Verbraucherberatung: Finanzthemen, die (fast) alle angehen

Och nö, darum soll ich mich jetzt auch noch kümmern?  

Während sich viele Menschen im Alltag durchaus leidenschaftlich der Auswahl eines neuen Handys widmen können, wird es ihnen bei Finanzprodukten nicht so leicht gemacht. Die neue Tarif-Generation ist nicht wirklich interessanter als die alte. Die Angebote bleiben abstrakt, man kann sie nicht anfassen – und im Graubereich zwischen einer fehlenden privaten Finanzplanung, undurchsichtigen Kosten und verschwurbelten Vertragsbedingungen sinkt so manchem endgültig der Mut. 

Unsere Verbraucherberatung will Ihnen Mut machen. Zwar sitzen Konsument*innen gegenüber mächtigen Vertragspartner*innen wie Versicherern und Banken sehr oft am kürzeren Hebel. Deren Wissensvorsprung ist enorm, Fachleute und Verkäufer*innen sichern ihren Vorsprung ab. Und dennoch: Information hilft.

Wer sich fit macht, verbessert seine Chancen, seine finanziellen Ziele zu erreichen. Dafür liefern wir allerhand Handwerkszeug – von Links zu hilfreichen Online-Rechnern oder Schlichtungsstellen bis hin zu einer Gebrauchsanweisung, wie man eine*n Honorarberater*in findet.

In den „Fragen aus der Community“ können Sie nach Antworten auf Fragen stöbern, die schon andere beschäftigt haben. In Web-Seminaren beantwortet  Finanzwende regelmäßig gemeinsam mit Experten Ihre Fragen, beispielsweise zur Geldanlage in Krisenzeiten oder zu Verkauftricks der Finanzbranche. Aufzeichnungen davon finden Sie im Videobereich.

Information zahlt sich aus. Denn wir sind alle bei den meisten Alltagsgeschäften eben private Verbraucher*innen ohne Spezialkenntnisse – ob nun als Versicherte, als Anleger*innen, Steuerpflichtige oder als Bankkund*innen. Gehen Sie es an!

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Die Fragen aus der Community

Vermögensaufbau + Vorsorge

Leider gibt es in diesem Punkt keine allzu guten Nachrichten: Bei Riester-Verträgen hat der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt, dass zu Rentenbeginn einmalig maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals ohne Verlust der Förderung ausgezahlt werden können (Teilauszahlung). Der Rest muss verrentet werden.

Welche Form der Auszahlung sich am ehesten lohnt – die komplette Verrentung des Kapitals, Teilauszahlung oder Auszahlung auf einen Schlag mit Verzicht auf die Förderung – hängt stark vom Einzelfall ab. Sie lässt sich daher pauschal nicht beantworten. Wenn Sie Ihre persönlichen Handlungsoptionen und deren finanzielle Folgen ausloten wollen, können Sie zum Beispiel eine Beratung bei der nächstgelegenen Verbraucherzentrale vereinbaren.

Und noch ein Hinweis: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bereits erfolgreich zu der Frage geklagt, ob Sparkassen für Riester-Rentenversicherungen nach der Sparphase erneut Kosten vereinnahmen dürfen (Az. XI ZR 290/22). Mehr Informationen zum Urteil und wie Sie sich wehren können, finden Sie bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart.

Ihre Enttäuschung wegen der hohen Krankenversicherungsbeiträge können wir sehr gut verstehen – auch deshalb, weil wir das Thema nur allzu gut kennen. Tatsächlich hat die damalige Gesundheitsministerin im Jahr 2004 durchgesetzt, dass in der Rentenzeit für die betriebliche Altersvorsorge hohe Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Diese sogenannte Doppelverbeitragung wurde allerdings auch höchstrichterlich bestätigt. Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten und der Sozialverband VDK arbeiten seit vielen Jahren an diesem Thema, insbesondere der VDK hatte Musterklagen dazu initiiert. Auch im Bundestag wurde vielfach diskutiert, bislang jedoch ohne größeren Erfolg.

Damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt, ist Aufklärungsarbeit wichtig: Vorsorgewilligen sollte schon vor dem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge klar sein, dass von Ihrem Ersparten im Alter netto häufig deutlich weniger übrig bleibt als gedacht – eben durch die Abzüge der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte und private Zusatzvorsorge. Sie wurde 2002 vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester mit dem Ziel eingeführt, die von ihm abgesenkten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.

Das Prinzip ist einfach: Kund*innen zahlen bis zum Rentenbeginn regelmäßig Beiträge ein, meist in Sparverträge wie Riester-Fonds- oder Banksparpläne beziehungsweise Riester-Rentenversicherungen. Nach Rentenbeginn beziehen daraus dann eine lebenslange Rente. Riester-Verträge gibt es daneben auch in anderen Formen – etwa den Wohnriester.

Der Staat bezuschusst alle Riester-Verträge mit direkten Zulagen und indirekt durch Steuerstundungen. Finanziert wird die staatliche Förderung durch Steuergelder. Allein im Jahr 2021 flossen dafür insgesamt 3,7 Milliarden Euro.

Aus Sicht von Finanzwende ist die Altersvorsorge mit Riester heute nur selten zu empfehlen, weil sehr viele Verträge mit hohen Kosten belastet sind und wenig Rendite abwerfen. Das zeigt eine Studie zum Kundennutzen von Riester-Produkten von unserer Tochtergesellschaft Finanzwende Recherche. Am ehesten lohnen sich die Produkte für Verbraucher*innen, die wie Geringverdiener*innen und Kinderreiche hohe staatliche Zulagen erwarten dürfen.

Rentenversicherungen sind in der Regel sehr langfristige Verträge, die in zwei Phasen verlaufen. In der Sparphase zahlen Kund*innen ein und bauen Kapital auf. In der darauf folgenden Rentenphase – meist ab dem Alter 67 – erhalten sie dann aus diesem Kapital eine lebenslange Rente.

Ein großer Hebel für die Rendite ist also eine erfolgreiche Kapitalanlage. Es kommen aber noch zwei weitere große Stellschrauben hinzu. In der Sparphase wird die Rendite der Kund*innen vor allem durch hohe Kosten gemindert – zum Beispiel bei fondsgebundenen Verträgen. Dort werden in aller Regel gleich drei Mal Kosten fällig: für den Versicherer, den Vertrieb und die Fondsgesellschaft. Die Anbieter*innen stellen teils so hohe Kosten in Rechnung, dass die Finanzaufsicht sie schon zu Rückzahlungen verpflichtete.

In der Rentenphase beeinflussen vor allem die Konditionen zur Verrentung die Renditeerwartung von Sparer*innen. Versicherer gehen oft von einem sehr langen Leben ihrer Kund*innen aus, sie zahlen deshalb nur niedrige Monatsrenten. Die Versicherer gehen zum Beispiel davon aus, dass ein heute 37-jähriger Mann durchschnittlich bis zum Alter von 96 Jahren lebt. Für Frauen des gleichen Alters wird eine Lebenserwartung von 100 Jahren angenommen.

Zunächst einmal ist wichtig, die Kosten von Riester-Verträgen vor dem Vertragsabschluss zu prüfen – auch wenn das manchmal kniffelig sein kann. Zur ersten Orientierung hilft ein Blick in die Produktinformationsblätter, die Anbieter*innen für jeden Vertrag zur Verfügung stellen müssen. Dort sind die Effektivkosten auf der zweiten Seite oben rechts ausgewiesen.

Im Grunde gilt: Je höher die ausgewiesenen Effektivkosten, desto weniger von der erwarteten Wertentwicklung bleibt für Kund*innen übrig. Grob über den Daumen gepeilt lässt sich für typische 30-Jahres-Verträge zur Altersvorsorge sagen, dass Effektivkosten unter 1 Prozent als sehr günstig gelten. Liegen die Effektivkosten jedoch deutlich über 2 Prozent, könnte der Vertrag eher zu teuer sein.

Bevor Sie in die detaillierte Betrachtung der Effektivkosten einsteigen, sollten Sie allerdings klären, ob ein entsprechender Riester-Vertrag überhaupt zu Ihren Bedürfnissen und Anlagezielen passt.

Geldanlage + Nachhaltigkeit

Zertifikate sind Finanzprodukte, bei denen die Kund*innen einer Bank Geld leihen. Die Rückzahlung der Zertifikate ist an die Wertentwicklung eines Basiswerts gekoppelt. Basiswerte können beispielsweise Aktien, Rohstoffe oder auch ein Aktienindex wie der DAX sein. Kund*innen spekulieren mit Zertifikaten also auf die Entwicklung von Basiswerten.

Die Produkte bergen Chancen und Risiken: Bei einer günstigen Kursentwicklung können Kund*innen mit Zertifikaten höhere Zinsen einstreichen als mit einer reinen Spareinlage. Bei einer ungünstigen Entwicklung des Basiswerts drohen allerdings auch Verluste bis hin zum Totalausfall. Anders als reine Spareinlagen sind Zertifikate zudem nicht durch eine Einlagensicherung geschützt.

Zertifikate sind eine intransparente und hochkomplexe Geldanlage. Sie eignen sich deshalb – wenn überhaupt – nur für sehr erfahrene Anleger*innen. Darauf verweist auch die BaFin. Kund*innen können kaum nachvollziehen, welche Rückzahlung sie in unterschiedlichen Marktlagen erwarten dürfen. Gleichzeitig sind die Produkte meist mit hohen Kosten belastet.

Ja, es gibt ein solches höchstrichterliches Urteil. Seither benötigen Banken und Sparkassen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kundschaft für Gebührenänderungen (Az. XI ZR 26/20). Viele Geldhäuser müssen zu Unrecht eingezogene Bankgebühren zurückerstatten, wenn Kund*innen das fordern.

Tatsächlich wird das BGH-Urteil zu Kontogebühren von vielen Banken und Sparkassen allerdings sehr kreativ umgesetzt und sie versuchen mit allerlei Tricks, um die Gebührenerstattung herumzukommen. Lesen Sie hier mehr zum Umgang mit störrischen Kreditinstituten. Die Finanzaufsicht BaFin hat in der Sache sogar eine Aufsichtsmitteilung an die Banken und Sparkassen verfasst, in der sie klarstellte, dass sie einen offenen und fairen Umgang mit Kund*innen erwartet. Wer mit dem Verhalten seiner Bank nicht zufrieden ist, kann sich bei der BaFin beschweren.

Unter Divestment versteht man das Abziehen von Geld, also das Gegenteil einer Investition. Im Zusammenhang mit grünen Geldanlagen wird damit das Abstoßen von Unternehmensbeteiligungen bezeichnet, die ihre Gewinne aus fossilen Energien wie Öl oder Gas erzielen. Immer mehr öffentliche Kapitalanleger*innen, Pensionsfonds und börsennotierte Unternehmen ziehen sich aus fossilen Investitionen zurück.

Klar ist, dass Divestment ein Zeichen für den Ausstieg aus den fossilen Energien setzt. Die in der Folge möglicherweise sinkenden Kurswerte der abgestoßenen Unternehmen können auch die Finanzierung erschweren. Andererseits locken sie aber auch neue Investor*innen an, die weiterhin aus fossilen Energien profitieren wollen. Es gibt jedoch erste Hinweise aus der Wissenschaft, dass Divestment eine direkte Wirkung entfaltet und betroffene Unternehmen tatsächlich ihre Emissionen reduzieren.

Divestment-Strategien können also beim grünen Umbau helfen, sind alleine aber vermutlich nicht hinreichend. Auf dem Weg zu nachhaltigeren Finanzmärkten spielen sie also eine begrenzte Rolle, bieten aber die Möglichkeit, Firmen über den Finanzierungshebel zu beeinflussen.

Umfassende Informationen zum Thema finden Sie im Sustainable-Finance-Report unserer Tochtergesellschaft Finanzwende Recherche.

Schulden + Inkasso

Der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Variante, wie junge Leute ihr Studium finanzieren können. Zigtausend Studierende greifen auf diese Kredite der staatlichen Förderbank zurück oder haben es in der Vergangenheit schon getan.

Weil sich die finanzielle Lage für viele Studierende in der Corona-Pandemie verschlechterte, senkte die Bundesregierung von Mai 2020 bis September 2022 den Zinssatz für KFW-Studienkredite in der Auszahlungsphase auf 0,0 Prozent. Das war allerdings eine Ausnahmesituation.

Danach wurden nämlich wieder Zinsen auf Studienkredite fällig. Sie werden halbjährlich berechnet und entwickeln sich im Wesentlichen gemäß einem Vergleichszins, dem 6M-Euribor. Er stieg zwischen den Jahren 2022 und 2024 um 4,4 Prozent. Damit stieg auch der Effektivzins für Studienkredite rasant. Im Oktober 2023 lag er bei mehr als 9 Prozent.

Im April 2024 war der Effektivzins zumindest leicht gesunken und lag bei 7,51 Prozent. Finanzwende hatte sich vorher mit einer Kampagne für eine Zinssenkung eingesetzt.

Das ist verständlich, denn die von der Bank eingeräumte Überziehung des Kontos kommt Kund*innen sehr oft teuer zu stehen. Laut einer Untersuchung der Zeitschrift Finanztest lagen die Dispozinsen deutscher Banken im März 2024 bei durchschnittlich 12,06 Prozent. Dabei war die Spanne enorm: Während beim günstigsten Kontomodell gar kein Dispozins anfiel, verlangte die teuerste Bank 17,06 Prozent.

Es lohnt sich also bei der Auswahl eines Kontos auch darauf zu schauen, welche Dispozinsen anfallen. Kontoführungsgebühren und der Service sind allerdings ebenfalls wichtige Kriterien.

Wer das Konto regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum überzogen hat, sollte allerdings besser nach Alternativen suchen. Eine Möglichkeit sind beispielsweise Ratenkredite. Generell gilt: Ein Ratenkredit ist oft kostengünstiger als ein Dispokredit. Wie bei Dispozinsen schwanken auch die Zinssätze für Ratenkredite stark und sollten daher sorgfältig verglichen werden. Bei der Stiftung Warentest finden Sie eine Marktübersicht.

Wer längerfristig Probleme mit Schulden hat, sollte allerdings professionelle Hilfe suchen, zum Beispiel bei einer Schuldnerberatung.

Es gibt für Verbraucher*innen einige Möglichkeiten, allerdings sind alle mit Mühe und Aufwand verbunden. Die Verbraucherzentrale Bremen hat wichtige Informationen rund um Schufa-Daten zusammengetragen – und dabei auch Löschfristen sowie die Möglichkeiten, Löschungen von Daten bei der Schufa einzuleiten, übersichtlich aufbereitet.

Verbraucher*innen können sich außerdem an den Landesdatenschutzbeauftragten von Hessen wenden, der für die Schufa zuständig ist. Für eine Korrektur von Schufa-Daten muss es aber in der Regel vorher einen Fehler in den Daten gegeben haben, etwa eine Personenverwechselung oder einen falschen Negativeintrag (zum Beispiel Schulden).

Generell gilt: Negativeinträge zu Schulden müssen erst aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht sein, bevor die Schufa solche Daten löscht. Hier finden Sie Informationen zur vorzeitigen Löschung von Daten aus dem Schuldnerverzeichnis.

Wer einen Ratenkredit abschließt, bekommt oftmals eine Restschuldversicherung angeboten. Wenn dabei jedoch Zwang entsteht oder dazu nur ungenügend beraten wird, ist das problematisch. Ihre Erfahrung ist leider kein Einzelfall.

Immerhin verbessert sich die Situation von Verbraucher*innen aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung ab Januar 2025 spürbar: Dann darf eine Restschuldversicherung nämlich nicht mehr zusammen mit dem Kredit abgeschlossen werden, sondern erst frühestens sieben Tage nach dem Darlehensvertrag. Andernfalls ist der Vertragsabschluss nichtig und die Kund*innen können ihr Geld zurückfordern. Der Verkaufsdruck auf Kund*innen dürfte damit künftig spürbar sinken.

Bis dahin gelten allerdings die alten Regeln. Restschuld- oder Restkreditversicherungen sollen Risiken im Zusammenhang mit der Rückzahlung eines Kredits absichern. Sie treten zum Beispiel ein, wenn die kreditnehmende Person verstirbt oder arbeitslos wird. Die Police kann einzelne oder mehrere Risiken abdecken.

Klar ist: Kreditvertrag und Restschuldversicherungen sind voneinander unabhängige Verträge. Der*die Kund*in kann frei entscheiden, ob er*sie einen zusätzlichen Versicherungsvertrag überhaupt will. Verbraucher*innen sollten unbedingt die – oftmals hohen – Kosten als auch den Umfang des Versicherungsschutzes präzise erfragen.

Wer bereits eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat und im Nachhinein feststellen, dass er*sie diese nicht benötigt, kann den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Bei Verträgen, die den Todesfall absichern, läuft diese Frist sogar erst 30 Tage nach dem Abschluss aus.

Das Basiskonto soll allen Bürger*innen einen Kontozugang ermöglichen, auch Menschen mit geringem Einkommen. Banken können die Eröffnung eines Basiskontos deshalb nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ablehnen. Wie hoch die Kosten für ein Basiskonto sein dürfen, ist gesetzlich allerdings nicht geregelt. Die Entgelte müssen laut Gesetzgeber lediglich „angemessen“ sein. Was eine angemessene Kontoführungsgebühr ist, legen die Banken sehr unterschiedlich aus.

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf geringere Gebühren für Ihr Basiskonto. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist das der Fall, wenn Ihr Basiskonto wesentlich teurer ist als ein vergleichbares Girokonto Ihrer Bank und Sie gleichzeitig mehr als 6,45 Euro an monatlichen Bankgebühren zahlen. Grundlage hierfür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 119/19), in welchem das Gericht die Entgeltklausel der Deutschen Bank bei einem Basiskonto für unzulässig erklärte. Mit diesem kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentrale können Sie Ihre Bank dazu auffordern, die Entgeltklausel für das Basiskonto anzupassen und Ihnen unzulässig erhobene Entgelte zurückzuerstatten.

Grundsätzlich lohnt es sich, verschiedene Tarife für Basiskonten zu vergleichen. Der Online-Ratgeber Finanztip hat dazu einen Vergleich erstellt, der Ihnen die Suche erleichtern kann.

Finanzberatung + Vertrieb

Wir bedauern zu hören, dass Ihr Investment fehlgeschlagen ist. Mit einer Einschätzung zu Ihren möglichen Erfolgsaussichten können wir aber leider nicht helfen. Diesen Punkt muss ein*e Rechtsanwält*in anhand Ihres konkreten Falls prüfen. Auch die persönliche Rechtsberatung in einer Verbraucherzentrale kann hier weiterhelfen.

Zur Orientierung könnte sich ein Blick in die investmentcheck.community lohnen, einem Forum für geschädigte Anleger*innen. Dort tauschen sich Geschädigte auch immer wieder zu Urteilen von Vermittler- und Beraterhaftung aus.

Eine sinnvolle Alternative zur Klage bieten häufig die Schlichtungsstellen. Dort können Verbraucher*innen ihre Anliegen ohne finanzielles Risiko klären lassen. Falls die Schlichtung nicht zum gewünschten Ergebnis führt, steht danach der Weg über ein Gericht immer noch offen. Hier finden Sie eine Übersicht der Ombudsleute im Finanzbereich.

Leider stellt auch eine Honorarberatung nicht sicher, dass der Kundennutzen im Vordergrund steht. Wenn auf Honorarbasis beraten wird, ist der direkte Anreiz zur Vermittlung bestimmter Produkte geringer. Das Risiko für Kund*innen sinkt also beträchtlich. Aber das allein ist noch keine Garantie für eine gute Beratung.

Eine Honorarberatung schließt wichtige Fehlanreize aus, aber auch sie ist unter Umständen nicht gänzlich frei von Eigeninteressen. So haben auch Berater*innen die Möglichkeit, ihren Erlös zu steigern – etwa, indem sie unverhältnismäßig viele Stunden abrechnen. Wenn das Honorar an die Anlagesumme gekoppelt ist, kann es in die Höhe getrieben werden, indem empfohlen wird, mehr zu investieren als sinnvoll wäre.

Transparenz ist deshalb in jeder Beratung wichtig und sollte von Verbraucher*innen auch eingefordert werden. Dazu gehört einerseits die Höhe der Vergütung und wie sich diese zusammensetzt, andererseits auch eine Begründung für empfohlene Produkte. Zudem braucht es soziale Kompetenz der Berater*innen, um Gespräche zu ermöglichen, in denen das Interesse der Kund*innen ausgearbeitet wird. All diese Punkte sollten sich im Beratungsergebnis widerspiegeln.

Wenn Sie ihren Vertrag erst vor Kurzem abgeschlossen haben und schnell sind, können Sie womöglich noch die Widerrufsfrist für Lebensversicherungen nutzen. Sie endet in der Regel 30 Tage, nachdem sie alle Vertragsunterlagen erhalten haben. Der Bund der Versicherten bietet dazu einen kostenlosen Musterbrief mit nützlichen Hinweisen an.

An vielen deutschen Hochschulen sind Finanzvertriebe aktiv. Sie verkaufen dort oft auch Produkte, die aus Sicht von Verbraucherschützer*innen für die Studierenden nicht geeignet sind. Der erste Kontakt wird dabei oft durch kostenlose Seminare hergestellt, in denen zum Beispiel Grundlagen zur Einkommenssteuer oder Microsoft Excel vermittelt werden.

Die angebotenen Geldanlage- und Versicherungsverträge sind häufig teuer oder nicht passgenau für die Studierenden. Dazu zählen aus Sicht von Finanzwende in aller Regel auch Rürup-Renten, die Studierenden oft als fondsgebundener Vertrag gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten werden.

Rürup-Verträge sind für Studierende nur im Ausnahmefall empfehlenswert, weil sie gewöhnlich sehr lange laufen und dazu unflexibel sind. Man kann sie nicht einmal kündigen. Junge Erwachsene binden sich damit, obwohl sie nicht wissen können, wie sich ihre finanzielle Zukunft entwickelt. Die Koppelung der Verträge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung macht die Sache nur noch unflexibler und häufig auch intransparenter.

Kritisch werden Rürup-Renten etwa auch von der Verbraucherzentrale Hamburg beurteilt. Sie informiert auf ihrer Website und kann auch mit einer persönlichen Beratung weiterhelfen.

Für Verbraucher*innen ist es gar nicht einfach, auseinanderzuhalten, ob ihnen ein*e Vermittler*in gegenübersitzt, der*die auf Provisionsbasis arbeitet. Oder eben ein*e unabhängige*r Berater*in, der zum Beispiel über Stundenhonorare abrechnet.

Klar ist: Wenn das Gespräch nichts kostet und Ihr Gegenüber das Thema Honorar auch nicht anspricht, wird er*sie in der Regel vom*von der Anbieter*in über Provisionen bezahlt – und verdient nur, wenn etwas verkauft wird.

Die verschiedenen Berufsbezeichnungen liegen namentlich oft nah beieinander, sind aber inhaltlich teils weit voneinander entfernt. Hinzu kommen unbestimmte Begriffe wie Coaching, Mentoring oder Finanzbildung. Das sind Dienstleistungen, die grundsätzlich jede*r anbieten kann.

Aufschluss darüber, was man von einem Beratungsangebot zu erwarten hat, bringen vor allem die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen. Diese sollten sie im Impressum auf der Website des*der Vermittler*in oder Berater*in finden – falls nicht, ist Vorsicht angebracht. Hier finden Sie einen Wegweiser durch die unterschiedlichen Angeote zur Finanzberatung.


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