Sind die Sparkassen wirklich die Guten?

Eine Recherche von Prof. Dr. Hartmut Walz

24.09.2025
Sind die Sparkassen wirklich die guten Banken?
  • Sparkassen genießen ein besonders verbraucherfreundliches Image.
  • Schaut man jedoch genauer hin, dann fragt man sich: Warum eigentlich?
  • In einer neuen Recherche für Finanzwende hat sich Hartmut Walz, Professor für Verhaltensökonomie, das Gebaren der Sparkassen genauer angeschaut.

Die Sparkassen genießen in Deutschland den Ruf, verlässliche und faire Partnerinnen für Verbraucher*innen zu sein. Vor allem im Vergleich mit Privatbanken haben sie ein hohes Ansehen.

Die Gründe sind vielfältig: Sie sind in vielen Regionen nach wie vor stark verwurzelt und gelten als sehr nahbar. Außerdem schätzen Verbraucher*innen die Sparkassen für ihr gesellschaftliches Engagement. Oft nutzen sie einen Teil ihres Gewinnes, um beispielsweise Vereine vor Ort zu unterstützen.


Finanzwende setzt sich für einen effektiven Verbraucherschutz im Finanzbereich ein. Jetzt Newsletter abonnieren und auf dem Laufenden bleiben:

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.


Zweifel am verbraucherfreundlichen Image der Sparkassen

Doch dieses positive Bild der Sparkassen hat Risse bekommen. Eine ganze Reihe von Geschäftspraktiken werfen mittlerweile die Frage auf: Sind die Sparkassen wirklich die Guten?

In einer Recherche für Finanzwende hat Prof. Dr. Hartmut Walz die Sparkassen genauer unter die Lupe genommen und Beispiele analysiert. Letztere lassen berechtigte Zweifel am verbraucherfreundlichen Image aufkommen.

Dazu zählen:

  • Einseitige Zinspolitik: Die Sparkassen haben die Zinsspanne nach der Zinswende erheblich stärker als bei anderen Banken ausgedehnt – vor allem zulasten der Sparer*innen. Während Kreditzinsen zügig angehoben wurden, passten viele Sparkassen die Sparzinsen fürs Tagesgeld nur sehr zögerlich an.
  • Ungültige Zinsklauseln: Millionen von Sparkassen-Prämiensparverträgen enthielten unzulässige Klauseln, wodurch Kund*innen teils Tausende von Euro an Zinsen entgingen. Trotz klarer Gerichtsurteile haben Sparkassen die Ansprüche oft ignoriert oder die betroffenen Kund*innen nur unzureichend entschädigt.
  • Fehlerhafte Vorfälligkeitsentschädigung: Verbraucher*innen müssen in der Regel eine Entschädigung bezahlen, wenn sie ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen. Eine weitverbreitete Vertragsklausel zur Berechnung dieser Gebühr wurde nun vom Bundesgerichtshof als unzureichend und unverständlich eingestuft. Laut dem Urteil haben die Sparkassen nicht klar und deutlich erklärt, wie sie berechnet wird.
  • Verlustreiche Anlageprodukte: Durch den Verkauf teurer und intransparenter Anlagezertifikate verloren Sparkassenkund*innen rund 600 Millionen Euro. Zudem wurden offene Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage verkauft, um in der Nullzinsphase überschüssige Einlagen zu vermeiden.
  • Erzählung vom Bildungsauftrag: Die Sparkassen nutzen ihren öffentlichen Bildungsauftrag, um Finanzwissen an Schulen zu vermitteln. Diesen privilegierten Zugang nutzen sie jedoch auch gerne, um ihre eigenen Interessen zu verfolgen.

Sparkassen: Fazit

Die Recherche von Prof. Dr. Hartmut Walz macht deutlich, wie problematisch Sparkassen sich gegenüber den Verbraucher*innen verhalten haben. Obwohl sie dem Gemeinwohl verpflichtet sind, stellen sie ihre Gewinnbestrebungen oft über das Interesse der Verbraucher*innen.

Finanzwende fordert daher: Die Sparkassen müssen sich wieder auf das besinnen, womit sie auch selbst werben, nämlich die Umsetzung ihres öffentlichen Auftrags sowie den Verzicht auf maximales Gewinnstreben!