Standpunkt: Bei der Erbschaftsteuer kann sich die Bundesregierung nicht hinter Karlsruhe verstecken 17.09.2026 Kevin Kühnert Kevin Kühnert weiß aus seiner Zeit in der Politik als Bundestagsabgeordneter und SPD-Generalsekretär, wie ökonomische Lobbyinteressen auf politische Entscheidungen einwirken. Bei Finanzwende leitet er den Bereich Steuern, Verteilung sowie Lobbyismus und arbeitet daran, den Bürger*innen wieder zu mehr Einfluss zu verhelfen. Wer sich vom höchsten deutschen Gericht eine detaillierte Gebrauchsanweisung für eine Reform der Erbschaftsteuer erhofft, offenbart ein merkwürdiges Bild des Verhältnisses von Justiz und Gesetzgebung. Seit inzwischen vier Jahren liegt die Erbschaftsteuer beim Bundesverfassungsgericht. Mit der Verhandlung am 13. Oktober steht nun ein wichtiger Meilenstein an, eine Entscheidung des Gerichts rückt näher. Im Kern geht es um die Frage, ob es mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist, dass Erwerber*innen von privatem Vermögen Erbschaftsteuer zahlen müssen, während Erwerber*innen von Betriebsvermögen oft weitgehend davon verschont bleiben. Je nach Entscheidung könnte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber den Auftrag erteilen, die Erbschaftsteuer grundlegend zu überarbeiten. Genau auf dieser Möglichkeit ruhen sich Abgeordnete und Regierungsvertreter*innen derzeit aus. Insbesondere, aber nicht nur aus der Unionsfraktion gibt es immer wieder Stimmen, die erst Handlungsbedarf sehen, wenn das BVerfG eine Entscheidung gefällt hat: „Wir sollten das Urteil abwarten.“ (Fritz Güntzler, CDU, am 13.1.26 in der Passauer Neuen Presse) Das ist befremdlich, denn es beschreibt einen Ablauf der Dinge, der nirgendwo festgeschrieben ist. Aufgabe des höchsten deutschen Gerichts ist nicht, Hausaufgaben an Legislative und Exekutive zu verteilen. Und der Gesetzgeber sowie die Bundesregierung sollten selbstbewusst genug sein, aus eigener Überzeugung zu handeln. Im Kern geht es bei der Erbschaftsteuer um eine politische Entscheidung: Wie wollen wir als Gesellschaft mit der extremen und wachsenden Vermögensungleichheit und der Privilegierung sehr großer Unternehmensübertragungen umgehen? Das BVerfG setzt dabei den rechtlichen Rahmen. Es ist sozusagen der Schiedsrichter, der das Regelwerk verteidigt. Doch ob auf dem Spielfeld offensiv oder weiterhin extrem defensiv gespielt wird, ist Sache der Politik. Den Beweis liefert ein Blick in die Vergangenheit: Schon 2006 und 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die damaligen Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer beanstandet. Bund und Länder reagierten jeweils mit Reformen, schufen dabei aber neue Schlupflöcher. Eine wichtige Rolle spielten Lobbyorganisationen wie die Stiftung Familienunternehmen, die sich im Sinne ihre milliardenschweren Förderer für den Erhalt dieser Ausnahmen einsetzten und es bis heute tut. Die überarbeitete Erbschaftsteuer landete wieder vor dem Bundesverfassungsgericht und wurde erneut kassiert. Wir erleben ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Politik und Bundesverfassungsgericht. Die Rechnung dafür zahlt die Allgemeinheit: Mit der jüngsten Reform der Erbschaftsteuer im Jahr 2016 wurde mit der sogenannten „Verschonungsbedarfsprüfung“ eine neue Ausnahme ins Gesetz aufgenommen. Sie kostet uns alle jedes Jahr Unsummen. Alleine im Jahr 2025 wurden 34 Großerb*innen rund 3,7 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer erlassen. Damit zahlten sie nur rund 2 Prozent an Steuern auf ihre leistungslos erworbenen neuen Vermögenswerte. Die regierenden Parteien CDU, CSU und SPD sind jederzeit in der Lage, mit einer einfachen Mehrheit die ungerechten Ausnahmen innerhalb der Erbschaftsteuer abzuschaffen. Dafür auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu warten, ist nicht nötig, kostet wertvolle Zeit und damit auch Steuergeld. Vielmehr braucht es jetzt eine politische Auseinandersetzung, die die Position der gesellschaftlichen Mehrheit ernst nimmt. Karlsruhe kann der Bundesregierung diese Entscheidung nicht abnehmen. Finanzwende Standpunkte Kommentare, Meinungen und Forderungen von der Bürgerbewegung Finanzwende zu Themen, die die Finanzwelt aktuell bewegen. Mehr erfahren
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