Inkasso: Die Probleme mit den Geldeintreiber*innen 20.05.2024 Die Inkassobranche ist hierzulande hochaktiv. Sie verschickt jährlich mehr als 20 Millionen Zahlungsaufforderungen an säumige Schuldner*innen. Viele Verbraucher*innen erleben im Umgang mit Inkassofirmen strukturelle Probleme wie überhöhte Kosten oder unseriöses Gebaren. Worauf Verbraucher*innen achten sollten, wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten. Mal hat etwas bei der Überweisung nicht geklappt, mal ist die Sache schlicht im Alltagstrubel untergegangen: Eine offene Rechnung bleibt liegen, und schon flattert ein Inkassoschreiben ins Haus. Keine Frage: Wer etwas gekauft hat, sollte es auch bezahlen. Doch wer einmal in die Inkassomühle gerät, bekommt es oft mit zweifelhaften Geschäftspraktiken zu tun. Inkassodienstleister*innen treiben vor allem für Unternehmen offene Rechnungen ein. Es ist ein internationales Milliardengeschäft. Der Sektor ist hierzulande hochaktiv und verschickt nach Branchenangaben jährlich mehr als 20 Millionen Zahlungsaufforderungen. Laut Inkasso-Check der Verbraucherzentralen sind allerdings 20 Prozent der Forderungen unberechtigt. Oftmals sind die Kosten zu hoch. Und auch sonst gibt es strukturelle Probleme wie einschüchternde Drohschreiben oder unseriöses Inkasso. Zu hohe Kosten Eigentlich sollte schon die letzte Inkassoreform aus dem Jahr 2020 das Problem zu hoher Inkassokosten lösen. Und für viele Verbraucher*innen gab es auch einige echte Verbesserungen. Ein Beispiel: Wer eine Zahlungsaufforderung sofort begleichen kann, zahlt nur noch halb so hohe Inkassokosten wie zuvor. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn wer in Geldnot ist und Zeit zum Zahlen braucht, muss weiterhin die alten Kostensätze berappen. Das große Geschäft mit dem Geldeintreiben läuft also weiter. Belastet werden insbesondere diejenigen, die finanziell schwach dastehen. Gesetzliche Grauzonen rund um die Kosten bergen weitere Schwierigkeiten. Wann welche Kosten in Ordnung sind, beantwortet das Gesetz nicht genau genug. Wenn Inkassodienstleister*innen diesen Spielraum ausnutzen, steigen selbst für kleine Schuldbeträge die Kosten schlagartig. Bei Forderungen bis zu 500 Euro können so aus knapp 30 Euro Inkassokosten auch mal 76 Euro werden. Verbraucherschützer*innen kritisieren zudem ein grundlegendes Problem: Inkassounternehmen berechnen nämlich Kosten in Höhe von Anwaltsgebühren, obwohl sie dank Masseninkasso üblicherweise gar keine individuelle rechtliche Prüfung vornehmen. Einzelfälle mal ausgenommen. So ähnlich sieht es selbst der Bundesgerichtshof. Den Schuldner*innen hilft das aber wenig. Sie müssen meist trotzdem blechen. Finanzwende setzt sich für einen effektiven Verbraucherschutz im Finanzbereich ein. Jetzt Newsletter abonnieren und auf dem Laufenden bleiben: E-Mail Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier. Anmelden Maschinerie Masseninkasso Vieles im Massengeschäft ist mittlerweile automatisiert, berichten Expert*innen. Echte Ansprechpartner*innen werden demnach häufig von Chatbots ersetzt. Für Verbraucher*innen wird es deshalb schwieriger, bei offenen Fragen echte Hilfe zu bekommen. Termine bei Schuldnerberatungen sind zuweilen schwer zu ergattern und für Anwält*innen lohnen sich die kleinteiligen Fälle zumeist nicht. Ein Geschäftsmodell beim Masseninkasso sind sogenannte Erfolgsprovisionen. Bei dieser ausgeklügelten Strategie berechnen die Inkassounternehmen den Schuldner*innen Kosten, die dem*der Gläubiger*in nie entstanden sind. Das ist unfair für Verbraucher*innen, die eigentlich nur tatsächlich angefallene Kosten bezahlen müssen. Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte dann auch im Jahr 2023 im Sinne der Schuldner*innen (Az. 3 MK 1/21). Nun liegt der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Er könnte dieser Provisionspraxis nun endgültig einen Riegel vorschieben. Für Verbraucher*innen wäre das eine große Entlastung. Unseriöses Inkasso Immer wieder erhalten Menschen auch unberechtigte Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen. Die Schreiben kommen mit teils einschüchternden, mitunter verbotenen Formulierungen und Drohungen daher. Die unseriösen Anbieter*innen setzen darauf, dass die Menschen aus Angst einfach zahlen, obwohl sie gar nicht müssen. Das Geschäft mit der Angst ist verbreitet. Verbraucherschützer*innen haben eine prall gefüllte „Schwarzliste Inkasso“ zusammengestellt, um vor unseriösen Inkassounternehmen zu warnen. Manche der dort gelisteten Unternehmen sitzen im Ausland, andere existieren in Wirklichkeit gar nicht. An diese Adressen sollten Verbraucher*innen kein Geld überweisen. Unterm Strich: Tipps & Tricks Verbraucherproblem: Immer wieder berichten Verbraucher*innen von Problemen, wenn sie Inkassoschreiben erhalten – seien es hohe Gebühren oder fehlende Ansprechpartner*innen bei Nachfragen. Auch Hilfe ist nicht ganz leicht zu organisieren. Was zu tun ist: Nicht blindlings zahlen, aber reagieren. Wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten, sollten Sie nicht blindlings zahlen. Die Forderung könnte unberechtigt sein, mit zu hohen Gebühren daherkommen oder von einem unseriösen Unternehmen stammen. In jedem Fall sollten Kund*innen aber auf das Inkassoschreiben reagieren. Firma checken. Geld eintreiben darf nur, wer gerichtlich registriert und zugelassen ist. Welche Unternehmen das sind, können Sie kostenlos unter rechtsdienstleistungsregister.de einsehen. Ist die Inkassofirma nicht gelistet, sollten Sie der Forderung widersprechen und erst einmal nicht zahlen. Zusätzliche Informationen zu unseriösem Inkasso finden sich auf der Webseite der Stiftung Warentest. Auch die „Schwarzliste Inkasso“ der Verbraucherzentrale Brandenburg kann helfen. Forderung prüfen. Unberechtigte Forderungen stammen zuweilen auch von seriösen Inkassounternehmen. Als erstes sollten Sie daher prüfen, ob sie überhaupt zahlen müssen und die geforderte Summe eigentlich gerechtfertigt ist. Dabei hilft der kostenlose Inkasso-Check der Verbraucherzentralen. Zügig zahlen. Wenn bei der Forderung und den Inkassokosten alles korrekt ist, sollten Sie zahlen – und zwar zügig. Ansonsten können weitere Kosten auf Sie zukommen. Widerspruch anmelden. Wenn Sie absolut sicher sind, dass die Forderung nicht berechtigt ist, widersprechen Sie formell. Dieser Musterbrief hilft bei unberechtigten Forderungen. Lassen Sie sich nicht gleich von Folgeschreiben einschüchtern, sondern holen Sie sich rechtlichen Rat, zum Beispiel bei einer Schuldnerberatungsstelle oder Verbraucherzentrale. Links zur weiteren Lektüre: Finanzwende Recherche: Insider-Story - Pingpong mit der Gummiwand vzbv: So erkennen Sie unseriöse Forderungen VZ Niedersachen: 10 Dinge, die Sie über Inkasso wissen sollten test.de: Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher – wie Sie am besten reagieren