Sind Sparkassen die besseren Banken?

02.12.2020
Andrea Heyer

Andrea Heyer ist Referatsleiterin Finanzdienstleistungen und stellvertretender Vorstand bei der Verbraucherzentrale Sachsen e.V..

  • Sparkassen gelten bei vielen Menschen als vorbildliche Finanzinstitute
  • Zunehmend verspielen viele Sparkassen jedoch ihren guten Ruf
  • Beim Thema Prämiensparen wurden viele Verträge nicht nur gekündigt, sondern die Zinsen zum Nachteil der Kundschaft falsch berechnet

Hundertaussende Sparkassenkunden sind derzeit vermutlich nicht gut auf ihren Vertragspartner, die regionale Sparkasse, zu sprechen. Gründe dafür gibt es viele: Schließung von Filialen, Anhebung von Kontoführungspreisen, hohe Dispozinsen, Verwahrentgelte bzw. Negativzinsen, Vertrieb von überteuerten Restschuldversicherungen - vor allem aber zu wenig gezahlte Zinsen auf viele langfristige Prämiensparverträge. Nach Berechnungen von Sachverständigen wurden Sparerinnen und Sparern im Schnitt vierstellige Beträge vorenthalten.

Sparkassen beschädigen zunehmend ihr gutes Image

Noch zu Zeiten vor der Finanzmarktkrise - in den Jahren vor 2007 -  genossen die laut Gesetz gemeinwohlorientierten Sparkassen landesweit einen guten Ruf. Bis auf wenige Ausnahmen unterschieden sie sich von einer Reihe von Privatbanken, die im großen Stil, Verbraucher mit riskanten Kapitalanlagen um ihr Erspartes gebracht hatten. Im Rahmen der Finanzmarktkrise wurden dann erste Probleme bei einigen Sparkassen deutlicher, wie der Vertrieb von Lehman-Brothers-Zertifikaten. Nun sind es die Sparkassen, die ihr einst gutes Image weiter stark beschädigen. Indem sie zigtausende langfristige Sparverträge, von denen sie über Jahrzehnte profitiert haben, nun in Zeiten, in denen sie sich für die Sparer rentieren, kündigen. Dafür werden gebetsmühlenartig die anhaltende Niedrigzinsphase und die daraus erwachsenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten für das jeweilige Institut als wichtiger Grund angeführt. Und der Bundesgerichtshof hat dem Glauben geschenkt. Da passt es gar nicht, dass die jüngste Analyse der Bundesbank ergeben hat, dass sich die Ertragslage der Geldhäuser durch die Geldpolitik der EZB bis zum Ausbruch der Corona-Krise nicht verschlechtert hat. Hätten die Sparkassen nicht doch vor den Vertragskündigungen mildere Mittel, beispielsweise Vertragsänderungen, wählen können?

Doch damit nicht genug. Den vorwiegend älteren Verbraucherinnen wurden nicht nur ihre Sparverträge und damit Sparmöglichkeiten genommen, sondern es wurden ihnen auch noch Zinsen vorenthalten. Hintergrund dafür ist der Fakt, dass die Anpassung der in diesen Verträgen zugrunde liegenden variablen Zinsen nicht ordnungsgemäß erfolgte. So sehen es nicht nur Verbraucherschützerinnen, Sachverständige, Rechtsanwältinnen und Politiker, sondern zunehmend auch Richter. Immer mehr Urteile deutscher Zivilgerichte verpflichten Sparkassen zur Zinsnachzahlung. So hat das Landgericht Dresden jüngst in 2 Fällen der Klage von Sparen vollumfänglich stattgegeben. In jeden dieser beiden Fälle ging es um Nachzahlungen in Höhe von rund 11.000 Euro. Nach langer Zurückhaltung  hat auch die staatliche Bankenaufsicht, also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in ihrem Februar-Journal die Institute dazu aufgefordert, auf die betroffenen Kunden zuzugehen und Lösungen anzubieten. 

Eine Lösung des Problems ist nicht in Sicht

Passiert ist bisher jedoch wenig. Die Mehrheit der Sparkassen hält weiter an ihrer Blockadehaltung fest. An Schadensbegrenzung, unter anderem bezogen auf das Image,  scheint wenig Interesse zu bestehen. Dies zeigte auch, dass die Vertreter des Sparkassenverbands, DSGV, eine Einigung beim von der BaFin am 25.11. einberufenen Runden Tisch platzen ließen. Die auf diese Weise vor den Kopf gestoßene staatliche Aufsicht ist nun zum Handeln gezwungen.

Der Unternehmenszweck und öffentliche Auftrag, der nach den Sparkassengesetzen auch darin besteht, das Sparen und die allgemeine Vermögensbildung zu fördern, sind bei den Instituten möglicherweise aus dem Fokus geraten.

Mit Blick auf das Jahresende besteht zudem der Verdacht, dass die  Geldhäuser tausende Kundinnen in die Verjährungsfalle laufen lassen wollen. Das hätte zur Folge, dass die Sparer leer ausgehen. Dies darf nicht passieren und wird nicht passieren, wenn sich alle, die dafür Verantwortung tragen, stark machen.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastbeitrag im Finanzwende-Blog. Die jeweiligen Autoren geben nicht zwangsläufig Finanzwende Positionen wieder.