Sustainable Finance Strategie der Bundesregierung: Perspektive für Umsetzung fehlt

05.05.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat die Bundesregierung ihre Sustainable Finance Strategie vorgelegt. Mit dieser Strategie will die Regierung ihrer Ambition gerecht werden, einer der führenden Sustainable Finance Standorte zu werden. Dies ist dringend nötig, denn die Zeit beim Klimaschutz drängt. Die Strategie besteht aus 26 Maßnahmen und hat zum Ziel, Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu verankern. Mit den Plänen greift die Bundesregierung einige der Empfehlungen des Sustainable-Finance-Beirats auf. Der Beirat hatte seine Empfehlungen am 25. Februar vorgelegt. Gerhard Schick, Geschäftsführer von Finanzwende, ist Mitglied des Sustainable-Finance-Beirats der Bundesregierung. Er erklärt zur Veröffentlichung der Bundesregierung:

„Was die Bundesregierung heute vorgelegt hat, ist eine Reihe an wenig verbindlichen Absichtserklärungen. Das ist Stückwerk, aber keine Strategie. Angesichts des Klima-Urteils aus Karlsruhe ist auch im Finanzmarktbereich mehr Ambition notwendig. Es bleibt offen, wie die Regierung ihre Pläne umsetzen möchte. Vieles wird in den verbleibenden fünf Monaten nicht mehr erreichbar sein. Dafür kommt die Regierung deutlich zu spät. Die teils guten Vorschläge dürfen nun trotz der nahenden Bundestagswahl nicht in der Schublade verschwinden. Die dafür nötige institutionelle Verankerung von Sustainable Finance bleibt in den Plänen jedoch zu vage. Hier sollte die Regierung nachbessern.

Dass die Bundesregierung die gemeinwohlorientierten Sparkassen nicht zu mehr Nachhaltigkeit verpflichten will, ist eine verpasste Chance. Auch die Forderung des Beirats, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu einem Transformationsfonds umzubauen, hat die Bundesregierung nicht aufgegriffen. Mehr Transparenz über die Nachhaltigkeitskriterien der Anlagen des Bundes ist grundsätzlich gut. Die neuen Anlagegrundsätze sollte Finanzminister Scholz zeitnah veröffentlichen. Nur ein umfassender Ansatz, der die Kapitalanlage im Einklang mit den deutschen Klima- und Umweltzielen sicherstellt, kann angesichts des Urteils aus Karlsruhe genug sein. Dass bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) lediglich auf den bestehenden Nachhaltigkeitsansatz verwiesen wird, enttäuscht massiv. Was dort heute geschieht, ist intransparent und, nach dem was überhaupt bekannt ist, nicht weitreichend genug.“

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