Bußgelder und Geldauflagen Bußgelder und Geldauflagen kann der Verein Finanzwende nicht entgegennehmen – Geldauflagen können stattdessen an die gemeinnützige Finanzwende Recherche gGmbH gerichtet werden Finanzwende hat 2021 den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit zugunsten politischer Schlagkraft und thematischer Unabhängigkeit aufgegeben. Der Verein Finanzwende ist daher nicht berechtigt, Geldauflagen entgegenzunehmen, die von Strafgerichten und Staatsanwaltschaften verhängt werden. Geldauflagen können stattdessen an die gemeinnützige Finanzwende Recherche gGmbH gerichtet werden, die eine 100-prozentige Tochter des Vereins ist. Finanzwende Recherche betreibt Aufklärungsarbeit zu Finanzkriminalität, Verbraucherschutz und Finanzlobby und veröffentlicht Studien sowie Lösungsvorschläge. Hier finden Sie alle Informationen für Ihre Zuweisung: Finanzwende Recherche
Geldauflagen können stattdessen an die gemeinnützige Finanzwende Recherche gGmbH gerichtet werden, die eine 100-prozentige Tochter des Vereins ist. Finanzwende Recherche betreibt Aufklärungsarbeit zu Finanzkriminalität, Verbraucherschutz und Finanzlobby und veröffentlicht Studien sowie Lösungsvorschläge. Hier finden Sie alle Informationen für Ihre Zuweisung: Finanzwende Recherche