Chronik von CumCum Zeitliche Darstellung der Ereignisse 12.05.2026 Was bisher geschah (von 2015 bis heute) 15.12.2025 BaFin befragt Finanzinstitute erneut zu CumCum Ende 2025 startet die Bankenaufsicht BaFin eine erneute Abfrage bei den von ihr beaufsichtigten Instituten zu CumCum. Ziel sei, die potentiellen finanziellen Belastungen und den aufsichtlichen Handlungsbedarf aufgrund der Beteiligung an CumCum-Geschäften besser einschätzen zu können. Nach den Jahren 2017, 2020 und 2021 ist es die vierte Abfrage dieser Art Quelle: BaFin-Pressemitteilung, 15.Dezember 2025 13.11.2025 Bundestag stimmt Verlängerung der Aufbewahrungsfristen zu Der Bundestag beschließt, die Aufbewahrungsfristen für Dokumente, die die Verwicklung in illegale CumCum-Geschäfte beweisen können, für typische CumCum-Akteure wie Banken, Fonds und Versicherungen wieder zu verlängern. Das bedeutet: Die Unterlagen, die diese Akteure ab Januar 2026 hätten vernichten können, bleiben vorerst erhalten. Kurz darauf stimmt auch der Bundesrat final dem Gesetz zu. 17.07.2025 BMF nennt neue Zahlen zu CumCum-Rückforderungen Die Bundesregierung nennt neue Zahlen zur Aufarbeitung der CumCum-Geschäfte. Danach befanden sich zum 31.12.2024 253 CumCum-Verdachtsfälle mit einem Volumen von 7,3 Milliarden Euro in Bearbeitung. 81 Fälle seien rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragssteuer in Höhe von 226,7 Mio. Euro zurückgefordert worden. 26.06.2025 Bundesfinanzminister lobt Finanzwende im Bundestag Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für mögliche CumCum-Beweise soll zurückgenommen werden. „Ein Dankeschön an die Finanzwende und andere, die diesen Impuls gesetzt haben. Gemeinsam sollten wir gegen Steuerbetrug vorgehen“, sagt Finanzminister Lars Klingbeil im Bundestag. Juni 2025 SEB zahlt fast eine Milliarde Euro an den Fiskus Am 15. Dezember 2021 verschickte die schwedische SEB-Bank eine Mitteilung, derer zufolge der deutsche Fiskus „im Rahmen seiner laufenden steuerlichen Prüfung“ Steuernachforderungen in Höhe von 936 Mio. Euro an eine deutsche Tochtergesellschaft richte. Im Juni 2025 wird bekannt, dass es sich dabei um Rückzahlungen wegen CumCum-Geschäften handelte – und nicht wie bis dahin angenommen um Rückzahlungen wegen CumEx-Deals. Quelle: Finanz-Szene, 18. Juni 2025 Mai 2025 Deka-Bank muss eine halbe Milliarde Euro zurückzahlen Im Mai 2025 wird durch mediale Berichterstattung bekannt, dass die Deka, die Fondsgesellschaft der Sparkassen, Rückzahlungen von fast einer halben Milliarde Euro an den Fiskus geleistet hat. Grund dafür sind CumCum-Geschäfte der Deka. Die Finanzverwaltung hat, das geht aus dem Geschäftsbericht für 2024 hervor, im Dezember 2023 entsprechende Steuerbescheide für die Jahre 2013 bis 2017 und im November 2024 für das Jahr 2018 erlassen– und das, obwohl die Bundesregierung behauptet, die Geschäfte seien aufgrund einer Gesetzesänderung seit 2016 quasi unmöglich. Quelle: Finanz-Szene, 08. Mai 2025 26.03.2025 Erstes Strafverfahren wegen CumCum-Aktiengeschäften Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die erste Anklage gegen fünf ehemalige Manager der Deutschen Pfandbriefbank wegen CumCum-Geschäften zugelassen. Das Strafverfahren ist bei der dritten Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden anhängig. Als erstem seiner Art kommt dem Fall eine Signalwirkung bezüglich der strafrechtlichen Aufarbeitung der CumCum-Geschäfte zu. Quelle: LTO-Bericht zur Klagezulassung 29.10.2024 Bürokratieentlastungsgesetz IV veröffentlicht Das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das unter anderem die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen – also typischeCumCum-Beweismittel – auf acht Jahre verkürzt, tritt in Kraft. Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte allerdings in letzter Minute ausgehandelt, dass das Gesetz für Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, erst ein Jahr später gilt: Erst ab dem 01.01.2026 sollen Banken, Fonds und Versicherungen Dokumente vernichten dürfen, die ihre Verwicklung in illegale CumCum-Geschäfte beweisen. Jetzt läuft die Zeit, das Steuergeld schnell zurückzuholen – Finanzwende startet eine entsprechende Petition. Quelle: Deutscher Bundestag 26.09.2024 Bundestag beschließt Bürokratieentlastungsgesetz IV Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus beschließt der Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen auf acht Jahre zu verkürzen. Diese Dokumente sind wichtige Beweismittel bei Ermittlungen gegen sogenannte Tax Trades wie CumCum und Cum-Ex. Die Aufbewahrungsfrist und die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung (15 Jahre) fallen damit immer weiter auseinander. Im Oktober stimmt auch der Bundesrat dem Gesetz zu. 12.09.2024 BMF veröffentlicht Zahlen zu CumCum-Rückforderungen Auf eine Kleine Anfrage der Linken veröffentlicht die Bundesregierung Zahlen zur Aufarbeitung der CumCum-Geschäfte. Danach befanden sich zum 31.12.2023 240 CumCum-Verdachtsfälle mit einem Volumen von 6,7 Milliarden Euro in Bearbeitung. 76 Fälle seien rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragssteuer in Höhe von 205 Mio. Euro zurückgefordert worden. Quelle: BT-Drucksache 20/12988 (Antwort der Bundesregierung) 15.12.2023 Ergebnisse der BaFin-Umfragen zu Rückstellungen werden öffentlich Es wird eine Übersicht des BMF für den Finanzausschuss des Bundestags zu CumCum publik. Die Auskunft enthält Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche die Aufsicht in den Jahren 2017, 2020 und 2022 bei Banken und Wertpapierinstituten abgefragt hatte: Die Institute sollten unter anderem angeben, in welcher Höhe Steuernachzahlungen aufgrund von CumCum-Deals drohen könnten und ob sie hierfür Rückstellungen gebildet haben. In der Umfrage 2022 sollen die befragten Institute angegeben haben, dass sich die steuerlichen Belastungen aus CumCum-Geschäften auf ca. 4,02 Milliarden Euro summieren. Davon seien 1,33 Milliarden Euro bereits ausgeglichen und Rückstellungen in Höhe von 0,74 Milliarden Euro gebildet worden. Rund 1.500 Institute beteiligten sich laut Auskunft der BaFin zuletzt an der Umfrage. Quelle: Tagesschau vom 15.12.2023 Oktober 2021 Schaden aus CumCum-Geschäften soll 28,5 Mrd. Euro betragen Prof. Dr. Christoph Spengel von der Universität Mannheim veröffentlicht im Auftrag der Investigativ-Redaktion Correctiv eine Schätzung des Schadens aus CumCum-Geschäften. Demnach sollen diese Deals der Steuerkasse – und damit uns allen – im Zeitraum von 2000 bis 2020 einen Schaden von geschätzt 28,5 Milliarden Euro zugefügt haben. Quelle: Universität Mannheim 09.07.2021 Finanzministerium erleichtert endlich Aufklärung Das Bundesfinanzministerium korrigiert das BMF-Schreiben vom 17.07.2017, indem es eine Neufassung an die Finanzverwaltung in Bund und Länder. Endlich sind alle Passagen, welche die Aufklärung behinderten, beseitigt. Die Finanzbehörden könnten CumCum-Geschäfte ab jetzt wirksam aufgreifen und prüfen. Quellen: BMF-Neufassung vom 09.07.2021 05.08.2019 Zahlen zu Rückstellungen wegen CumCum Auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi (DIE LINKE) antwortet die Bundesregierung, dass es bisher 104 identifizierte CumCum-Verdachtsfälle gäbe. 18 Finanzinstitute hätten wegen etwaiger Straf- und Steuernachzahlungen Rückstellungen in Höhe von rund 270 Millionen Euro gebildet. Quelle: Parlamentarische Anfrage zur Aufarbeitung von CumCum Juni 2019 BaFin-Umfrage zu CumCum Eine Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei allen 1.800 deutschen Banken zeigt: Viele Institute sind nicht adäquat vorbereitet, falls die Finanzbehörden CumCum-Gelder systematisch zurückfordern sollten. Die BaFin rechnet mit möglichen Rückforderungen von über 600 Millionen Euro. Erschreckend ist, dass viele kleinere Institute wie Volksbanken und Sparkassen involviert sein sollen. 17.07.2017 Finanzministerium erschwert Aufklärung Als Reaktion auf die, vor allem aus NRW kommende, Kritik an dem BMF-Schreiben vom November 2016, ersetzt das Finanzministerium diesen Erlass durch ein weiteres Schreiben an die Finanzverwaltung in Bund und Ländern. Darin wird zwar von der ursprünglichen Exit-Strategie Abstand genommen, allerdings fügt das Ministerium erneut eine Passage hinzu, die über die Urteilsgründe hinausgeht. Laut dieser Passage sollen Finanzämter CumCum-Geschäfte erst ab dem Jahr 2013 aufgreifen und prüfen, alle zeitlich davor liegenden Geschäfte sollen unbeachtet bleiben. Erneut gibt es starke Kritik, da CumCum-Akteuren die illegalen Profite somit zum größten Teil überlassen werden. Quellen: BMF-Schreiben vom 17.07.2017 & Stellungnahme vom 19.07.2017 von Prof. Dr. Christoph Spengel, Universität Mannheim 21.06.2017 CumEx-Untersuchungsausschuss: Abschlussbericht Der 4. Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu CumEx legt seinen Abschlussbericht vor. Darin werden in einigen Abschnitten auch die CumCum-Geschäfte umfänglich behandelt und beschrieben. Quelle: Mitteilung des Deutschen Bundestags 18.11.2016 Hessen setzt BMF-Schreiben sofort um Mit der Rundverfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 18.11.2016 setzt die Hessische Landesregierung das BMF-Schreiben vom 11.11.2016 umgehend um. Es weist die Finanzverwaltung an, Prüfungen von CumCum-Fällen weitestgehend einzustellen. Quellen: Rundverfügung der OFD Frankfurt & Stellungnahme vom 05.12.2016 von Prof. Dr. Christoph Spengel, Universität Mannheim 11.11.2016 Finanzministerium erschwert Aufklärung Auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs von 2015 reagiert das Bundesfinanzministerium (BMF), wie üblich, mit einem sogenannten BMF-Schreiben. Dies soll die Finanzverwaltung in Bund und Ländern über das Urteil informieren. Unglücklicherweise beschränkt sich das BMF nicht auf die Mitteilung der Urteilsgründe, sondern fügte eine Exit-Strategie bei, mittels derer CumCum-Geschäfte angeblich doch noch zulässig sein können. Das Schreiben deshalb wird umgehend vehement kritisiert. Quellen: BMF-Schreiben vom 11.11.2016 & Stellungnahme vom 05.12.2016 von Prof. Dr. Christoph Spengel, Universität Mannheim Juli 2016 CumCum-Geschäfte werden deutlich erschwert Mitte 2016 tritt das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung in Kraft. Dies sieht längere Haltefristen für Aktien vor. Das soll den schnellen Handel über den Dividendenstichtag erschweren. Mai 2016 Commerzbank verzichtet auf CumCum-Geschäfte Der Vorstand der Commerzbank beschließt, keine CumCum-Geschäfte mehr anzubieten. Sie seien „gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert“. Quelle: Tagesschau am 11.05.2016 August 2015 CumCum-Geschäfte für illegal erklärt Der Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands oberstes Finanzgericht, erklärt eine typische Variante von CumCum-Geschäften für steuerrechtlich unzulässig. Das Urteil bezieht sich zwar auf einen Einzelfall, hat aber darüber hinaus Konsequenzen für die generelle rechtliche Einordnung von CumCum-Geschäften. Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.2015 Finanzwende kämpft für Aufklärung bei CumEx und CumCum! Jetzt Newsletter abonnieren und auf dem Laufenden bleiben: E-Mail* Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier. Anmelden