Was die Milliardärslobby uns erzählt – und was wirklich stimmt Mythencheck Erbschaftsteuer 17.09.2025 Bis zu 10 Milliarden Euro entgehen dem Staat jedes Jahr durch Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer. Davon profitieren vor allem die reichsten Familien Deutschlands und ihre Lobby setzt alles daran, diese maßgeschneiderten Ausnahmen zu verteidigen. Wir zeigen, mit welchen Erzählungen sie dringend notwendige Reformen blockiert. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist von der Grundidee eine gerechte Steuer. Schon bei ihrer Einführung am Anfang des 20. Jahrhunderts verfolgte sie unter anderem das Ziel, dass Vermögen nicht unbesteuert von Generation zu Generation weitergereicht wird. Daran hat sich bis heute nichts geändert: Laut Bayerischer Landesverfassung dient die Erbschaftsteuer dem Zwecke, „die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern“. Doch diesem Anspruch wird die heutige Erbschaftsteuer längst nicht gerecht. Große Unternehmensvermögen sind massiv privilegiert. Ausgerechnet die reichsten Familien zahlen dank weitreichender Ausnahmen am wenigsten Steuern. Was treibt die Lobby des großen Geldes? Jetzt Newsletter abonnieren und auf dem Laufenden bleiben: E-Mail* Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier. Anmelden Je größer das Vermögen, desto kleiner der Steuersatz Zwischen 2021 und 2023 lag der durchschnittliche gezahlte Steuersatz auf Multimillionen- und Milliardenvermögen im Schnitt bei nur 2,9 Prozent – im Jahr 2023 sogar bei lediglich 0,1 Prozent. Wer dagegen kleinere Beträge erbt, zahlte mehr als das Dreifache. Es gilt also: Je größer das Vermögen, desto kleiner der Steuersatz. Das ist Folge der sogenannten „Verschonungsbedarfprüfung“, einer Sonderregelung, durch die Multimillionär*innen und Milliardär*innen vollständig von der Steuer befreit werden können. Uns alle kostet das jedes Jahr bis zu 10 Milliarden Euro. Das Problem ist lange bekannt: Das Bundesverfassungsgericht hat solche Ausnahmen bereits mehrfach als verfassungswidrig eingestuft. Doch die Bundesregierungen haben daran nichts Grundlegendes geändert. Stattdessen haben sie den Erzählungen der Lobby vertraut – und die Sonderrechte der Milliardärsfamilien geschützt und ausgebaut. Die Erzählungen der Lobbyorganisationen der Milliardärsfamilien – wie die Stiftung Familienunternehmen oder der Verein Die Familienunternehmer – verfangen in Gesellschaft und Politik. Sie verschieben Diskussionsräume und verhindern, dass wirksame Reformen umgesetzt werden. Warum diese Erzählungen aber nichts anderes sind als gezielt gestreute Mythen – und was wirklich hinter ihnen steckt – zeigen wir in unserem Mythencheck. Ehrensache Erbschaftsteuer: Keine Ausnahmen für Milliardäre! Milliardärsfamilien können ihr Vermögen in Deutschland fast steuerfrei vererben – während Menschen mit geringeren Erbschaften zahlen müssen. Petition unterzeichnen Mythos 1 Die Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer sind nicht groß Das stimmt nicht. Laut Subventionsbericht der Bundesregierung sind die Privilegien für Firmenerb*innen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer die größte Steuersubvention Deutschlands. Die Bundesregierung schätzt die Kosten auf rund 9 Milliarden Euro jährlich. Würden die Ausnahmen gestrichen, könnten sich die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer somit fast verdoppeln. Die Subvention geht vor allem an die Reichsten: 3.630 Großerb*innen bekamen zwischen 2009 und 2020 ganze 260 Milliarden Euro steuerfrei übertragen – im Schnitt 70 Millionen pro Person. Diese kleine Gruppe bekam damit fast zwei Drittel des gesamten begünstigten Erbvermögens. Fazit: Diese Ausnahmen sind keine „Peanuts“, sondern ein massiver Transfer von öffentlichem Geld zu den reichsten Familien Deutschlands. Mythos 2 Die Erbschaftsteuer geht an die Substanz der Unternehmen Nein. Es gibt eine Vielzahl an Vorschlägen, wie die Erbschaftsteuer so gestaltet werden kann, dass sie Betriebe kaum belastet. Es wird zum Beispiel diskutiert, ob die Steuerschuld über Jahre gestreckt oder teilweise durch Übertragung von Unternehmensanteilen beglichen werden könnte. Die Höhe der Erbschaftsteuer wird im Übrigen ohnehin danach bemessen, wie viele Gewinne künftig aus dem Unternehmen zu erwarten sind – sind weniger Gewinne zu erwarten, fällt die Bewertung des Unternehmenswertes geringer aus und damit die anfallende Erbschaftsteuer. Im Vergleich: Unternehmensgründer*innen müssen Kredite aufnehmen und diese über Jahre tilgen – eine Belastung von Unternehmen ist also normal. Eine Erbschaftsteuer trifft Unternehmen nur dann, wenn die Erb*innen sie nicht clever handhaben. Fazit: Mit durchdachten Regelungen schützt die Erbschaftsteuer Arbeitsplätze und Unternehmen, während sie gleichzeitig zu mehr Gerechtigkeit bei Vermögen beiträgt. Mythos 3 Die Erbschaftsteuer vernichtet Arbeitsplätze und schadet der Wirtschaft Nein. Die Unternehmenslobby warnt zwar oft vor Arbeitsplatzverlusten – Belege dafür gibt es aber nicht. Im Gegenteil: Die Ausnahmen für Unternehmensvermögen können dem Wirtschaftsstandort langfristig schaden und Arbeitsplätze kosten. Das zeigen der Beirat des Finanzministeriums und die OECD in ihren jeweiligen Berichten. Denn die Steuerprivilegien subventionieren Erb*innen unabhängig davon, ob diese wirklich unternehmerisch tätig sind. Und selbst wenn sie unternehmerisch tätig sind, heißt das nicht, dass sie überhaupt für die Leitung großer Unternehmen geeignet sind. Das behindert Innovation, bremst den Strukturwandel und schützt ineffiziente Strukturen. Studien aus mehreren Ländern (Dänemark, USA, Frankreich, Deutschland und UK) zeigen: Unternehmen unter Erbenführung performen deutlich schlechter, sind häufiger insolvent und investieren weniger als Betriebe, die von externen Manager*innen geführt werden. Eine gerechte Erbschaftsteuer fördert Unternehmertum, Chancengleichheit und wirtschaftliche Dynamik. Viel Vermögen wird ohnehin nicht produktiv genutzt, sondern gespart oder ins Ausland transferiert, ohne realwirtschaftlichen Nutzen. Fazit: Eine faire Erbschaftsteuer gefährdet keine leistungsfähigen Unternehmen, sondern stärkt Wirtschaft und Chancengleichheit. Mythos 4 Bäckermeister*innen und Handwerksbetriebe leiden unter der Abschaffung der Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer Nein. Die Abschaffung der Ausnahmen würde Bäckermeister*innen oder Landwirt*innen nicht treffen. Denn bisher profitieren vor allem sehr reiche Erb*innen von den existierenden Ausnahmen: 64 Prozent des begünstigten Vermögens gingen zwischen 2009 und 2020 an nur 3.630 Personen, mit durchschnittlich 70 Millionen Euro pro Person. Die Angst um kleine Familienbetriebe wird oft von Lobbygruppen wie „Die Familienunternehmer“ oder der „Stiftung Familienunternehmen“ geschürt. Dabei geht es der Lobby der Milliardärsfamilien gar nicht um die kleinen Familienbetriebe, sondern um den persönlichen Reichtum einiger sehr reicher Familien. Deren Millionen- und Milliarden-Vermögen sind in Unternehmensanteilen und Aktienpaketen gebunden und werden als Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer derzeit ausgenommen. Kleinstunternehmen und echte Härtefälle bleiben weiterhin geschützt – durch angemessene Freibeträge und klar begrenzte Ausnahmen. Fazit: Die Abschaffung der Erbschaftsteuer-Ausnahmen trifft nicht die kleinen Familienbetriebe, sondern sorgt dafür, dass extrem große Familienunternehmen genauso viel Erbschaftsteuer zahlen wie andere Erben auch. Mythos 5 Das Vermögen steckt in Betrieben und Maschinen – da gibt es nichts zu holen Nein. Die Unternehmenslobby warnt, eine Erbschaftsteuer gefährde Arbeitsplätze, weil Firmenerb*innen gezwungen seien, Vermögen des Unternehmens zu verkaufen, um die Steuer zu zahlen („Vermögenssubstanz verringern”). Tatsächlich müssen nicht die Unternehmen selbst, sondern die Erb*innen die Steuer zahlen – meist verfügen sie über eigenes Privatvermögen oder erhalten es mit der Erbschaft. Damit können sie die Steuer begleichen. Außerdem ist es möglich, die Steuer über viele Jahre aus ausgeschütteten Gewinnen zu begleichen oder sogar mit Anteilen beziehungsweise Aktien zu zahlen, ohne dass das Unternehmen geschwächt wird. Fazit: Eine angemessene Erbschaftsteuer gefährdet die Substanz von Betrieben nicht, da sie aus dem privaten Vermögen der Erb*innen beglichen werden kann. Durch die Möglichkeit von Stundungen kann die Steuerlast auf viele Jahre gestreckt werden. Mythos 6 Bei höheren Erbschaftsteuern fliehen Vermögende ins Ausland Das stimmt nicht. Wer in Deutschland lebt oder deutsches Vermögen erbt, muss grundsätzlich im Erbfall Steuern zahlen – auch bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug. Dass Erblasser*innen oder Erb*innen nur wegen der Steuer dauerhaft ins Ausland ziehen, ist sehr unwahrscheinlich. Das belegen auch Studien: Erbschaftsteuern beeinflussen Wohnsitzentscheidungen kaum. Unternehmensanteile können nicht einfach steuerfrei ins Ausland verlagert werden. Beim Wegzug fällt eine Wegzugsbesteuerung an, bei großen Anteilen können Milliardenbeträge fällig werden. Auch ganze Unternehmen müssen bei einer Verlagerung oft hohe Steuern zahlen. Zudem erschweren internationale Transparenzregeln wie der automatische Informationsaustausch von Bankkonten und Unternehmensregistern das Verstecken von Vermögen erheblich. Fazit: Eine Flucht vor der Erbschaftsteuer lohnt sich nicht. Höhere Steuern führen nicht zu massenhaften Auslandsfluchten von Vermögenden. Mythos 7 Die Erbschaftsteuer treibt Familienunternehmen in die Hände von ausländischen Investoren Nein. Die Realität zeigt: Es gibt keinen belegten Fall, dass ein Familienunternehmen aufgrund der Erbschaftsteuer an Finanzinvestoren verkauft wurde – auch nicht vor 2009, als die Steuern höher und die Ausnahmen geringer waren. Die Erb*innen der Familie Thiele konnten etwa eine Erbschaftsteuer von 3,5 Milliarden Euro begleichen, ohne Unternehmensanteile zu verkaufen. Es wird oft behauptet, Familienunternehmen müssten wegen der Erbschaftsteuer Investoren ins Haus holen oder ins Ausland verkaufen. Tatsächlich können Erb*innen die Steuer über Jahre aus Unternehmensgewinnen zahlen oder Kredite aufnehmen. Auch gesetzliche Lösungen wie die vorübergehende Übertragung von Anteilen an den Staat als stiller Teilhaber sind möglich, bis die Steuer beglichen ist. So bleibt das Unternehmen im Familienbesitz. Fazit: Die Erbschaftsteuer zwingt Familienunternehmen nicht zum Verkauf. Rechtliche und finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten sichern den Familienbesitz. Mythos 8 Die Erbschaftsteuer trifft Omas Häuschen Das ist falsch. Der Begriff „Omas Häuschen“ wird oft vorgeschoben, um Reformen zu blockieren, die auf große Betriebsvermögen und Millionenvermögen abzielen. Die Debatte um „Omas Häuschen“ ist nichts anderes als eine Nebelkerze. Denn: Immobilien werden meist zuerst von den Eltern an die Kinder vererbt. Und hier gilt: Wer das Elternhaus nach dem Tod selbst nutzt, kann es unter geringen Voraussetzungen vollständig steuerfrei erben. Zusätzlich gibt es hohe Freibeträge: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro pro Kind und 200.000 Euro pro Enkelkind. Alle zehn Jahre erneuern sich die Freibeträge. In einer Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern lassen sich so bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen. Über 30 Jahre hinweg (also in einer Generation) wären es bei richtiger Planung sogar 5,4 Millionen Euro. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer in Deutschland gehören derzeit im internationalen Vergleich zu den höchsten. Hinzu kommt, dass Omas Häuschen kein Unternehmensvermögen ist. Werden die Ausnahmen für Unternehmensvermögen bei der Erbschaftsteuer gestrichen, bleibt Omas Häuschen davon unberührt. Fazit: Die Abschaffung der Erbschaftsteuer-Ausnahmen trifft Eigenheime nicht. Zudem sind Eigenheime großflächig geschützt durch die hohen Freibeträge der Erbschaftsteuer. Mythos 9 Die Bewertung von Vermögen ist komplex und teuer Das stimmt nicht. Oft wird behauptet, die Bewertung für Erbschaft- und Vermögenssteuern sei so aufwändig, dass die Kosten die Einnahmen übersteigen. Tatsächlich zeigen Untersuchungen ein anderes Bild: In Schleswig-Holstein lag der Erhebungsaufwand 2006 bei nur rund 2 Prozent des Aufkommens – vergleichbar mit der Einkommensteuer. Besonders sehr große Unternehmensvermögen sind oft leicht bewertbar, da viele börsennotiert sind und Finanzämter durch regelmäßige Betriebsprüfungen bereits umfassende Unterlagen erhalten. Unter Ökonomen ist die Erbschaftsteuer sogar besonders beliebt: Weil sie im Wesentlichen nur einmal im Leben anfällt und viele nötige Schritte – wie die Erfassung des Vermögens und die Überschreibung an die Erb*innen – ohnehin schon bei der Testamentsvollstreckung erledigt werden. Fazit: Die Bewertung von Vermögen verursacht keine übermäßigen Kosten. Mythos 10 Die Erbschaftsteuer ist eine Doppelbesteuerung Nein. Die Erbschaftsteuer besteuert nicht das Vermögen der Verstorbenen, sondern den Vermögenszuwachs bei den Erb*innen. Es ist also die Transaktion, die besteuert wird. Eine solche Besteuerung jeder Transaktion gibt es im Alltag ohnehin ständig: Lohn wird mit Einkommensteuer belastet, beim Einkauf mit dem bereits besteuerten Lohn kommt Umsatzsteuer hinzu, für Handwerkerleistungen fallen erneut Steuern an. Echte Doppelbesteuerung liegt nur vor, wenn derselbe Vorgang zweimal besteuert wird, etwa wenn ein geerbtes Grundstück in zwei Ländern ohne Anrechnung besteuert wird. Bei Unternehmensvermögen zeigt sich oft sogar das Gegenteil: Gewinne werden laufend versteuert, Wertsteigerungen der Unternehmensanteile bleiben meist steuerfrei. Erst bei Verkauf oder Erbschaft greift die Steuer – sofern das Erbe nicht wie aktuell der Fall durch Sonderregeln verschont wird und (fast) keine Steuern gezahlt werden. Fazit: Die Erbschaftsteuer ist keine Doppelbesteuerung: Sie wird von den Personen bezahlt, die das Erbe oder die Schenkung erhalten. Für sie fällt zum ersten Mal eine Steuer auf das Vermögen an. Mythos 11 Die Diskussion um die Erbschaftsteuer ist eine reine Neiddebatte Oft heißt es, die Forderung nach einer Reform der Erbschaftsteuer sei nichts anderes als Ausdruck von Neid. Die Rede ist von einer angeblichen „Neiddebatte“. Doch es geht nicht um Neid: Bei der Erbschaftsteuer geht es vielmehr um Fairness, Chancengerechtigkeit und Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl. Denn es entsteht ein Ungleichgewicht, wenn diejenigen, die sehr große Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen, kaum bis keine Steuern zahlen müssen, während andere mit deutlich kleineren Erbschaften ihren vollen Beitrag zahlen. Wir können nicht von einem fairen Wettbewerb sprechen, wenn die, die am meisten bekommen, am wenigsten Steuern zahlen. Noch weniger lässt sich dann von fairen Startchancen sprechen. Zurzeit erhalten Erben oft steuerfrei ganze Unternehmen, während andere Personen sich Unternehmen aufbauen oder kaufen müssen und dabei ganz normal Steuern zahlen. Die gleichen Regeln sollten für alle gelten. Fazit: Die Debatte über die Erbschaftsteuer ist keine Neiddebatte. Sie ist eine Frage der Fairness und Verantwortung aller für eine funktionierende Gesellschaft. Ehrensache Erbschaftsteuer: Keine Ausnahmen für Milliardäre! Milliardärsfamilien können ihr Vermögen in Deutschland fast steuerfrei vererben – während Menschen mit geringeren Erbschaften zahlen müssen. Petition unterzeichnen Mehr Hintergrundinfos und weitere Mythen zur Erbschaftsteuer finden Sie auf der Website vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.
Ehrensache Erbschaftsteuer: Keine Ausnahmen für Milliardäre! Milliardärsfamilien können ihr Vermögen in Deutschland fast steuerfrei vererben – während Menschen mit geringeren Erbschaften zahlen müssen. Petition unterzeichnen
Ehrensache Erbschaftsteuer: Keine Ausnahmen für Milliardäre! Milliardärsfamilien können ihr Vermögen in Deutschland fast steuerfrei vererben – während Menschen mit geringeren Erbschaften zahlen müssen. Petition unterzeichnen