Peter Tschentscher verweigert Verantwortung im Fall Warburg Bank 25.08.2025 Die Hamburger Finanzbehörden verzichteten im Jahr 2016 darauf, knapp 50 Millionen Euro an CumEx-Profiten von der Warburg Bank zurückzufordern. Das Bundesfinanzministerium verhinderte, dass noch mehr erschlichenes Steuergeld bei der Warburg Bank versickerte. Bis heute streitet Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher, damals Finanzsenator, seine Verantwortung im Fall Warburg ab. Dabei lagen Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht in seiner Hand. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher hat dem Podcast „Jung & Naiv“ im Mai ein bemerkenswertes Interview gegeben: Angesprochen auf den CumEx-Skandal der Hamburger Traditionsbank M.M. Warburg und den ungewöhnlich passiven Umgang der Hamburger Behörden mit deren Steuerschulden in dreistelliger Millionenhöhe will Tschentscher nicht den geringsten Fehler auf Seiten der Behörden erkennen. Er geht sogar noch weiter: Kritische Stimmen nennt er glatt „Verschwörungstheorien“. Dabei halten seine eigenen Argumente – oder Ausreden – einem Faktencheck nicht stand. Finanzwende kämpft für Aufklärung bei CumEx und CumCum! Jetzt Newsletter abonnieren und auf dem Laufenden bleiben: E-Mail* Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier. Anmelden Minister*innen leiten und verantworten ihre Verwaltung Tschentscher, der im betreffenden Zeitraum Finanzsenator in Hamburg war, inszeniert sich als Unbeteiligter, der keinerlei Verantwortung für (Fehl-)Entscheidungen seiner Verwaltung trägt. Mehrfach betont er, es habe keine Einflussnahme seinerseits gegeben. Dieses Verständnis der eigenen Rolle geht fehl: Minister*innen tragen sehr wohl Verantwortung für ihre Verwaltung, auch in Hamburg. Das lässt sich in der Hamburger Senatsverfassung nachlesen. Als Finanzsenator lagen Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht in Tschentschers Hand. Er war dafür zuständig, dass seine Behörden nach Recht und Gesetz handeln. Ebenso war es seine Aufgabe, für eine zweckmäßige Verwaltungspraxis zu sorgen. Es gab Zeiten, in denen Minister bei eklatanten Fehlern in der Verwaltung diese Verantwortung übernommen haben. Wenn nicht durch Rücktritt, dann zumindest durch personelle Änderungen auf Ebene der Verwaltung. Unter Tschentschers Leitung blieb eine solche Reaktion in Hamburg aus. Peter Tschentscher hätte sich einmischen müssen Um es auf den Punkt zu bringen: Tschentscher war über den Steuerfall der Warburg Bank informiert. Und so, wie sich der Fall entwickelte, hätte er eingreifen müssen. Er hätte dafür zu sorgen gehabt, dass Schaden von der Staatskasse abgewendet und die Steuern von der Warburg Bank zurückgefordert werden. Stattdessen hat er zumindest geschehen lassen, was der Warburg Bank zugutekam, aber zum Nachteil aller ehrlichen Steuerzahler*innen war. Indem Tschentscher weiterhin den Eindruck zu erwecken versucht, ein Eingreifen wäre nicht seine Aufgabe gewesen, führt er die Öffentlichkeit in die Irre. Denn ein ministerielles Eingreifen ist lediglich dann verboten, wenn es auf „sachfremden“ Erwägungen beruht. In diesem Sinne sachfremd wäre die Überlegung gewesen, einer Bank erschlichene Steuergelder in Millionenhöhe zu überlassen, weil sie in Hamburg ansässig ist. Klare Rechtslage, klare Zuständigkeit Als mindestens irreführend stellt sich Tschentschers Aussage heraus, die Rechtlage sei im Jahr 2016 und in den Folgejahren derart unklar gewesen, dass man Amtshaftungsklagen befürchtet hätte. Denn der Bundesfinanzhof hatte bereits im Jahr 2014 über einen typischen CumEx-Fall geurteilt, den ausgerechnet die Hamburger Finanzverwaltung aufgegriffen und erfolgreich bis zum obersten Gerichtshof für Steuersachen durchgefochten hatte – ohne flankierende strafrechtliche Ermittlungen, auf sich selbst gestellt, ohne Furcht vor dem Prozessrisiko. Dass Tschentscher sich im Fall der Warburg Bank trotzdem mit rechtlicher Unklarheit herauszureden versucht, wirft Fragen hinsichtlich seines Aufklärungsinteresses auf. Tschentscher versucht außerdem, die Verantwortung einem Kollegen der Staatsanwaltschaft Köln in die Schuhe zu schieben, der 2016 gerade erst mit der Bearbeitung von CumEx-Fällen betraut worden war. Dieser hatte sowohl damals als auch später vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss zu Recht darauf hingewiesen, dass er im Gegensatz zu den Verantwortlichen bei der Hamburger Finanzverwaltung kein Steuerrechtsexperte sei. Für die Entscheidung, Steuern zurückzufordern oder in die Verjährung laufen zu lassen, war kein Staatsanwalt zuständig, sondern die Finanzverwaltung und damit auch der Finanzsenator Peter Tschentscher. Hamburger Finanzverwaltung: Remonstration statt Kooperation Als Ende 2017 erneut CumEx-Gelder für das Steuerjahr 2010 zu verjähren drohten, weil die Hamburger Behörden abermals erschlichene Steuern von der Warburg Bank nicht zurückfordern wollten, musste das Bundesfinanzministerium (BMF) intervenieren. Auch hier versucht Tschentscher, die Abläufe zu verharmlosen. Fakt ist allerdings, dass sich die Finanzverwaltung Hamburg unter seiner Führung der Weisung verweigerte. Statt zur Rückforderung entschied man sich zur Remonstration. Erst eine wiederholte Aufforderung des BMF bewegte die Finanzverwaltung zum Handeln. Dass Tschentscher sich außerdem zu der Aussage hinreißen lässt, Hamburg sei überhaupt das einzige Bundesland, „in dem große Millionenbeträge an CumEx-Steuern zurückgefordert sind“, ist erstaunlich. Er verschweigt dabei, dass andere Bundesländer wie Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen ebenfalls Millionen an erschlichenen CumEx-Geldern zurückgeholt haben. Er unterschlägt darüber hinaus, dass das BMF sogar im Jahr 2019 noch einen Versuch der Hamburger Behörden verhindern musste, mit der Warburg Bank einen billigen Deal zu schließen. Tatsächlich wurde die Finanzverwaltung erst aktiv und forderte Steuern zurück, nachdem das Landgericht Bonn im Urteil zum bundesweit ersten CumEx-Strafverfahren die Einziehung sämtlicher Steuergelder anordnete, die sich die Warburg Bank erschlichenen hatte. Zehn Minuten des fast zweistündigen Interviews bei „Jung & Naiv“ genügen Peter Tschentscher, um die Causa Warburg und das Handeln seiner Behörden zu verharmlosen, Realitäten umzudeuten und jegliche Verantwortung abzustreiten. Das sei eines Ersten Bürgermeisters der Stadt Hamburg unwürdig, so das Fazit von Finanzwende-Geschäftsführer Gerhard Schick in seinem Standpunkt. Weiteren Widerspruch zu Tschentschers Behauptungen können Sie auch in unserer Übersicht nachlesen: Download