Fragen und Antworten zur Kampagne Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kampagne „CumCum-Milliarden: Zeit ist Steuergeld“ 12.03.2025 Was ist CumCum? Bei CumCum-Geschäften erhalten Finanzinstitute Steuern zurück, obwohl sie darauf eigentlich kein Anrecht haben. Es gibt verschiedene Varianten dieser Geschäfte, meistens liefen sie so ab: Deutsche Finanzinstitute, wie zum Beispiel Banken oder Investmentfonds, dürfen sich die auf Dividenden anfallende Kapitalertragsteuer erstatten lassen. Ausländische Finanzinstitute, beispielsweise ausländische Staatsfonds oder Versicherer, die deutsche Aktien halten, dürfen das nicht. Deshalb haben die ausländischen Finanzinstitute ihre deutschen Aktien für kurze Zeit an ein deutsches Finanzinstitut übertragen – genau zum Zeitpunkt der Dividendenauszahlung. Dem deutschen Finanzinstitut wurde dann die Steuer erstattet, obwohl die Aktien ihm rechtlich gar nicht gehörten. Kurz danach gingen die Aktien zurück an die ausländischen Besitzer und die Beteiligten teilten sich den Gewinn, also die Steuererstattung. Seit 2016 gibt es strengere Regeln: Für eine Steuerrückerstattung müssen Aktien jetzt mindestens 45 Tage lang vom deutschen Finanzinstitut gehalten werden. Das soll kurzfristige Aktienübertragungen verhindern. Diese Regelung konnte die vielfältigen CumCum-Gestaltungen in der Praxis aber nicht völlig verhindern. Sind CumCum-Geschäfte illegal? Ja, eine typische Variante von CumCum-Geschäften wurde im Jahr 2015 vom Bundesfinanzhof höchstrichterlich für illegal erklärt. In den Folgejahren wurden auch weitere CumCum-Varianten durch finanzgerichtliche Urteile für illegal erklärt. Wie hoch ist der Schaden durch CumCum und wie viel Geld wurde schon zurückgeholt? Die genaue Höhe des durch CumCum-Geschäfte entstandenen Steuerschadens ist nicht bekannt. Schätzungen von Prof. Dr. Spengel (Universität Mannheim) beziffern den Schaden für die Jahre 2000 bis 2020 auf 28,5 Milliarden Euro. Er könnte allerdings noch viel höher liegen, da es sich um eine eher vorsichtige Schätzung handelt. Selbst wenn einige Geschäfte aus den frühen Jahren mittlerweile verjährt sein sollten, so kann und muss der Großteil der Gelder noch zurückgefordert werden. Bis Ende 2023 (letzter öffentlich bekannter Stand der zurückgeforderten Gelder) wurden laut Bundesfinanzministerium aber lediglich um die 200 Millionen Euro zurückgefordert. Das ist weniger als 1 Prozent des geschätzten Schadens. Warum ist 2025 besonders wichtig für die Rückforderung der CumCum-Gelder? Im Oktober 2024 haben der Bundestag und der Bundesrat für das Bürokratieentlastungsgesetz IV gestimmt. Dieses regelt unter anderem, dass Buchungsbelege und Rechnungen künftig schon nach acht Jahren, statt erst nach zehn (Frist für Finanzämter) oder 15 Jahren (Frist für Strafverfolgungsbehörden), geschreddert werden können. Finanzwende nennt das Gesetz deswegen das Schreddergesetz. Aufgrund unseres öffentlichen Protests wurde immerhin festgelegt, dass die verkürzte Aufbewahrungsfrist für diese Belege für Banken, Fonds und Versicherungen erst ein Jahr später greift. Deswegen muss das Jahr 2025 genutzt werden, um die Fälle zu bearbeiten, die bisher nicht entdeckt wurden und für welche die Beweise ab 2026 vernichtet werden können. Nur so können die Finanzbehörden noch eingreifen und die entsprechenden Gelder zurückgefordert werden. Was kann der*die Finanzminister*in tun? Die Größe der Aufgabe erfordert volles Engagement auf Landes- und Bundesebene. Der*die Bundesfinanzminister*in muss einerseits die Behörden unter der eigenen Führung anweisen, das Thema mit Priorität zu bearbeiten – allen voran das Bundeszentralamt für Steuern. Dort werden zum einen auch CumCum-Geschäfte bearbeitet, die unbedingt zu priorisieren sind. Zum anderen müssen die beim Bundeszentralamt angestellten Bundesbetriebsprüfer*innen die Länder bei dem Aufgreifen von CumCum-Fällen und deren Bearbeitung unterstützen, da die Länder unter chronischem Personalmangel leiden. Darüber hinaus kann und muss der*die Finanzminister*in bei den Bund-Länder-Konferenzen das Thema auf die Tagesordnung setzen, um den Ländern bei der Erfüllung dieser Aufgabe eine Hilfestellung zu geben. Hier geht es zu unserer Petition CumCum-Milliarden: Zeit ist Steuergeld Die Zeit rennt: Ab Januar 2026 dürfen Banken und Investoren Dokumente vernichten, die ihre Verwicklung in illegale CumCum-Geschäfte beweisen. Sobald diese Dokumente verschwinden, sind auch Steuermilliarden unwiederbringlich verloren. Zeit, zu handeln! Jetzt unterzeichnen!
CumCum-Milliarden: Zeit ist Steuergeld Die Zeit rennt: Ab Januar 2026 dürfen Banken und Investoren Dokumente vernichten, die ihre Verwicklung in illegale CumCum-Geschäfte beweisen. Sobald diese Dokumente verschwinden, sind auch Steuermilliarden unwiederbringlich verloren. Zeit, zu handeln! Jetzt unterzeichnen!