Riester-Rentenkürzungen: Allianz hat Kunden benachteiligt

Statement zum Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart

30.01.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

einseitige Rentenkürzungen bei fondsgebundenen Rentenversicherungen sind unwirksam, wenn die Verträge nicht zugleich mögliche Verbesserungen für Kunden vorsehen. Andernfalls würden Verbraucher unangemessen benachteiligt, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart im Fall der Allianz Lebensversicherung (Az: 2 U 143/23, nicht rechtskräftig). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher – und eine schlechte für die Versicherungsbranche. Es dürfte zigtausend Verträge betreffen“, sagt Britta Langenberg, Leiterin Verbraucherschutz bei Finanzwende. „Die Entscheidung zeigt: Es ist wichtig, bei grundlegenden Rechtsfragen hartnäckig zu bleiben – und klären zu lassen, wie weit Versicherer im Umgang mit ihren Kundinnen und Kunden eigentlich gehen dürfen.“

Die Stuttgarter Richter entschieden klar zugunsten der Verbraucherseite wie zuvor das Landgericht Köln in einem ähnlichen Fall (Az: 26 O 12/22). Damals hatte ein Riesterkunde mit Unterstützung von Finanzwende erstritten, dass der Versicherer Zurich die einseitige Kürzung seiner Rentenansprüche zurücknehmen musste.

Finanzwende geht derzeit gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW am Oberlandesgericht Köln weiter gegen die Zurich vor, um unrechtmäßige  Rentenkürzungen zu unterbinden. Ziel der Verbraucherschützer ist ein höchstrichterliches Urteil in der Frage von Rentenkürzungen.

Über Finanzwende

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