Weil das Grundgesetz zählt.

Die Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig. Menschen aus Wirtschaft, Justiz und Kultur fordern: Schluss mit den Steuerprivilegien für Superreiche.

22.05.2024
Weil das Grundgesetz zählt.

Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Eigentlich ein Grund zu feiern. Nicht jedoch beim Thema Erbschaftsteuer. Schon dreimal haben die höchsten deutschen Gerichte die Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer wegen der bestehenden Steuerprivilegien festgestellt - und dreimal haben politische Entscheidungen die Privilegien weitergeführt. Zahlreiche Hintertüren in der aktuellen Regelung bewirken, dass größere Vermögen geringer besteuert werden als kleine. Das ist verfassungswidrig, denn es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz (Art. 3). Auch dieses Jahr steht das Erbschaftsteuerrecht wieder auf der Agenda des Bundesverfassungsgerichts.

Artikel 3 1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Finanzwende fordert deshalb zusammen mit Menschen aus Wissenschaft, Justiz und Kultur: Die Erbschaftsteuer muss endlich reformiert werden. Weil das Grundgesetz zählt. Für uns alle. Auch für Superreiche. 

Denn: Erben ist Glückssache. Nur 30 Prozent der Bevölkerung erbt nennenswert, 70 Prozent erhalten nichts oder so gut wie nichts. Und nur 0,03 Prozent erben ein großes Vermögen von 20 Millionen oder mehr. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer soll eigentlich dazu beitragen, die extrem ungleichen Startchancen in Deutschland etwas auszugleichen. 

Das größte Problem: Ausnahmen für große Betriebs- und Immobilienvermögen führen dazu, dass sehr große Schenkungen oder Erbschaften quasi steuerfrei bleiben. Dadurch werden große Vermögen im Übergang geringer besteuert als kleinere Vermögen. So müssen auf drei vererbte Wohnungen Steuern gezahlt werden, 300 vererbte Wohnungen aber gelten als Betriebsvermögen und sind steuerfrei. Jährlich kosten diese Ausnahmen für Superreiche rund 5 Milliarden Euro. Diese Ausnahmen stellen laut Subventionsbericht der Bundesregierung die größte Steuersubvention in Deutschland dar.


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