Finanzwende verschafft sich mehr politische Schlagkraft Erfahren Sie mehr zur richtungsweisenden Veränderung der Bürgerbewegung 01.02.2021 Vor zwei Jahren hat die Bürgerbewegung Finanzwende eine Lücke in der Zivilgesellschaft geschlossen: als erste Organisation, die sich dem Kampf für einen gemeinwohlorientierten Finanzmarkt verschrieben hat. Seither können wir bereits einige Erfolge dank unserer Kampagnenarbeit und der Unterstützung vieler tausend Menschen vorweisen: So haben etwa erste Banken ihre überteuerten Dispozinsen abgesenkt und die Staatsanwaltschaft Köln, die den Strafprozess gegen Verdächtige aus den CumEx-Geschäften - dem größten Steuerraub in der Bundesrepublik – führt, wurde endlich mit deutlich mehr Kapazitäten ausgestattet. Doch wir haben an einigen Stellen auch festgestellt, dass es mehr braucht, als wir mit unserer bisherigen Aufstellung als gemeinnütziger Verein leisten können. So konnten wir uns beispielsweise nicht aktiv für eine Finanztransaktionssteuer einsetzen, die endlich auch die Finanzindustrie an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen würde. Nötig ist aber eine starke Interessenvertretung für das Gemeinwohl gegen die Finanzlobby im politischen Raum. Deswegen gehen wir einen entscheidenden Schritt: die Bürgerbewegung Finanzwende will den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit aufgeben, um volle inhaltliche Schlagkraft und Souveränität zu gewinnen. Wir haben uns für diesen unbequemen Weg entschieden, um künftig für alle Verlierer*innen am Finanzmarkt einzustehen und mit politischer Kampagnenarbeit die Regeln am Finanzmarkt zu ändern! Warum ist Bürgerbewegung Finanzwende nicht mehr gemeinnützig? Gewinnen gegen die Finanzlobby können wir nur als starke Kampagnenorganisation. Gemeinsam mit mehreren tausend Unterstützer*innen haben wir das Ziel, eine Wende hin zu einem gemeinwohlorientierten Finanzmarkt zu erreichen. Wir stehen einer ressourcenstarken Finanzlobby mit besten politischen Zugängen gegenüber. Um wirkliche Veränderung zu bewirken, müssen wir uns in verschiedenen Bereichen politisch einmischen dürfen und explizite Forderungen an Institutionen und Verantwortliche stellen dürfen. Dies ist als gemeinnützig anerkannte Organisation nicht wirklich möglich. Über den Umgang mit Steuergeldern für Bankenrettungen beispielsweise konnten wir bisher nur berichten. Das reicht uns nicht, denn wir wollen nicht nur kommentieren, wir wollen Veränderung erwirken. Daher stellen wir uns als starkes politisches Gegengewicht zur Finanzlobby auf! Wir haben entschieden, den steuerrechtlichen Status aufgeben zu wollen und dafür politische Schlagkraft und thematische Souveränität zu gewinnen. Was bedeutet das für die Arbeit der Bürgerbewegung Finanzwende? Wir wollen zugunsten unserer politischen Schlagkraft und thematischen Unabhängigkeit auf einen steuerrechtlichen Status verzichten. Dadurch können wir uns stärker ins politische Tagesgeschäft einmischen, wenn es zum Beispiel um die Finanztransaktionssteuer oder auch die Verwendung von Steuergeldern für Bankenrettungen geht. In Zukunft können wir alle Themen am Finanzmarkt anpacken und allen Verlierer*innen des Systems eine Stimme geben. Denn wir sind der Überzeugung: Auf diese Weise können wir am meisten erreichen! Finanzwende wird auch in Zukunft gemeinnützige Bildungsarbeit und Verbraucherschutz betreiben, und zwar über eine gemeinnützige Gesellschaft, die zu diesem Zweck gegründet wurde. Der Verein ist nun noch mehr auf die Unterstützung durch Fördermitglieder angewiesen, zumal er eine breitere Themenpalette mit Kampagnen bearbeiten wird. Welchen Vorteil hat Finanzwende durch die Aufgabe der Gemeinnützigkeit? In unserer Arbeit sind wir in der Vergangenheit thematisch an Grenzen gestoßen, dessen was unter dem Gemeinnützigkeitsrecht möglich ist und dessen, was wir gerne tun würden. Ein konkretes Beispiel ist der Bereich Verbraucherschutz: Während wir beispielsweise durch unsere Riester-Kostenstudie im vergangenen Dezember auf teure Verträge durch Versicherer aufmerksam machen konnten, waren uns bei anderen problematischen Fällen die Hände gebunden. So gilt der Einsatz zum Beispiel für Kleinunternehmen und dabei konkret die Diskussion um sogenannte Betriebsschließungsversicherungen nicht als Verbraucherschutz im Sinne der Abgabenordnung. Damit war es uns nicht möglich, uns an die Seite von Kleinunternehmen zu stellen, welche in der Corona-Krise teils vergebens auf eine Erstattung wegen ihres Betriebsausfalls warteten. In der neuen Aufstellung können wir bei ähnlich gelagerten Fällen zukünftig intervenieren. Wie finanziert sich die Bürgerbewegung Finanzwende? Die Bürgerbewegung Finanzwende kann auf die finanzielle Unterstützung ihrer Fördermitglieder und Spender*innen zählen. Sie stärken nicht nur unsere inhaltlichen Positionen, sie bilden auch die Basis unserer täglichen Arbeit. Daher sehen wir uns in der Pflicht, effizient, wirksam und transparent mit den uns anvertrauten Mitteln umzugehen und hierüber Rechenschaft abzulegen. Wir sind Teil der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ und lassen darüber hinaus unsere Mitteleinnahmen und –ausgaben freiwillig von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrollieren. Wir veröffentlichen unseren jährlichen Tätigkeitsbericht für jeden einsehbar: https://www.finanzwende.de/ueber-uns/transparenz-und-finanzierung/ Wird die Mittelverwendung der Bürgerbewegung Finanzwende überprüft? Selbstverständlich. Die Mittelherkunft sowie die satzungsgemäße Verwendung der Mittel werden von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert. Wir veröffentlichen zudem unsere Mitteleinnahmen und Mittelausgaben in einem jährlichen Tätigkeitsbericht. Sie finden diese unter: https://www.finanzwende.de/ueber-uns/transparenz-und-finanzierung/ Was bedeutet die Aufgabe der Gemeinnützigkeit für mich als Fördermitglied/Spender*in? Unser Schritt hin zu einer politisch schlagkräftigen Kampagnenorganisation hat zur Folge, dass wir mit dem Jahr 2021 für Spenden und Förderbeiträge keine Zuwendungsbescheinigung mehr ausstellen können. Ihre Spende ist somit nicht mehr von der Steuer absetzbar. Dafür werden Sie Unterstützer*in einer noch stärkeren und thematisch unabhängigen Organisation sein. Was gilt derzeit als gemeinnützig? In Deutschland wird die Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung geregelt. Diese enthält eine Liste aller als gemeinnützig anerkannten Themen und Zwecke, darunter zum Beispiel Umwelt- und Verbraucherschutz, Bildungsarbeit und Entwicklungshilfe. Einen Zweck „Finanzmarktstabilität“ gibt es nicht. Die Erfolgsaussichten, dass dieser in wenigen Jahren hinzukommt, sind sehr gering: In der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ engagieren wir uns weiterhin genau dafür. Doch eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, die uns umfassend handlungsfähig machen würde, ist nicht absehbar. Deswegen hat sich Finanzwende dazu entschieden, die Arbeit ohne den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit als starke Kampagnenorganisation weiterzuführen. Ohne den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit sind wir mehr denn je auf die aktive Unterstützung und wachsende Basis von Fördermitgliedern angewiesen: Sie sichern unsere unabhängige Arbeit und Finanzierung. Gemeinsam mit Ihnen sind wir eine starke Bürgerbewegung!