Endlich fossilfrei? Was die ESMA-Namensleitlinien und der Vorschlag einer neuen SFDR zur Eindämmung von Greenwashing in Fonds leisten 25.02.2026 Unsere Studie zeigt: Neue Leitlinien für die Namen angeblich grüner Fonds trennen seit Mai 2025 die Spreu vom Weizen. Für Begriffe wie „nachhaltig” gelten nun grundlegende fossile Ausschlüsse. Doch Greenwashing findet weiterhin statt. Viele Fonds haben die regulierten Begriffe durch wohlklingende Alternativen ersetzt, die eine Art von Nachhaltigkeit suggerieren sollen – für die aber keine Regeln gelten. Derzeit läuft eine Überarbeitung der europäischen Regeln für grüne Fonds. Die europäischen Institutionen müssen eindeutige Kategorien schaffen, die schmutzige Investments klar ausschließen. In der Vergangenheit war es für Anleger*innen meist schwer nachvollziehbar, wie nachhaltig oder klimafreundlich ein Fonds investiert, der nachhaltigkeitsbezogene Begriffe wie beispielsweise „nachhaltig” oder „ESG” im Namen hat. ESG ist eine gängige Abkürzung bei Investments und steht für Ökologie, Soziales und gute Unternehmensführung (Englisch ecological, social, governance). Viele Fonds mit entsprechenden Begriffe im Namen investierten gleichzeitig massiv in fossile Unternehmen. Dies führt leicht zu Fehlentscheidungen bei der Auswahl von ESG-Fonds für die eigene Geldanlage. Und es erschwert den Übergang hin zu einem Finanzsystem, das die Wirtschaft von morgen unterstützt. Wir treiben die ökologische Finanzwende voran. Jetzt Newsletter abonnieren und auf dem Laufenden bleiben: E-Mail* Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier. Anmelden Im Mai 2025 sind Leitlinien der EU-Finanzmarktaufsicht ESMA in Kraft getreten. Sie schreiben genau vor, dass Fonds fossile Unternehmen aus ihrem Portfolio ausschließen müssen, wenn sie Begriffe wie „nachhaltig”, „grün” oder „klimafreundlich” im Namen tragen. In einer Studie haben wir gemeinsam mit urgewald und Facing Finance angeschaut, was diese neuen Regeln gegen Greenwashing bewirken. Zudem haben wir untersucht, wie effektiv die von der EU-Kommission vorgeschlagene Überarbeitung des europäischen Regelwerks für nachhaltige Fonds (SFDR 2.0) das verbleibende Greenwashing verhindern könnte. Zur Studie Bessere Orientierung für Verbraucher*innen Die ESMA-Namensleitlinien haben die Orientierung für Verbraucher*innen verbessert. Bei Fonds, die Begriffe wie „Sustainable“, „Environment“ oder „Impact“ im Namen tragen, gelten nun Mindeststandards für ihre fossilen Investitionen. Damit hat sich bei nachhaltiger Geldanlage die Spreu vom Weizen getrennt. Dies zeigen die folgenden Zahlen: Ende 2024 haben wir 4.037 Fonds mit Begriffen wie „Sustainable“, „Environment“ oder „Impact“ auf dem europäischen Markt gefunden. Vor Veröffentlichung der Namensleitlinien (30.04.2024) war bereits rund die Hälfte dieser Fonds gemäß der Definition in den ESMA-Regeln frei von fossilen Investitionen. Die andere Hälfte hielt 18,0 Milliarden Euro an fossilen Investitionen. Bei einem Teil der Fonds mit fossilen Investitionen kam es nach Einführung der Leitlinien zu Verkäufen: Sie haben fossile Wertpapiere mit einem Wert von 3,3 Milliarden Euro verkauft. Viele Fondsanbieter haben den nachhaltigen Anstrich ihrer Fondsnamen aufgegeben oder geschwächt, um an kritischen Investitionen festhalten zu können. Konkret haben Anbieter 604 Fonds, die ursprünglich einen nachhaltigen Anspruch im Namen trugen, schlicht umbenannt. Durch diese Umbenennung haben Fondsanbieter den Verkauf von fossilen Wertpapieren im Umfang von 11,4 Milliarden Euro umgangen. Fossile Wertpapiere im Wert von 1,9 Milliarden Euro liegen jedoch immer noch in Fonds mit einem Nachhaltigkeitsbegriff im Namen. Hier sind die nationalen Aufsichtsbehörden gefragt. Weitere Verbesserungen durch die Überarbeitung des Regelwerks für nachhaltige Fonds Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Überarbeitung des Regelwerks würde zentrale Verbesserungen im Bereich fossiler Investitionen bringen: Fonds mit nachhaltigem Anspruch müssen sich in eine von drei neuen Fondskategorien einsortieren, mit entsprechenden Vorgaben für Investitionen in Unternehmen mit fossilen Geschäften. Eine Besonderheit: Erstmals sollen auch konkret Investitionen in solche Unternehmen reguliert werden, die fossile Expansionsprojekte vorantreiben. Also beispielsweise Ölkonzerne, die die Erschließung weiterer Ölfelder planen. Folgende drei Kategorien schlägt die EU-Kommission vor: „ESG-Grundlagen“, „Transition“, „Nachhaltigkeit“. Für die beiden Letzteren sieht der Kommissionsvorschlag robuste fossile Ausschlüsse vor. Unsere Studie zeigt: Fonds, die künftig vermutlich zur Kategorie „Nachhaltigkeit“ gehören würden, müssten zusätzlich 2,7 Milliarden Euro an fossilen Investitionen verkaufen. Fonds, die in die Kategorie „Transition“ fallen würden, müssten 2,3 Milliarden Euro an fossilen Investitionen abstoßen. Neue Greenwashing-Falle droht Mit der Kategorie „ESG‑Grundlagen“ droht jedoch erneut eine Greenwashing-Falle für Anleger*innen. Zwar müssten Fonds, die wahrscheinlich in die Kategorie „ESG-Grundlagen” fallen, Kohleunternehmen ausschließen. Doch unsere Analyse zeigt auch: Die gleichen Fonds halten heute über 100 Milliarden Euro an Investitionen in Unternehmen, die fossile Expansionsprojekte vorantreiben oder ihre Kohlegeschäfte nicht im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zurückfahren. „ESG-Grundlagen“-Fonds könnten an solchen zukunftsfeindlichen Investitionen festhalten, wären also trotz ihrer Kategorisierung alles andere als nachhaltig. Die Studie zeigt, dass Fondsanbieter bestehende Lücken, die weiteres Greenwashing ermöglichen, ausnutzen. Denn das Interesse von Anleger*innen nach nachhaltigen Investitionen ist hoch. Entsprechend groß ist der Anreiz für Fondsmanager*innen, solche Produkte aufzulegen. Doch die Erfahrung zeigt: Wichtig ist den Verkäufer*innen das Etikett, nicht der Inhalt. Deshalb braucht es Regeln, die sie zum Einhalten der Werbeversprechen zwingen. Deshalb fordern wir von Politik und Aufsichtsbehörden: Die BaFin muss die Einhaltung der ESMA‑Namensleitlinien wirksam prüfen und gemeinsam mit anderen europäischen Aufsehern für eine konsequente, europaweit möglichst einheitliche Umsetzung sorgen. Der Begriff „ESG“ vermittelt Verbraucher*innen einen Nachhaltigkeitsanspruch. Um glaubwürdige ESG-Finanzprodukte und echte Transparenz zu gewährleisten, sollte der verbindliche Ausschluss von fossil expandierenden Unternehmen auf die „ESG-Grundlagen“-Kategorie des Regelwerks für nachhaltige Fonds ausgeweitet werden. Die Studie wurde unterstützt von der KR Foundation