriger staatlicher Beihilfe eingelegt, damit die Wettbewerbsverzerrung endet und illegale Profite nicht bei den Banken und Sparkassen verbleiben. Hier können Sie das Beschwerdeformular einsehen.