2025 muss das Jahr der CumCum-Aufklärung sein

Ab 2026 gelten für wichtige Beweise zum Nachweis von CumCum-Gestaltungen verkürzte Aufbewahrungsfristen. Deswegen muss 2025 die Aufklärung von CumCum endlich voran kommen!

01.01.2025
CumCum CumEx Steuerbetrug
  • Im Oktober 2024 verabschiedete der Bundestag das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Unter anderem verkürzt das Gesetz die Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen und Rechnungen. Diese sind wichtige Beweise für CumCum-Gestaltungen.
  • Dank des großen öffentlichen Drucks wurde im Gesetz zumindest festgelegt, dass die verkürzten Fristen für manche Unternehmen wie Banken erst ein Jahr später greifen. Deswegen muss 2025 das Jahr der CumCum-Aufklärung werden.
  • Wir fordern Bund und Länder dazu auf, endlich zusammenzuarbeiten und die Aufarbeitung gemeinsam voranzubringen!

Finanzwende hat im Oktober alles gegeben, um das sogenannte Schredder-Gesetz noch zu stoppen, doch Bundestag und Bundesrat haben es trotzdem verabschiedet. Immerhin: Dank des großen öffentlichen Drucks wurde ein Aufschub in das Gesetz hinein verhandelt: Für Banken und Kreditinstitute, die für den Großteil der CumCum-Gestaltungen verantwortlich sind, tritt die Verkürzung nun erst ein Jahr später in Kraft, also ab 01.01.2026. Das bedeutet, dass Banken im Jahr 2025 die wichtigen Beweise für CumCum-Gestaltungen noch nicht früher als zuvor schreddern dürfen. Es ist also noch Zeit, doch sie läuft ab.


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Im September 2024 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) die aktuellen Zahlen zu CumCum-Geschäften. Stand Ende 2023 befanden sich zwar Fälle mit einem Volumen von mehr als 6 Milliarden Euro in Bearbeitung, allerdings ging die Zahl der tatsächlich zurückgeforderten Gelder im Vergleich zum Vorjahr sogar zurück, auf lediglich 205 Millionen Euro. Der Schaden aus CumCum-Gestaltungen wird zudem auf mehr als 28 Milliarden Euro geschätzt. Die bisher zurückgeforderten Gelder machen also nicht mal 1 Prozent des Gesamtschadens aus.

In dieser Situation wird unter dem Deckmantel der Bürokratieentlastung Banken und Co. erlaubt, zukünftig nach bereits acht Jahren wichtige Beweise legal zu schreddern – und das, obwohl Finanzämter länger prüfen dürfen und Strafverfolgungsbehörden sogar bis zu 15 Jahre nach einem CumCum-Geschäft noch Ermittlungen starten können. Doch wo es keine Belege gibt, sind Prüfungen und Ermittlungen nur schwer möglich. Deswegen sollten die Aufbewahrungsfristen genauso lang sein wie steuerliche und strafrechtliche Ermittlungen möglich sind – damit diese nicht ins Leere laufen.

Blick nach vorn: 2025 muss das Jahr der CumCum-Aufklärung werden

Damit jetzt noch so viele CumCum-Fälle wie möglich untersucht werden, müssen Bund und Länder eine klare Priorität setzen: Landes- und Bundesbetriebsprüfer*innen müssen sich gemeinsam zuallererst CumCum-Fälle vornehmen, bevor die illegalen Profite für immer verloren sind. Der Bundesfinanzminister ist dafür genauso verantwortlich wie die Finanzminister*innen der Länder.

Zusätzlich müssen die Behörden endlich zusammenarbeiten. So sitzt die Finanzaufsicht BaFin seit Jahren auf einer Liste von Finanzinstituten, die ihr gegenüber angaben, die illegalen Geschäfte getätigt zu haben. Doch die BaFin hat diese Liste nicht mit den für diese Institute zuständigen Finanzbehörden geteilt. Der Bundesfinanzminister lässt also zu, dass die zuständigen Landesfinanzbehörden weiterhin im Dunkeln stochern und CumCum-Fälle möglicherweise verjähren oder ab dem Jahr 2026 mangels Belegen nicht mehr zu prüfen sein werden.

Gleichzeitig müssen auch die Landesfinanzminister*innen dafür sorgen, dass die Finanzverwaltung und Finanzämter CumCum-Fälle priorisieren. Landesjustizminister*innen müssen prüfen, ob genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, um strafrechtliche Ermittlungen der Fälle angehen zu können.

Finanzwende bleibt dran

Es gibt noch viele offene Fragen zu CumCum. Die Aufklärung der Geschäfte ist, auch im Vergleich zu CumEx, noch am Anfang.

Seit dem Frühling 2023 versucht Finanzwende über Informationsfreiheitsanfragen an relevante Dokumente zu gelangen, um den Skandal weiter aufzuklären. Denn trotz eines eindeutigen Urteils des obersten Finanzgerichts im Jahr 2015 übersandte das Bundesfinanzministerium im Jahr 2016 ein Schreiben an die Länder, mit dem die Aufklärung von CumCum-Gestaltungen erschwert statt erleichtert wurde. Erst im Jahr 2021, unter Olaf Scholz, wurde der Fehler korrigiert. Zu den Ereignissen aus 2016 haben wir Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt und klagen nun auf Herausgabe der Dokumente.

Doch nicht nur dort werden wir uns weiter für eine vollständige Aufklärung des CumCum-Skandals einsetzen. Wir werden uns auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzen, dass jeder noch zu holende Euro zurückgefordert wird. Bleiben auch Sie mit dabei und unterstützen uns dabei, das Jahr 2025 zum Jahr der CumCum-Aufklärung zu machen!