Immer Ärger um die Riester-Rente Nützliche Riester-Urteile für Verbraucher*innen 12.08.2026 Streit um die Riester-Rente hat längst Tradition – nicht nur im politischen Berlin, sondern auch vor den Gerichten. Finanzwende nennt ausgewählte Urteile, die die Verbraucherseite gestärkt haben. Riester-Anbieter behandeln ihre Kund*innen nicht automatisch fair, davon zeugt eine ganze Reihe von Rechtsstreitigkeiten. Mittlerweile wurde um viele Fragen mit Versicherern, Fondsgesellschaften und Banken vor Gericht gestritten – zum Beispiel um überhöhte Abschlusskosten, negative Grundzinsen und um völlig unverständliche Vertragsklauseln. Sogar die Finanzaufsicht Bafin rief das unfaire Verhalten der Versicherungsgesellschaften schon einmal auf den Plan: Im Jahr 2019 griffen die Aufseher*innen ein, weil viele Versicherer bei Riester-Verträgen gleich doppelt Gebühren kassierten. Andere Streitfälle landeten direkt vor den Gerichten. Im Umgang mit Banken, Kreditinstituten und Versicherern sind Verbraucher*innen allzu oft im Nachteil. Wir warnen vor Fallstricken und prangern Missstände an. Jetzt Newsletter abonnieren: E-Mail* Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier. Anmelden Wenn Verbraucherschützer*innen klagen, strahlt ein einziges Urteil häufig auf mehrere tausend oder zehntausend ähnliche Verträge aus. Es profitieren also viele Kund*innen. Einzelklagen von Kund*innen hingegen sind, so will es das Recht, stets nur für die beiden konkreten Vertragspartner*innen bindend. Klar ist aber auch: Die Rechtsprechung in Sachen Riester ebnet Verbraucher*innen mit vergleichbaren Klauseln sehr oft den Weg – und zeigt auf, wo sie sich wahrscheinlich erfolgreich gegen unfaire Regeln wehren können. Endgültig entscheidet in Streitfragen regelmäßig Deutschlands höchstes Zivilgericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Finanzwende und die Verbraucherzentrale NRW beschreiten gemeinsam den Weg durch die Instanzen – und gehen derzeit vor dem Oberlandesgericht Köln gegen Rentenkürzungen des Lebensversicherers Zurich Deutscher Herold vor (Az. 20 UKl 2/24). Die Zurich will bislang die Rentenkürzung vieler Kund*innen trotz eines rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Köln (Az. 26 O 12/22) nicht rückgängig machen. Sie pocht darauf, die Entscheidung des Landgerichts gelte nur für diesen einen Einzelfall anstatt für alle Kund*innen. Dabei hat mittlerweile längst auch der Bundesgerichtshof in Sachen Rentenkürzung geurteilt – und einseitige Rentenkürzungen bei fondsgebundenen Riester-Renten der Allianz Lebensversicherung für unwirksam erklärt. Nur eben noch nicht für die umstrittene Klausel der Zurich. Wir bleiben dran. Riester-Rente: Kürzung per Klausel gekippt Das Landgericht Köln hat im Fall eines Kölner Angestellten die einseitige Kürzung einer Riester-Rente für unwirksam erklärt. Das Urteil stärkt die Position von zahlreichen Versicherten und könnte bundesweit zehntausende Menschen betreffen. Mehr erfahren Rechtsprechung in Sachen Riester In der Folge zeigen wir ausgewählte Rechtsprechung in Sachen Riester, die die Verbraucherseite gestärkt hat – und auf die sich viele berufen können. Juli 2026 Keine Jahresentgelte für Riester-Bausparer Jahresgebühren für Riester-Bausparverträge sind unwirksam, weil sie Kund*innen unangemessen benachteiligen. Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Klauseln einer Bausparkasse gestoppt, die für Riester-Bausparverträge – je nach Abschlussdatum – eine Jahresgebühr von 15 oder 24 Euro für Verwaltungstätigkeiten vorsahen. Dagegen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt. Mit der Gebühr würden Kosten auf die Kund*innen abgewälzt, „die für Tätigkeiten anfallen, die von der Beklagten überwiegend im eigenen Interesse erbracht werden“, so die Richter*innen (Az. XI ZR 83/25). Diese Klauseln benachteiligten die Kund*innen und seien daher unwirksam. Dezember 2025 Von wegen Rentenkürzung Klauseln der Allianz, die einseitige Rentenkürzungen bei fondsgebundenen Riester-Renten erlauben, sind unwirksam. Das gilt jedenfalls, wenn die Verträge nicht zugleich auch mögliche Verbesserungen für Kund*innen vorsehen. Im langjährigen Streit um Rentenkürzungen hat die Allianz vor dem höchsten deutschen Gericht verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte eine strittige Klausel der Allianz für unwirksam, mit der der Versicherer den sogenannten Rentenfaktor in fondsgebundenen Riesterverträgen einseitig und mehrfach herabgesetzt hatte (AZ. IV ZR 34/25). Das minderte die Rentenansprüche der Versicherten empfindlich. Gegen diese Praxis klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – und bekam vor dem BGH recht. Die einseitige Kürzung des Versicherers ist laut Gericht unwirksam, wenn sie nicht gleichzeitig auch eine Pflicht zur späteren Erhöhung zugunsten der Versicherten bei verbesserten Bedingungen vorsieht. Mittlerweile haben weitere Lebensversicherer mit vergleichbaren Klauseln den Verbraucherschützer*innen zugesichert, diese nicht mehr zu verwenden – unter anderem die Allianz Pensionskasse sowie die SV SparkassenVersicherung. Gegen die Pro bAV Pensionskasse sowie die Proxalto Lebensversicherung hat die VZ Baden-Württemberg hingegen Klage eingereicht. Die Verbraucherschützer*innen bieten zudem einen Musterbrief für Versicherte, deren Rente gekürzt wurde und die nun mögliche Ansprüche geltend machen wollen. November 2023 Watteweiche Vertragsklauseln Klares Urteil zu allzu unbestimmten Klauseln in Riester-Sparverträgen, was die Kosten für die Rentenphase angeht: Sie sind nicht zulässig. So hat der Bundesgerichtshof im Fall der Sparkasse Schwaben-Bodensee (vormals: Günzburg-Krumbach) entschieden (Az. XI ZR 290/22). In dem Streit ging es um Sonderbedingungen zum Riester-Banksparplan VorsorgePlus. Die Sparkasse informierte nach Ansicht der Richter*innen zu vage über Abschluss- und Vermittlungskosten, die zum Rentenstart beim Abschluss einer Leibrente anfallen können. Sie erläutere weder die Voraussetzungen für die Erhebung der Kosten noch deren Höhe. Verbraucher*innen können demnach nicht einmal die Größenordnung der Abschlusskosten absehen, mit denen sie bei Vereinbarung einer Leibrente belastet werden sollen, befanden die Richter*innen. Ganz ähnlich sah es auch das Oberlandesgericht Koblenz im Fall der Volksbank Darmstadt Mainz und deren VR-RentePlus (Az. 2 UKl 1/24). Kund*innen müssen bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was gegebenenfalls auf sie zukommt. Die Klausel verstößt gegen das Transparenzgebot und ist unwirksam, urteilte das Gericht. Noch ist die Rechtslage aber nicht für alle Verbrauchr*innen endgültig geklärt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hilft Riester-Banksparer*innen, die kurz vor der Rente stehen und sich über hohe Kosten ärgern, mit detaillierten Informationen und einem Musterbrief weiter. Oktober 2019 Verbot von doppelten Abschlussprovisionen Die Finanzaufsicht Bafin untersagt ausdrücklich, bei Riester-Rentenversicherungen nach typischen Vertragsänderungen erneut Abschlusskosten zu berechnen. Die Aufseher*innen hatten festgestellt, dass eine Vielzahl von Lebensversicherern nach typischen Vertragsänderungen wie einem höheren Eigenbeitrag oder einer Beitragspause zum zweiten Mal Abschlusskosten kassiert hatten. Das Verbot der Doppelprovisionen gilt für bestehende und für neue Riester-Verträge. Weil Versicherungsgesellschaften nicht verpflichtet sind, betroffene Kund*innen von sich aus zu entschädigen, müssen diese selbst aktiv werden – ein Problem, dem Verbraucher*innen immer wieder gegenüberstehen. Wer möglicherweise zu viel gezahlte Gebühren vom Versicherer ermitteln lassen und zurückfordern will, findet dazu einen Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg. März 2019 Negativzinsen gehen gar nicht Die Möglichkeit eines negativen Zinses bei Riester-Verträgen ist nicht mit dem Grundgedanken einer Altersvorsorge vereinbar, urteilt das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 4 U 184/18). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Kreissparkasse Tübingen geklagt, weil ihr Riester-Banksparplan „VorsorgePlus“ über den variablen Grundzins grundsätzlich auch negative Zinsen zuließ. Diese Klausel sei intransparent und damit unwirksam, urteilte das Gericht. In der Praxis kam es für Kund*innen übrigens nie zu Negativzinsen, da der Vertrag neben den Grundzinsen auch zusätzliche Bonuszinsen vorsah, die den negativen Grundzinsen überstiegen. Februar 2018 Unverständliches im Dutzend Die Nürnberger Lebensversicherung darf sich nicht mehr auf mehr als ein dutzend unzulässige Klauseln in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen berufen, urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 3 U 169/17). Die umstrittenen Regeln bezogen sich beispielsweise auf die Verteilung von Abschlusskosten, den Stornoabzug und die Rückkaufswerte. Die Klauseln waren für Verbraucher*innen oft schlicht undurchschaubar. Die Richter*innen stellten in ihrem Urteil ausdrücklich klar, dass die Transparenzanforderungen an private Lebensversicherungen auch für staatlich geförderte Riester-Verträge gelten. September 2016 Zweierlei Abschlussgebühren sind zu viel Zwei unterschiedliche Arten von Abschlusskosten sind bei Riester-Rentenversicherungen nicht erlaubt. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az: 20 U 201/15). Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten klagten in dem Fall gegen die HDI Lebensversicherung AG, die neben den üblichen Kosten zu Beginn des Vertrages auch noch weitere Abschlussgebühren über die gesamte Laufzeit verteilt hatte. So geht es nicht, urteilte das Gericht. Versicherungsnehmer*innen, die ihren Vertrag vorzeitig kündigen müssten, würden nicht fair behandelt. Januar 2016 Mehr Schein als Sein Undurchschaubare Regeln zu der Frage, wann Riester-Versicherte von Überschüssen profitieren, sind unwirksam. So urteilte der Bundesgerichtshof im Fall der Allianz Lebensversicherung (Az. IV ZR 38/14). Das Unternehmen hatte nach Ansicht der Richter*innen bei den Versicherten fälschlicherweise die Erwartung geweckt, dass sie in jedem Fall an Überschüssen aus Kosteneinsparungen beteiligt würden. Tatsächlich galt diese Zusage allerdings für einen großen Teil der Versicherten nicht. Insbesondere Geringverdienende und Ältere gingen häufig leer aus. Um darauf zu kommen, hätten sich Kund*innen allerdings mühevoll durch die Vertragsklauseln und eine komplizierte Kette von Verweisen arbeiten müssen. Intransparent und damit unwirksam, befanden die Richter*innen. Im Umgang mit Banken, Kreditinstituten und Versicherern sind Verbraucher allzu oft im Nachteil. Wir warnen vor Fallstricken und prangern Missstände an. Jetzt Newsletter abonnieren: E-Mail* Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier. Anmelden
Riester-Rente: Kürzung per Klausel gekippt Das Landgericht Köln hat im Fall eines Kölner Angestellten die einseitige Kürzung einer Riester-Rente für unwirksam erklärt. Das Urteil stärkt die Position von zahlreichen Versicherten und könnte bundesweit zehntausende Menschen betreffen. Mehr erfahren