Allianz hat Riester-Kunden benachteiligt

10.12.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

einseitige Rentenkürzungen bei fondsgebundenen Riester-Renten sind unwirksam. Das gilt jedenfalls, wenn die Verträge nicht zugleich auch mögliche Verbesserungen für Kunden vorsehen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute im Fall der Allianz Lebensversicherung. Die Versicherten würden durch die strittige Klausel unangemessen benachteiligt, urteilten die Richter (Az. IV ZR 34/25).

Die Allianz hatte bei fondsgebundenen Riester-Verträgen den sogenannten Rentenfaktor in der Vergangenheit mehrfach nachträglich herabgesetzt – und damit die Rentenansprüche ihrer Kunden spürbar gemindert. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen diese Praxis und bekam nun vor dem höchsten deutschen Zivilgericht recht.

„Das höchstrichterliche Urteil ist ein wichtiger Sieg für die Versicherten. Es zeigt, dass sich Versicherer im Kleingedruckten nicht zu viele Freiheiten herausnehmen dürfen“, sagt Britta Langenberg, Leiterin Verbraucherschutz bei der Bürgerbewegung Finanzwende. „Bundesweit dürfte das Urteil auf zigtausend Verträge mit Rentenkürzungen ausstrahlen.“ Neben der Allianz haben auch Axa und Zurich ähnliche Klauseln verwendet, um Riester-Renten ihrer Kunden nachträglich zu kappen.

Der sogenannte Rentenfaktor ist für Kunden bei der Ruhestandsplanung eine zentrale Größe. Er gibt die Höhe der Monatsrente je 10.000 Euro Fondsguthaben an. Wird der Rentenfaktor vom Versicherer während der Laufzeit gekürzt, können die Ansprüche der Versicherten merklich geringer ausfallen.

„Der Bundesgerichtshof gibt im langjährigen Streit um Rentenkürzungen eine klare Richtung vor“, sagt Verbraucherschützerin Langenberg. Finanzwende kämpft schon seit Jahren gegen einseitige Rentenkürzungen bei Riester-Verträgen. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW geht Finanzwende derzeit gegen Rentenkürzungen der Zurich Dt. Herold vor dem Oberlandesgericht Köln vor (Az: 20 UKl 2/24).

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