Standpunkt: Prämiensparen – es ist Zahltag!

Teambild Michael Verbraucherschutz
29.07.2024
Michael Möller

Michael Möller arbeitet bei Finanzwende an Themen rund um den Verbraucherschutz mit einem besonderen Fokus auf Geldanlagen und Kredite. Er studierte Philosophie, Volkswirtschaftslehre und Politische Theorie und war als Politikberater mit finanzpolitischem Fokus in Berlin tätig.

Das unsägliche Verhalten zahlreicher Sparkassen gegenüber Prämiensparer*innen hat viel Vertrauen zerstört. Die beteiligten Institute sollten berechtigte Ansprüche endlich umstandslos auszahlen.

Prämiensparen – das klingt solide, rechtschaffen, fast langweilig. Für viele in Deutschland steht der Begriff jedoch wohl eher für zerstörtes Vertrauen, Fassungslosigkeit und Ohnmacht. Der Grund: Das unsägliche Verhalten zahlreicher Sparkassen gegenüber hunderttausenden Prämiensparer*innen.

Viele Anbieter locken die Kundschaft mit sogenannten Prämiensparverträgen. Bei diesen Produkten zahlt die Bank neben Zinsen noch Sparprämien. Hunderte Sparkassen und Banken zahlten sicherheitsbedachten Sparer*innen allerdings jahrelang zu wenig Zinsen. Die Gelder flossen in die Gewinne der Banken statt in die Taschen der Kund*innen. 

Unzählige Sparer*innen warten bis heute auf ihr Geld.

Seit mehr als 20 Jahren kämpfen geprellte Kund*innen und Verbraucherverbände gerichtlich um Nachzahlungen. Der Schaden pro Kund*in liegt den Verbraucherzentralen zufolge durchschnittlich bei 1000 bis 2000 Euro, kann aber bis zu 12.000 Euro reichen. Das ist viel Geld für jene, die auf diese Weise fürs Alter vorsorgen wollten. Der Gesamtschaden für Verbraucher*innen liegt wohl sogar in Milliardenhöhe.

Unzählige Sparer*innen warten bis heute auf ihr Geld. Mehrere Urteile vom Bundesgerichtshof (BGH) stärkten über die Zeit zwar die Verbraucherseite. Etliche Institute mauerten allerdings bei den Nachzahlungen. Das Kalkül: Nach einiger Zeit sind die Banken aus dem Schneider, weil die Ansprüche der Kund*innen verjähren. Vermutlich geht es um hunderttausende solcher Fälle, bei denen sich die Banken Nachzahlungen in Millionenhöhe sparten.

Die Institute lenkten nicht einmal ein, als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein seltenes Ausrufezeichen setzte und die Banken verpflichten wollte, ihre Kundschaft fairer zu behandeln. Im Gegenteil: Die Geldhäuser bliesen zum Gegenangriff und gingen in Scharen gerichtlich gegen die Aufsichtsverfügung vor.

Die beteiligten Sparkassen sollten berechtigte Ansprüche endlich umstandslos auszahlen!

Das jüngste Urteil vom BGH markiert den vorläufigen Höhepunkt der unseligen Saga. Mittlerweile sind die Details rund um die Nachzahlungen gerichtlich geregelt. In den Fällen aus dem BGH-Urteil heißt es nun: Zahltag! 

Es braucht aber mehr: Die beteiligten Sparkassen sollten alle berechtigten Ansprüche geschädigter Prämiensparer*innen endlich umstandslos auszahlen. Die Zeit der Ausreden ist vorbei. Sparkassen, die jetzt noch auf Verjährung spielen, krönen sich endgültig zur Kundenfeindin.