Bankgebühren: Ärger statt Geld zurück 17.04.2024 Banken und Sparkassen brauchen seit einem höchstrichterlichen Urteil die Zustimmung ihrer Kund*innen, wenn sie Gebühren ändern wollen. Viele Verbraucher*innen haben zudem Anspruch auf Rückerstattung von Bankgebühren. Immer wieder gibt es für Verbraucher*innen dennoch Ärger statt Geld. Einige Banken und Sparkassen haben eine ganz eigene Auslegung der neuen Rechtslage. Ohne geht es nicht: Das Bankkonto gehört zum Alltag wie Thomas Gottschalk zu „Wetten, dass..?“. Schade nur, dass es nicht mehr wie früher regelmäßig 50 Euro Prämie zur Neueröffnung eines Gratis-Kontos gibt. Bankkonten kosten heute in der Regel Geld. Schuld ist die vergangene Phase niedriger Zinsen. Die Geldhäuser suchten nach neuen Einnahmequellen und fanden sie unter anderem in erhöhten Bankgebühren. Für eine Weile drehten die Institute munter an der Gebührenschraube. Wenn Verbraucher*innen nicht ausdrücklich widersprachen, galt das als Zustimmung zu den neuen Geschäftsbedingungen (sogenannte Zustimmungsfiktion). Doch das änderte sich im Jahr 2021. Der Bundesgerichtshof (BGH) bereitete der Zustimmungsfiktion, bis dahin gängige Praxis, ein jähes Ende (Az. XI ZR 26/20). Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zufolge betrifft das Urteil fast jede Kunde-Bank-Beziehung. Seither brauchen Banken und Sparkassen für Preisänderungen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kund*innen. Wenn letztere das fordern, müssen die Geldhäuser zudem unrechtmäßig eingezogene Entgelte zurückzahlen. Das klingt erstmal simpel. Viele Verbraucher*innen bekamen allerdings statt der Rückzahlung vor allem erstmal Probleme mit ihrer Bank. Und manches Kreditinstitut suchte und fand kreative Interpretationen der höchstrichterlichen Handlungsanweisung. Kreative Kulanz Banken wissen: Kund*innen mögen es kulant. Allerdings steckt nicht überall Kulanz drin, wo Kulanz draufsteht. Das beweist beispielsweise die Fondsdepot Bank. Sie bietet ein Geldkonto an, seit September 2022 effektiv gebührenfrei, aber irgendwie doch auch kostenpflichtig. Das Geldhaus präzisiert die Produktbedingungen im Kleingedruckten. Ab 5.000 Euro fallen Verwahrentgelte an. „Vorübergehend“ gilt das aber erst für Beträge über 100.000 Euro. Und aktuell liegt das Verwahrentgelt faktisch eh bei null. Unterm Strich: Das Geldkonto gibt es gerade gratis. „Kulanzlösung“ nennt das die Bank und verspricht ihren Kund*innen bei Änderungen vom Freibetrag via Quartalsauszug zu informieren. Was aber ist, wenn die Gebühren erhöht werden? Wer den Bedingungen zustimmt, erteilt dem Institut de facto einen Blankoscheck für künftige Gebührenänderungen. So ähnlich sieht es auch die Fondsdepot Bank: Der „vorübergehende teilweise Verzicht“ auf Verwahrentgelt „begründet keinen Anspruch“ darauf, dass die Bank es auch künftig so handhabt. Wollen Fondsdepot-Kund*innen böse Überraschungen bei den Gebühren vermeiden, müssen sie wohl ihre Quartalsauszüge mit Argusaugen studieren – trotz BGH-Urteil. Finanzwende setzt sich für einen effektiven Verbraucherschutz im Finanzbereich ein. Jetzt Newsletter abonnieren und auf dem Laufenden bleiben: E-Mail Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier. Anmelden Stress statt Erstattung Seit dem BGH-Urteil haben viele Verbraucher*innen einen Anspruch auf Rückerstattung von Bankgebühren. Wer diese Ansprüche geltend machen will, bekommt aber mitunter schlicht Stress. Die Finanzaufsicht BaFin sah sich genötigt, Banken und Sparkassen zum fairen Umgang mit ihrer Kundschaft zu ermahnen. Denn viele Institute wollen nicht zahlen und lassen sich dazu einiges einfallen. Beispiel 1 | Forderung bestreiten Einige Anbieter*innen lehnten die Ansprüche von Kund*innen schlicht ab. So argumentierte etwa die Stadtsparkasse Wunstorf, die Forderung sei längst verjährt, weil die Gebühren schon seit mehr als drei Jahren unbeanstandet gezahlt wurden. Grundlage für diese Argumentation war allerdings eine BGH-Entscheidung für Energielieferverträge. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen zweifelte daran, dass das Urteil ohne weiteres übertragbar sei. Ab wann die Forderungen verjähren, ist weiter offen. Beim BGH liegt derzeit ein Verfahren, das die Frage klären soll. Verbraucherschützer*innen hatten gegen die Berliner Sparkasse die Rückzahlung von Bankgebühren erstritten, allerdings nur rückwirkend für drei Jahre (Az. 26 MK 1/21, nicht rechtskräftig). Sie wollen nun vor dem BGH längere Rückzahlungen bis zur letzten Gebührenerhöhung erstreiten. Beispiel 2 | Online-Banking blockieren Besonders aggressiv handelte die Targobank. Sie zwang ihre Kund*innen beim Online-Banking durch ein Pop-up-Fenster dazu, die Geschäftsbedingungen anzunehmen oder abzulehnen. Für die Verbraucher*innen blieb dabei offen, was passieren würde, falls sie die Bedingungen ablehnten. Zudem konnten sie ihr Online-Banking erst wieder nutzen, wenn sie ihre Antwort eingegeben hatten. So geht es nicht, urteilte das Landgericht Düsseldorf und wertete die Vorgehensweise der Targobank als Nötigung. Die Bank habe die Kund*innen sehr unter Druck gesetzt. Beispiel 3 | Kündigung androhen Die VR Bank Schwäbischer Wald eG in Welzheim ging noch weiter. Sie drohte mit der Kontokündigung, sollten Kund*innen auf die Erstattung von zu Unrecht gezahlten Gebühren pochen. Verbraucherschützer*innen werteten das als Umgehung der BGH-Entscheidung und klagten. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart lenkte die Bank plötzlich ein und verpflichtete sich, die verbraucherunfreundliche Praxis zu beenden. Unterm Strich: Tipps und Tricks Verbraucherproblem: Immer wieder haben Verbraucher*innen Probleme, wenn sie zu Unrecht gezahlte Gebühren von ihren Banken zurückfordern. Manche Kreditinstitute haben sich einiges einfallen lassen, um Preisänderungen auch ohne aktive Zustimmung der Kundschaft zu erreichen. Wachsam bleiben. Manche Anbieter*innen nutzen Vertragskonstruktionen, mit denen sie sich bei Gebührenerhöhungen um die erneute Zustimmung ihrer Kundschaft schummeln. Prüfen Sie deshalb Ihre Vertragsbedingungen sowie etwaige Informationsschreiben Ihrer Bank genau. Ansprüche checken. Hat Ihre Bank in der Vergangenheit die Gebühren ohne Ihre Zustimmung erhöht, haben Sie eventuell Anspruch auf Rückzahlung. Prüfen Sie Ihre Ansprüche, Tipps dazu finden Sie bei der Verbraucherzentrale. Geld zurückfordern. Wenn Sie Anspruch auf Rückzahlung haben, fordern Sie Ihr Geld ein. Finanztest liefert hilfreiche Informationen, wie sie Ihr Geld zurückfordern; ein interaktiver Musterbrief findet sich bei der Verbraucherzentrale. Rat holen. Wenn es kniffelig wird mit der Rückzahlung, kann eine individuelle Beratung Sinn machen. Hier finden Sie Ihre nächstgelegene Verbraucherzentrale. Beschwerde einreichen. Wenn die Bank sich querstellt oder Probleme bei der Erstattung von Gebühren macht, können Sie sich kostenlos beschweren. Zum Beispiel bei der Finanzaufsicht BaFin oder der zuständigen Ombudsperson. Links zur weiteren Lektüre Finanzwende: Schlichten statt richten Stiftung Warentest: Viele Gebühren rechtswidrig – so fordern Sie Ihr Geld zurück Verbraucherzentralen: Bankgebühren: Nicht alle Gebühren beim Girokonto sind zulässig Finanztip: Nicht jede Gebühr ist beim Girokonto erlaubt Verbraucherzentralen: Rückerstattung von Bankgebühren